Betriebliche Altersvorsorge: Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zu jeder bAV zahlen

Regelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Zum 1. Januar 2022 greift die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Aufgrund der Regelung sind Arbeitgeber verpflichtet, für jede bAV-Maßnahme einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfolgt.
Bisher galt die Zuschussregelung nur für Verträge, die nach dem ersten Januar 2019 abgeschlossen worden sind. Mit der zweiten Stufe des BRSG haben auch Arbeitnehmer mit älteren Entgeltumwandlungsvereinbarungen Anspruch auf das Geld vom Arbeitgeber.
Weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeitgeber als Ausgleich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn ihre Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge umwandeln lassen.
Neuregelung stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen
Wegen der Zuschussregelung des BRSG müssen Arbeitgeber jetzt handeln. Arbeitnehmer brauchen nur dann bei ihrer Personalabteilung nachzufragen, wenn sie keine Nachricht von ihrem Betrieb zu den Änderungen ihrer Bestandsverträge erhalten.
So haben Chefs jetzt zu entscheiden, ob pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags oder ein Betrag in Höhe der tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge überwiesen wird. Im letzten Fall ist der administrative Aufwand für ihn höher, da bei Änderungen der Gehaltshöhe auch der Zuschuss jedes Mal anzugleichen ist.
Auch müssen Arbeitgeber, die bei den Abschlüssen mehrere Anbieter akzeptiert haben, nun jeden einzelnen bAV-Vertrag prüfen.
Zudem werden viele Anbieter von bAV-Versicherungsprodukten die Erhöhung eines zu alten Konditionen abgeschlossenen Vertrags nicht ohne Weiteres akzeptieren. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein neuer Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem anderen Versicherungsanbieter möglich ist. Dazu muss der Zuschuss allerdings groß genug sein.
Vor diesem Hintergrund raten Experten zu einem anderen Lösungsansatz: Ein Großteil der Gehälter eines Betriebes liegt in der Regel unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung spart der Chef bei ihnen mehr als 19 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb empfiehlt es sich, dass er einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zahlt.
Fürs Unternehmen hat das gleich mehrere Vorteile: Der Zuschuss ist gut fürs Employer Branding und erhöht Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist der administrative Aufwand gering.
Weitere BRSG-Neuerungen
Neben der Bezuschussung durch den Arbeitgeber wurden durch das BRSG noch weitere Änderungen bei der bAV eingeführt. So wird laut einer Zusammenfassung auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select die Beitragsbemessungsgrenze des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge von vier auf acht Prozent erhöht. In Zahlen sind das fürs laufende Jahr 6.816 Euro und für das kommende Jahr 6.768 Euro.
Zudem sind die Rentenleistungen der bAV in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter freigestellt, was die Einkommenssituation der betroffenen Rentner verbessert.
Des Weiteren müssen für bAV-Renten mit einer Riester-Förderung bei der Auszahlung keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, so der Info-Artikel von Swiss Life Select. Zusätzlich erhöht sich die Grundzulage auf alle Riester-Verträge auf 175 Euro jährlich.
Außerdem macht das BRSG die bAV auch für Arbeitgeber attraktiver: Wenn sie zusätzliche Beiträge in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg einzahlen, können sie bis zu 30 Prozent dieser Beiträge nach bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
ArbeitslebenArbeitssicherheit ist ein Erfolgsfaktor. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, stabilisiert Abläufe und senkt Ausfallzeiten sowie Kosten. Wer Unfallrisiken im Betrieb früh erkennt und systematisch bewertet, verbessert den Schutz im Arbeitsalltag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll. Gerade bei hoher Belastung, knapper Personaldecke und wachsendem Dokumentationsaufwand wird ein gut organisierter Mitarbeiterschutz für viele Unternehmen immer wichtiger. Arbeitsschutz entscheidet über Stabilität im Betrieb Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter ihre Arbeit sicher und ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken ausüben können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, passende Maßnahmen festzulegen, deren Wirkung zu prüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
AktuellWer heute ein Bürogebäude, einen Handelsstandort oder eine gemischt genutzte Gewerbeimmobilie modernisiert, landet schnell bei derselben Frage: Reicht ein konventionelles Heizsystem noch aus, wenn Energiekosten, CO2-Emissionen und regulatorische Vorgaben gleichzeitig Druck machen? Genau an diesem Punkt wird die Wärmepumpe für viele Unternehmen interessant. Das zeigt auch der Blick auf den Markt. In Nichtwohngebäuden lag der Wärmeverbrauch 2023 bei 207 TWh. Davon entfielen noch 69 Prozent auf Öl, Gas und Kohle. Zugleich gewinnen Wärmepumpen im Neubau und bei neuen Projekten spürbar an Bedeutung. Die Debatte wird trotzdem noch zu grob geführt. In vielen Gesprächen geht es nur um die Frage, ob eine Wärmepumpe funktioniert. Die bessere Frage lautet: In welchem Gebäude, mit welcher Wärmequelle und unter welchen Lastprofilen rechnet sie sich? Für eine kleine Büroeinheit gelten andere Maßstäbe als für ein Produktionsgebäude mit hohem Wärmebedarf, langen Laufzeiten oder zusätzlicher Kälteversorgung. Genau deshalb braucht das Thema eine wirtschaftliche und technische Einordnung, die näher an der Praxis bleibt. Warum Wärmepumpen im Gewerbe gerade jetzt ein reales Entscheidungsthema sind
