Abschreibungen – steuerrechtlich berücksichtigter Werteverlust

Der Verlust ergibt sich beispielsweise durch Verschleiß, zunehmendes Alter, Preisverfall oder Schäden durch Unfall. Die Abschreibungenfinden in der Unternehmensbilanz (zur Definition Bilanz) als Aufwand in der Gewinnermittlung Berücksichtigung. Dadurch ist es möglich, immer den aktuellen Stand des Betriebsvermögens in der Buchhaltung (zur Buchhaltung Definition) einzusehen. Man unterscheidet vier verschiedene Abschreibungsarten.

Abschreibungsarten im Überblick

Der Abschreibungswert muss nicht zwingend einen jährlich gleich bleibenden Wert haben. So unterschiedlich wie die Gründe für die Vermögensminderung sind auch die Abschreibungsarten. Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr ein konstanter Betrag abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung sinken die Beträge innerhalb des Abschreibungszeitraums (zur Definition Zeitraum). Die digitale Abschreibung ist eine Form, bei der sich der Betrag der Abschreibungssumme jedes Jahr um einen festen Betrag verringert. Dieser degressive Betrag wird als Quotient aus den Anschaffungskosten sowie der Summe der Nutzungsjahre errechnet. Dagegen ist die progressive Abschreibung eine Variante, bei der Betrag proportional zu einer zunehmenden Nutzungsdauer steigt. Schließlich ist die leistungsbezogene Abschreibung die vierte Variante, die sich aus der Nutzung der Güter pro Jahr errechnet.

Methoden der Abschreibung – direkt und indirekt

Das Umlauf- oder auf das Anlagevermögen kann mit zwei verschiedenen Methoden abgeschrieben werden. Bei der direkten Methode werden die anfangs gezahlten Kosten für die Anschaffung um die Abschreibungsbeträge vermindert. Der Unterschied zur indirekten Abschreibung besteht darin, dass hier alle Abschreibungen gesammelt werden und als sogenannte Wertberichtigung ausgewiesen werden. Die Bilanzsumme ist bei beiden Methoden gleich hoch. Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung und endet mit dem Verkauf oder der Verschrottung des Wirtschaftsgutes.

Christian Weis

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