Eine Abmahnung ist grundsätzlich entbehrlich, weil der Arbeitnehmer nicht erwarten kann, dass der Arbeitgeber Tätlichkeiten gegen ihn oder die Arbeitskollegen sanktionslos hinnimmt (BAG, Urteil vom 12.7.1984, AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 12.3.1987, AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 31.3.1993, DB 1994, 839 = NZA 1994, 409).
Nach einem neueren Urteil des BAG (Urteil vom 30.9.1993, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 152) soll jedoch eine Interessenabwägung ausnahmsweise ergeben können, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Dann nämlich, wenn es sich bei der Tätlichkeit um eine „einmalige Entgleisung“ eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne Wiederholungsgefahr handelt.
Das passive Opfer eines Angriffs kann im Regelfall nicht gekündigt werden. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn das Opfer den Angriff provoziert hat (LAG Frankfurt/M., Urteil vom 8.3.1983, BB 1984, 1876).
Literatur: Aigner, Tätlichkeiten im Betrieb, DB 1991, 596 ff; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 127; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 207; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 486; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 407 ff
Schlägerei
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BusinessDie Gestaltung moderner Arbeitsplätze hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Offene Bürokonzepte, flexible Arbeitsplätze und hybride Arbeitsmodelle prägen den Alltag vieler Unternehmen. Gleichzeitig wächst der Bedarf nach Struktur, Privatsphäre und funktionalen Lösungen, die den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. In diesem Spannungsfeld bieten Trennwände im Büro die Möglichkeit, Räume flexibel zu gestalten, ohne auf die Vorteile offener Arbeitsumgebungen verzichten zu müssen. Ob als Sichtschutz, zur Schalldämmung oder zur klaren Strukturierung von Arbeitsbereichen – Trennwände erfüllen mehrere Funktionen gleichzeitig. Dabei stellt sich die Frage, ob sie inzwischen zur Standardausstattung moderner Büros gehören oder eher als ergänzendes Element zu betrachten sind. Die folgenden Abschnitte gehen dieser Überlegung noch ein wenig genauer auf den Grund. Materialien und Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick
ArbeitslebenArbeitssicherheit ist ein Erfolgsfaktor. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, stabilisiert Abläufe und senkt Ausfallzeiten sowie Kosten. Wer Unfallrisiken im Betrieb früh erkennt und systematisch bewertet, verbessert den Schutz im Arbeitsalltag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll. Gerade bei hoher Belastung, knapper Personaldecke und wachsendem Dokumentationsaufwand wird ein gut organisierter Mitarbeiterschutz für viele Unternehmen immer wichtiger. Arbeitsschutz entscheidet über Stabilität im Betrieb Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter ihre Arbeit sicher und ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken ausüben können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, passende Maßnahmen festzulegen, deren Wirkung zu prüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
