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Steuertipps

Offshore-Firma gründen

Eine Offshore-Firma zu gründen, kann unter vielerlei Gesichtspunkten vorteilhaft sein. Entgegen der landläufigen Meinung handelt es sich dabei nicht unbedingt um die Gründung einer Offshore-Gesellschaft in einem Steuerparadies, da alle Firmensitze außerhalb des Herkunftslandes als offshore, im Sinne von der Küste abgewandt, bezeichnet werden.

Offshore-Firma gründen

Steuerersparnisse oder der Schutz vor Gläubigern gehören allerdings zu den Hauptmotiven der Gründung vieler Offshore Gesellschaften. Generell sind die im Ausland geltenden Gesetze und Regularien inklusive ihrer Überwachung und Durchsetzung durch die entsprechenden Behörden einer der Hauptgesichtspunkte bei der Wahl eines ausländischen Firmensitzes.

Die geltenden Regeln und die Strenge ihrer Durchsetzung beeinflussen aber nicht nur die zu zahlenden Steuern, sondern die gesamte Geschäftstätigkeit. Der Wahl des richtigen Firmensitzes für eine Offshore-Firma ist daher alles andere als trivial und will gut überlegt sein.

Was versteht man unter einer Offshore-Firma?

Als Offshore-Firma wird ein Unternehmen bezeichnet, welches seinen Sitz im Ausland hat. Eventuell handelt es sich auch um Teile eines Unternehmens oder Konzerns, welche im Ausland gegründet werden und beispielsweise zur Steuerersparnis genutzt werden. Zu einiger Berühmtheit ist das Konstrukt einer Holding gelangt, die zum Beispiel auf den Cayman Islands ansässig ist und an einem deutschen Unternehmen beteiligt ist.

Dieses Unternehmen kann dann versuchen, Gewinne in die Holding zu verschieben und so Gewinn- oder Umsatzsteuern sparen. Es gibt aber auch viele weitere Offshore-Firmen mit anderen Gesellschaftsformen, wie beispielsweise der International Business Company. Welche Gesellschaftsform man am besten wählt, ist abhängig von dem Zweck der Offshore-Firma und dem jeweils vor Ort gültigen Unternehmensrecht sowie internationalen Gesetzen und Regularien. Neben der Wahl des richtigen Ortes ist die Wahl der richtigen Geschäftsform der zweitwichtigste Aspekt einer Firmengründung im Ausland.

Zwar leitet sich der Begriff der Offshore-Firma vom Abseits der Küste beziehungsweise in internationalen Gewässern liegend ab, aber nicht nur die Karibikinseln bieten attraktive Bedingungen für die Gründung einer Firma im Ausland. Selbst innerhalb Deutschlands gibt es erhebliche kommunale Unterschiede bei der Höhe der Gewerbesteuer oder Steuererleichterungen für neu angesiedelte Unternehmen.

An einigen Orten wie Delaware in den USA oder Irland in der EU können ebenfalls vergleichsweise geringe Steuern anfallen, während man trotzdem die Rechtssicherheit dieser Staaten beziehungsweise Staatenverbünde und den Zugang zu riesigen Binnenmärkten genießt.

Eine Offshore-Firma zu gründen, ist daher von vielen Faktoren und Bedingungen abhängig. Die richtige Wahl bezüglich Ort und Gesellschaftsform zu treffen, ist sowohl juristisch als auch betriebswirtschaftlich sehr anspruchsvoll und sollte daher gemeinsam mit Anwaltskanzleien und anderen Experten erörtert werden.

Macht Offshore gründen Sinn?

Die Gründung einer Offshore-Firma kann aus vielerlei Gesichtspunkten sowohl für Unternehmen und Konzerne, als auch für Privatpersonen oder Vermögensverwalter sinnvoll sein. Eine Studie aus dem Jahr 2017 kam zu dem Ergebnis, dass deutsches Vermögen in einer Höhe von etwa 15 Prozent des BIP auf Offshore-Konten lagerte. Entgegen ihres schlechten Rufes und einiger Skandale in der jüngeren Vergangenheit werden diese Finanzplätze also weiterhin rege genutzt.

Der klassische Offshore-Finanzplatz verbindet dabei die Vorteile einer liberalen Gesetzgebung hinsichtlich Steuern- und Unternehmensrecht mit einer hohen politischen Stabilität und Rechtssicherheit, wie sie beispielsweise viele Entwicklungsländer vermissen lassen.

Welche Vorteile bietet die Gründung einer Offshore-Firma?

Neben der politischen und rechtlichen Stabilität bieten klassische Standorte für die Gründung einer Offshore-Firma zahlreiche Vorteile:

Vorteile Offshore Firma

Ist das Gründen einer Offshore-Firma legal?

Grundsätzlich ist das Gründen einer Offshore-Firma sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen legal und mehr oder weniger problemlos möglich. Das heißt jedoch nicht, dass eine solche Firma auch ihren Zweck erfüllen wird. Generell gilt es, die gesetzlichen Bestimmungen vor Ort sowie internationales Recht, wie den International Business Companies Act, und nationales Recht wie etwa das Offshore-Bankengesetz zu beachten, damit die Gründung einer Offshore-Firma legal ist.

Bestimmte Geschäftstätigkeiten oder bilanztechnische Prozesse erfordern nicht nur einen Firmensitz, sondern auch die richtige Rechtsform der Offshore-Firma, eine Anerkennung durch das heimische Finanzamt sowie eventuell eine nachweisbare Geschäftstätigkeit inklusive Mitarbeitern und Büros am Offshore-Standort.

In den letzten Jahren bemühten sich zahlreiche Regierungen und internationale Organisationen um mehr Einblick und Kontrolle über die Offshore-Tätigkeiten ihrer Bürger und Unternehmen und waren damit zumindest teilweise erfolgreich. Die Mehrzahl dieser Maßnahmen richtete sich jedoch nicht gegen Offshore-Firmen an sich, sondern insbesondere gegen Firmen, die lediglich einen Briefkasten im Ausland betrieben und hierüber von der liberalen Gesetzgebung dieser Länder profitieren wollten.

Zu den neu erlassenen oder in Planung befindlichen Maßnahmen zur Regulierung ausländischer Geschäftstätigkeiten und Vermögenswerte gehören speziell die Substance Requirements (Substanz-Erfordernis) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) sowie die Regelung zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, der mehr als 100 Länder zugestimmt haben.

Diese sieht automatische Auskünfte über private Vermögen und Firmenkonten im Ausland vor und erschwert es, in Steueroasen Geld zu verstecken. Die Substanz-Erfordernis der OECD hingegen richtet sich gegen Briefkastenfirmen.

Was ist eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastenfirma ist ziemlich genau das, was der Name auch aussagt: eine Firma, die lediglich einen Briefkasten als Firmensitz betreibt und eventuell in dem entsprechenden Gebäude noch Büroräume anmietet, die sie sich mit anderen Briefkastenfirmen teilt, aber de facto nicht nutzt. Genauer gesagt finden bei einer Briefkastenfirma überhaupt keine Geschäftstätigkeiten am Firmensitz statt.

Der Firmensitz an einem Offshore-Standort dient lediglich als Rechnungsadresse sowie als Bedingung für die Möglichkeit, vor Ort Konten zu eröffnen und Geldgeschäfte zu tätigen. Eine Briefkastenfirma hat daher keine Substanz und erfüllt daher auch nicht die Substance Requirements der OECD und würde auch von einem deutschen Finanzamt in der Regel nicht als legitime Rechnungsstelle anerkannt.

Um die Substanzerfordernisse zu erfüllen, empfiehlt die OECD, vor Ort Geschäftsräume anzumieten und mit Personal zu besetzen, einen lokalen Geschäftsführer einzusetzen, vor Ort via Telefon erreichbar zu sein sowie gegebenenfalls die Zahlung von lokalen Steuern und die Dokumentation der Geschäftstätigkeit. Ob und wie streng nationale Regierungen die OECD-Richtlinien umsetzen, bleibt allerdings den jeweiligen Staaten überlassen.

Wenn man die Anforderungen an eine substanzielle Geschäftstätigkeit erfüllt, steigen in jedem Fall die Chancen, vom deutschen Finanzamt anerkannt zu werden. Außerdem kann eine reelle Geschäftstätigkeit vor Ort und die Anstellung lokaler Mitarbeiter auch in den jeweiligen Offshore-Ländern zu Vorteilen und weiteren Möglichkeiten der Geschäftstätigkeit oder des Erwerbs von Eigentum führen.

Wie gründet man eine Offshore-Firma?

Eine Offshore-Firmengründung ist kinderleicht, jedenfalls wenn man nicht vorhat, mit der Firma jemals etwas zu tun oder bereit ist, auf alle möglichen Vorteile einer Offshore-Firma zu verzichten. Ansonsten hängt der Prozess der Gründung einer Offshore-Gesellschaft und die dafür notwendigen Entscheidungen stark vom Zweck ab, den die Firmengründung erfüllen soll.

Um Erbschafts-, Vermögens- oder Kapitalsteuern zu sparen, sind unter Umständen unterschiedliche Unternehmensformen und unterschiedliche Offshore-Standorte günstiger oder weniger günstig. Für Offshore-Gesellschaften, die eine legitime Rechnungsstellung und damit Steuervorteile für Unternehmen ermöglichen sollen, sind wiederum andere Kriterien zu erfüllen und eine Offshore-Gesellschaft mit echter Geschäftstätigkeit und darauf bezogene Gewinnerzielungsabsichten muss noch einmal unter ganz anderen Gesichtspunkten betrachtet werden.

Im Regelfall wird man selbst die einfachsten Formen der Offshore Firmengründungen nicht alleine bewältigen können. Man braucht zumindest Vermögensberater oder Anwälte mit Erfahrung und Partnern in diesem Bereich.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer Offshore-Firma?

Bei sehr einfachen Formen der Firmengründungen im Offshore-Bereich sind die Kosten wesentlich niedriger als gemeinhin erwartet. Sowohl die Gebühren vor Ort als auch die anfallenden Vermittlungsgebühren eines spezialisierten Dienstleisters oder Bankgebühren bleiben im überschaubaren Rahmen.

Die wahrscheinlich günstigste und dabei trotzdem flexible Möglichkeit einer Offshore-Firmengründung ist die Übernahme einer sogenannten Vorratsgesellschaft. Dabei handelt es sich um bereits vor Ort bestehende Offshore-Firmen, die auf Vorrat gehalten zu werden und jederzeit übernommen, also gekauft werden können.

Derzeit werden Vorratsgesellschaften zu Preisen zwischen 890 US-Dollar und 6.990 US-Dollar angeboten. Ein ähnlicher Betrag fällt nach einem Kauf regelmäßig als jährliche Kosten an. Eventuell sind sogar noch günstigere Angebote zu finden. Der Unternehmenszweck oder die -branche können nach dem Kauf noch geändert werden, was weitere Kosten verursachen kann. Häufig kann man jedoch bereits die richtige Firma beziehungsweise die Firma mit den richtigen Einträgen bei den lokalen Behörden beim Kauf finden.

Die weiteren Vorteile von Vorratsgesellschaften sind:

  • Sie können innerhalb weniger Tage zur Verfügung stehen.
  • Sie besitzen bereits alle erforderlichen Einträge in Handelsregistern und Ähnlichem sowie alle erforderlichen Genehmigungen, um sofort aktiv werden zu können.
  • Sofern notwendig, ist das nötige Gesellschaftskapital bereits eingezahlt.
  • Auf Wunsch und nach Möglichkeit verfügen sie bereits über ein aktives Bankkonto vor Ort.
  • Es bestehen keine bisherigen Geschäftstätigkeiten, keine Lasten und Verbindlichkeiten und kein Haftungsrisiko.

Braucht man zum Offshore-Gründen ein Bankkonto?

Ja, für eine Offshore-Firmengründung benötigt man in aller Regel ein Konto im jeweiligen Zielland. Das kann für Personen, die dort nicht wohnen, mehr oder weniger schwer zu eröffnen sein. Falls das Land Mitglied des Automatischen Informationsaustausches ist, wird das heimische Finanzamt außerdem über die Kontoeröffnung informiert.

Ob eine persönliche Anwesenheit für die Eröffnung des Kontos notwendig ist, variiert von Ort zu Ort und wird eventuell auch von unterschiedlichen Banken unterschiedlich gehandhabt. An vielen beliebten Offshore-Standorten sind jedoch auch internationale Banken, die auch Filialen in Deutschland betreiben, tätig. Mit diesen sollte eine Kontoeröffnung vor Ort relativ problemlos möglich sein. Zudem helfen auch hierbei oben bereits erwähnte Kanzleien, Vermögensberater und Offshore-Dienstleister.

Ist die Gründung anonym möglich?

Grundsätzlich ist auch eine anonyme Offshore-Firmengründung möglich und legal. In diesen Fällen werden meistens Vertrauenspersonen, in der Regel Anwälte, als Treuhänder eingesetzt. Ein Treuhand-Gesellschafter tritt den örtlichen Behörden und anderen potenziell Interessierten gegenüber als Eigentümer beziehungsweise Vertretung des Eigentümers auf. Ebenso verfährt man bei der Geschäftsführung, die die Verantwortung für das operative Geschäft innehat.

Auch hier kann ein Treuhand-Geschäftsführer eingesetzt werden, der tatsächlich oder nominell die Geschäfte vor Ort führt und verantwortet. Die wahren Besitzverhältnisse werden in diesen Fällen in einem extra entworfenen Treuhandvertrag festgehalten und geregelt. Dieser kann beispielsweise zwischen dem wahren Besitzer und einer Anwaltskanzlei bestehen und dort sicher und anonym verwahrt werden. Nachfragen von internationalen oder nationalen Behörden werden auf den Treuhänder als Besitzer verwiesen, während die tatsächlichen Besitzverhältnisse geheim bleiben.

Allerdings ist dieses Treuhand-Konstrukt nicht in allen Ländern möglich. Falls der gewählte Offshore-Standort Teil des Automatischen Informationsaustausches ist, muss zudem auf die Anonymität des Kontos geachtet werden.  Falls es außerdem zu Zahlungen zwischen der Offshore-Firma und Konten des wahren Besitzers kommt, können diese im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches bekannt werden.

Welche Länder bieten sich als Standort an?

Für eine Offshore-Firmengründung bieten sich verschiedene Länder an. Attraktive Standorte für Offshore-Firmen sind Länder wie

  • die British Virgin Islands
  • Panama
  • Bahamas
  • Hong Kong
  • Singapur
  • Dubai
  • Cayman Islands
  • Dubai.

Es müssen aber nicht immer gleich die Exoten dieser Welt sein. Gute Bedingungen für die Gründung von Offshore-Firmen können auch in Europa und in den globalen Zentren gefunden werden. Wer es etwas heimischer mag, kann beispielsweise in

  • Liechtenstein
  • Schweiz
  • Rumänien
  • USA
  • Monaco
  • Zypern
  • Litauen
  • Bulgarien

fündig werden.

FAQ

Eine Offshore-Firmengründung kann unterschiedlichen Zwecken dienen. Je nach Zweck sind sehr unterschiedliche Formen einer Gesellschaft und Zielländer zu empfehlen. Alle Rahmenbedingungen abzuklären und die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist nur im Expertengespräch möglich. Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen kurz beantwortet.

Kann jeder eine Briefkastenfirma auf den Cayman Islands gründen?

Grundsätzlich kann jeder eine Offshore- oder auch Briefkastenfirma auf den Cayman Islands gründen. Diese sind weiterhin ein Steuerparadies mit sehr gut funktionierender Gerichtsbarkeit, schnell arbeitenden Behörden und relativ zu den Steuer- und anderen Vorteilen geringen Gebühren.

Der einfachste Weg, eine Firma auf den Cayman Islands zu besitzen, ist der Kauf einer Vorratsgesellschaft (siehe oben). Für eine echte Neugründung sind ein Konto sowie diverse Genehmigungen notwendig. Entscheidet man sich für diesen Weg, sollte man in jedem Fall die Hilfe von Dienstleistern in Anspruch nehmen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Cayman Islands dem Abkommen zum Automatischen Informationsaustausch beigetreten sind.

Was kostet eine Offshore-Firma?

Die Kosten für eine Offshore-Gesellschaft variieren nach Form der Gesellschaft und Ort der Gründung beziehungsweise Übernahme. Die Übernahme einer Offshore-Vorratsgesellschaft auf den British Virgin Islands beispielsweise wird derzeit für ca. 1.300 US-Dollar angeboten. Dieser Betrag fällt erneut als jährliche Kosten an. In der Schweiz beispielsweise steigen die Erwerbs- sowie die jährlichen Kosten bereits auf ca. 5.000 US-Dollar.

Offshore gründen in Panama?

Der Ruf Panamas als Offshore-Standort hat in der jüngeren Vergangenheit durch einige Skandale wie die Veröffentlichung der Panamapapers stark gelitten. In der jüngsten Vergangenheit konnte Panama jedoch wieder glänzen, da hier die Regeln für die Substanzanforderungen der OECD und des Automatischen Informationsaustausches besonders unternehmensfreundlich umgesetzt wurden. Eine Treuhand-Struktur und ein legitimes, von deutschen Behörden anerkanntes Unternehmen schließen sich in der Form der sogenannten Panama-Gesellschaft nicht mehr aus.

Fazit

Es kann viele gute Gründe geben, eine legale Offshore-Firma zu gründen. Die Ersparnis von Steuern gehört noch immer zu den Hauptmotiven und ist auch weiterhin für Unternehmen wie auch für Privatpersonen möglich. Geht es lediglich darum, Steuern zu sparen und Kapital zu parken, bietet sich die Übernahme einer Vorratsgesellschaft an. Soll eine echte Geschäftstätigkeit beziehungsweise Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen im jeweiligen Heimatland möglich sein, wird es entsprechend komplexer und man sollte unbedingt auf die Unterstützung von Experten zurückgreifen.

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