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8. August 2018

Alles rund um das Thema Prüfungsanfechtung

Was ist eine Prüfungsanfechtung?

Eine sogenannte Prüfungsanfechtung beschreibt ein zweistufiges Widerspruchsverfahren. Bei einem nicht zufriedenstellenden Prüfungsergebnis kann der Prüfling Widerspruch einlegen. Das muss innerhalb einer vierwöchigen Frist ab Ergebnisbekanntgabe geschehen. Führt der Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis, kann man anschließend vor Gericht Klage einreichen.
Eine Prüfungsanfechtung kann von jedem alleine durchgeführt werden. Um die Erfolgschancen zu erhöhen und lange Recherchearbeiten zu vermeiden, wird jedoch dringend empfohlen einen Spezialisten hinzuziehen.

Was kann man anfechten?

Eine Prüfungsanfechtung kann man nicht nur anstreben, wenn man beim Letztversuch durchgefallen ist, im Gegenteil: Jede Prüfungsleistung ist anfechtbar. Nicht nur bei Nichtbestehen, sondern auch bei schlechter Benotung.

Wie begründet man eine Anfechtung?

Für eine Anfechtung muss zwingend ein berechtigter Grund vorliegen. Der Prüfling muss daher einen Verfahrensfehler nachweisen. Dieser kann ein Fehlverhalten bei der Durchführung, Bewertung oder Bedingung hinsichtlich der Prüfung sein. Mögliche Fehlerquellen sind:

  • Zu knapp bemessene Prüfungszeit
  • Unzulässiger Prüfungsstoff
  • Nichtbeachtung der Prüfungsordnung (Tipp: diese muss eigentlich vor jeder Prüfung verlesen werden!)
  • Beeinträchtigung der Prüfungssituation durch Lärm, Hitze u. ä.
  • Befangenheit des Prüfers

Wie läuft eine Anfechtung ab?

Bevor man sich dazu entscheidet rechtliche Schritte einzuleiten, sollte man bei der Prüfungseinsicht versuchen im Gespräch mit dem Prüfer eine Lösung zu finden. Sollte das Gespräch nicht den gewünschten Effekt haben oder gar verweigert werden, kann man innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse Widerspruch gegen die Erlassbehörde einlegen. Führt dieser auch zu keinem Ergebnis, kommt es im dritten Schritt zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese muss innerhalb von vier Wochen nach Widerspruchszurückweisung erfolgen.

Welche Ziele kann man verfolgen?

Je nach Ausgangslage sind zwei Ziele der Prüfungsanfechtung denkbar: Notenverbesserung durch Neu- bzw. Höherbewertung oder eine Wiederholung der Prüfungsleistung bei Nichtbestehen.

Wie gut sind die Erfolgschancen?

Pauschal lässt sich über die Erfolgschancen keine Auskunft treffen. In einem Erstgespräch können Experten die individuelle Situation einschätzen. Was sich jedoch verallgemeinern lässt: Je eindeutiger der Verfahrensfehler im vorliegenden Fall, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Ausgang.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Ist bereits das Widerspruchsverfahren erfolgreich, erwarten den Prüfling keinerlei Ausgaben. Wird dieses allerdings abgewiesen, belaufen sich die Kosten auf etwa 100 Euro. Allerdings bestehen hier von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.
Sollte der dritte Schritt und damit eine Gerichtsverhandlung notwendig sein, kann das Verfahren mehrere Hunderte oder Tausende Euro teuer werden. In diesem Fall tritt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft, das Mindestgebühren für die Anwaltskosten festlegt.

Finanzielle Unterstützung finden Kläger in der Rechtsschutzversicherung. Hierbei muss man darauf achten, dass der Versicherungsvertrag verwaltungsrechtliche Fälle wie eine Prüfungsanfechtung auch umfasst. Eine Alternative stellt, unter bestimmten Voraussetzungen, die Prozesskostenhilfe dar. Nähere Informationen hierzu, kann man beim Anwalt einholen.

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