Eine Abmahnung ist grundsätzlich entbehrlich, weil der Arbeitnehmer nicht erwarten kann, dass der Arbeitgeber Tätlichkeiten gegen ihn oder die Arbeitskollegen sanktionslos hinnimmt (BAG, Urteil vom 12.7.1984, AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 12.3.1987, AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 31.3.1993, DB 1994, 839 = NZA 1994, 409).
Nach einem neueren Urteil des BAG (Urteil vom 30.9.1993, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 152) soll jedoch eine Interessenabwägung ausnahmsweise ergeben können, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Dann nämlich, wenn es sich bei der Tätlichkeit um eine „einmalige Entgleisung“ eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers ohne Wiederholungsgefahr handelt.
Das passive Opfer eines Angriffs kann im Regelfall nicht gekündigt werden. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn das Opfer den Angriff provoziert hat (LAG Frankfurt/M., Urteil vom 8.3.1983, BB 1984, 1876).
Literatur: Aigner, Tätlichkeiten im Betrieb, DB 1991, 596 ff; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 127; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 207; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 486; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 407 ff
Schlägerei
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KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
