Betriebliche Altersvorsorge: Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zu jeder bAV zahlen

Regelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Zum 1. Januar 2022 greift die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Aufgrund der Regelung sind Arbeitgeber verpflichtet, für jede bAV-Maßnahme einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfolgt.
Bisher galt die Zuschussregelung nur für Verträge, die nach dem ersten Januar 2019 abgeschlossen worden sind. Mit der zweiten Stufe des BRSG haben auch Arbeitnehmer mit älteren Entgeltumwandlungsvereinbarungen Anspruch auf das Geld vom Arbeitgeber.
Weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeitgeber als Ausgleich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn ihre Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge umwandeln lassen.
Neuregelung stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen
Wegen der Zuschussregelung des BRSG müssen Arbeitgeber jetzt handeln. Arbeitnehmer brauchen nur dann bei ihrer Personalabteilung nachzufragen, wenn sie keine Nachricht von ihrem Betrieb zu den Änderungen ihrer Bestandsverträge erhalten.
So haben Chefs jetzt zu entscheiden, ob pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags oder ein Betrag in Höhe der tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge überwiesen wird. Im letzten Fall ist der administrative Aufwand für ihn höher, da bei Änderungen der Gehaltshöhe auch der Zuschuss jedes Mal anzugleichen ist.
Auch müssen Arbeitgeber, die bei den Abschlüssen mehrere Anbieter akzeptiert haben, nun jeden einzelnen bAV-Vertrag prüfen.
Zudem werden viele Anbieter von bAV-Versicherungsprodukten die Erhöhung eines zu alten Konditionen abgeschlossenen Vertrags nicht ohne Weiteres akzeptieren. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein neuer Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem anderen Versicherungsanbieter möglich ist. Dazu muss der Zuschuss allerdings groß genug sein.
Vor diesem Hintergrund raten Experten zu einem anderen Lösungsansatz: Ein Großteil der Gehälter eines Betriebes liegt in der Regel unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung spart der Chef bei ihnen mehr als 19 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb empfiehlt es sich, dass er einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zahlt.
Fürs Unternehmen hat das gleich mehrere Vorteile: Der Zuschuss ist gut fürs Employer Branding und erhöht Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist der administrative Aufwand gering.
Weitere BRSG-Neuerungen
Neben der Bezuschussung durch den Arbeitgeber wurden durch das BRSG noch weitere Änderungen bei der bAV eingeführt. So wird laut einer Zusammenfassung auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select die Beitragsbemessungsgrenze des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge von vier auf acht Prozent erhöht. In Zahlen sind das fürs laufende Jahr 6.816 Euro und für das kommende Jahr 6.768 Euro.
Zudem sind die Rentenleistungen der bAV in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter freigestellt, was die Einkommenssituation der betroffenen Rentner verbessert.
Des Weiteren müssen für bAV-Renten mit einer Riester-Förderung bei der Auszahlung keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, so der Info-Artikel von Swiss Life Select. Zusätzlich erhöht sich die Grundzulage auf alle Riester-Verträge auf 175 Euro jährlich.
Außerdem macht das BRSG die bAV auch für Arbeitgeber attraktiver: Wenn sie zusätzliche Beiträge in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg einzahlen, können sie bis zu 30 Prozent dieser Beiträge nach bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
BusinessTreppen gehören zu den Bauteilen, die kaum auffallen, solange sie funktionieren und die ein Gebäude prägen, sobald sie mehr sein sollen als die reine Verbindung zwischen zwei Etagen. Als gestalterisches und statisches Zentrum entscheiden sie mit darüber, wie hochwertig ein Wohn- oder Geschäftshaus wirkt. Für Bauherren, Renovierer und Hausbesitzer ist die Wahl des Treppenbauers daher keine Nebensache: Es geht um Maßanfertigung statt Standardware, um durchdachte Statik und um eine Lösung, die Jahrzehnte tragen soll. Zwischen Katalogmodell und echter Maßfertigung liegen dabei Welten in Planung, Statik und Ausführung. Der Markt reicht vom Serienmodell bis zur individuell konstruierten Designtreppe und genau in diesem anspruchsvollen Segment hat sich im Raum Freiburg ein Betrieb über mehr als vier Jahrzehnte positioniert. Dieses Porträt zeigt, wie dort klassische Fertigung, digitale Planung und konsequente Nachhaltigkeit zusammenfinden. Handwerkstradition mit Substanz: Über 40 Jahre Treppenbau in Freiburg
BusinessRechtliche Probleme kündigen sich selten an. Ein Streit mit dem Vermieter, ein Bußgeldbescheid nach einem Unfall, eine unklare Erbschaft oder ein Konflikt am Arbeitsplatz Situationen, in denen Privatpersonen wie Unternehmen schnell verlässliche Unterstützung brauchen. Gerade in einer Region, in der sich Lebens- und Arbeitswelten eng verzahnen, wollen solche Fragen mit jemandem geklärt werden, der vor Ort erreichbar ist. In Ostthüringen hat sich die Kanzlei Stünkel über fast zwei Jahrzehnte zu einer festen Größe entwickelt: Sie betreut mit drei Standorten den klassischen Mandantenalltag und hat zugleich Strafverfahren begleitet, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten.
WirtschaftIn vielen Unternehmen läuft die Beleuchtung täglich über mehrere Stunden – in Produktionshallen, Lagern, Werkstätten oder Büros häufig sogar während der gesamten Arbeitszeit. Entsprechend groß kann der Anteil der Beleuchtung am Stromverbrauch sein. Eine Umrüstung auf effiziente LED-Technik kann deshalb nicht nur den Energiebedarf reduzieren, sondern auch Wartungsaufwand und Betriebskosten senken. Besonders interessant wird die Modernisierung, wenn energieeffiziente Leuchten mit einer intelligenten Lichtsteuerung kombiniert werden. LED-Technik reduziert Stromverbrauch und Wartungsaufwand Ein wesentlicher Vorteil moderner LED-Beleuchtung liegt in ihrer Energieeffizienz. Wird beispielsweise eine ältere Leuchte mit 100 Watt durch eine LED-Leuchte mit 40 Watt ersetzt, sinkt die Anschlussleistung um 60 Prozent. Bei 100 Leuchten und einer täglichen Betriebszeit von acht Stunden an 250 Arbeitstagen ergibt sich folgende Beispielrechnung:
