Betriebliche Altersvorsorge: Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zu jeder bAV zahlen

Regelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Zum 1. Januar 2022 greift die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Aufgrund der Regelung sind Arbeitgeber verpflichtet, für jede bAV-Maßnahme einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfolgt.
Bisher galt die Zuschussregelung nur für Verträge, die nach dem ersten Januar 2019 abgeschlossen worden sind. Mit der zweiten Stufe des BRSG haben auch Arbeitnehmer mit älteren Entgeltumwandlungsvereinbarungen Anspruch auf das Geld vom Arbeitgeber.
Weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeitgeber als Ausgleich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn ihre Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge umwandeln lassen.
Neuregelung stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen
Wegen der Zuschussregelung des BRSG müssen Arbeitgeber jetzt handeln. Arbeitnehmer brauchen nur dann bei ihrer Personalabteilung nachzufragen, wenn sie keine Nachricht von ihrem Betrieb zu den Änderungen ihrer Bestandsverträge erhalten.
So haben Chefs jetzt zu entscheiden, ob pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags oder ein Betrag in Höhe der tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge überwiesen wird. Im letzten Fall ist der administrative Aufwand für ihn höher, da bei Änderungen der Gehaltshöhe auch der Zuschuss jedes Mal anzugleichen ist.
Auch müssen Arbeitgeber, die bei den Abschlüssen mehrere Anbieter akzeptiert haben, nun jeden einzelnen bAV-Vertrag prüfen.
Zudem werden viele Anbieter von bAV-Versicherungsprodukten die Erhöhung eines zu alten Konditionen abgeschlossenen Vertrags nicht ohne Weiteres akzeptieren. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein neuer Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem anderen Versicherungsanbieter möglich ist. Dazu muss der Zuschuss allerdings groß genug sein.
Vor diesem Hintergrund raten Experten zu einem anderen Lösungsansatz: Ein Großteil der Gehälter eines Betriebes liegt in der Regel unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung spart der Chef bei ihnen mehr als 19 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb empfiehlt es sich, dass er einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zahlt.
Fürs Unternehmen hat das gleich mehrere Vorteile: Der Zuschuss ist gut fürs Employer Branding und erhöht Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist der administrative Aufwand gering.
Weitere BRSG-Neuerungen
Neben der Bezuschussung durch den Arbeitgeber wurden durch das BRSG noch weitere Änderungen bei der bAV eingeführt. So wird laut einer Zusammenfassung auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select die Beitragsbemessungsgrenze des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge von vier auf acht Prozent erhöht. In Zahlen sind das fürs laufende Jahr 6.816 Euro und für das kommende Jahr 6.768 Euro.
Zudem sind die Rentenleistungen der bAV in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter freigestellt, was die Einkommenssituation der betroffenen Rentner verbessert.
Des Weiteren müssen für bAV-Renten mit einer Riester-Förderung bei der Auszahlung keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, so der Info-Artikel von Swiss Life Select. Zusätzlich erhöht sich die Grundzulage auf alle Riester-Verträge auf 175 Euro jährlich.
Außerdem macht das BRSG die bAV auch für Arbeitgeber attraktiver: Wenn sie zusätzliche Beiträge in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg einzahlen, können sie bis zu 30 Prozent dieser Beiträge nach bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
BusinessWenn es um die Gestaltung von Wohnräumen, Bädern oder Außenanlagen geht, suchen Bauherren im Bergischen Land nach verlässlichen Partnern. Die Wahl der passenden Materialien und die fachgerechte Umsetzung erfordern Erfahrung und Präzision. Genau an diesem Punkt setzt die Fliesen Nobik Meisterbetrieb GmbH an. Das Unternehmen aus Wuppertal vereint den Fachhandel mit einem eigenen Verlegebetrieb. Diese Kombination erspart Auftraggebern lange Abstimmungswege zwischen unterschiedlichen Gewerken. Lokale Expertise und maßgeschneiderte Raumkonzepte
IT & SoftwareWas zeichnet einen leistungsfähigen Partner in der Elektronikfertigung aus? Moderne Fertigungsanlagen, über 30 Jahre Erfahrung und ein Gespür für ökologische Verantwortung prägen das Profil der MEBATRON Elektronik GmbH. Seit 1991 liefert das mittelständische Unternehmen aus Brieselang bei Berlin passgenaue Lösungen für anspruchsvolle Branchen wie Medizintechnik, Automatisierung und Telekommunikation. Regionale Verwurzelung trifft auf globale Standards
IT & SoftwareDie amtliche Kriminalitätsstatistik zeigt regelmäßig, dass Einbruchschutz ein drängendes Thema für Hausbesitzer und Firmen bleibt. Physische Barrieren und elektronische Überwachungstechnik greifen heute ineinander, um Gebäude professionell abzusichern. Ein kompetenter Partner bei der Umsetzung solcher Vorhaben ist ein etablierter Handwerksbetrieb, der Planung und Ausführung bündelt. Dieser Text beleuchtet die Arbeitsweise und das handwerkliche Spektrum der Gruß Sicherheitssysteme GmbH aus Sachsen. Der Fokus liegt dabei auf der bewährten Verbindung von klassischem Schlosserhandwerk und fortschrittlichen Alarmierungssystemen. Lokale Expertise für den Objektschutz in Sachsen
