Betriebliche Altersvorsorge: Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zu jeder bAV zahlen

Regelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Zum 1. Januar 2022 greift die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Aufgrund der Regelung sind Arbeitgeber verpflichtet, für jede bAV-Maßnahme einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfolgt.
Bisher galt die Zuschussregelung nur für Verträge, die nach dem ersten Januar 2019 abgeschlossen worden sind. Mit der zweiten Stufe des BRSG haben auch Arbeitnehmer mit älteren Entgeltumwandlungsvereinbarungen Anspruch auf das Geld vom Arbeitgeber.
Weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeitgeber als Ausgleich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn ihre Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge umwandeln lassen.
Neuregelung stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen
Wegen der Zuschussregelung des BRSG müssen Arbeitgeber jetzt handeln. Arbeitnehmer brauchen nur dann bei ihrer Personalabteilung nachzufragen, wenn sie keine Nachricht von ihrem Betrieb zu den Änderungen ihrer Bestandsverträge erhalten.
So haben Chefs jetzt zu entscheiden, ob pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags oder ein Betrag in Höhe der tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge überwiesen wird. Im letzten Fall ist der administrative Aufwand für ihn höher, da bei Änderungen der Gehaltshöhe auch der Zuschuss jedes Mal anzugleichen ist.
Auch müssen Arbeitgeber, die bei den Abschlüssen mehrere Anbieter akzeptiert haben, nun jeden einzelnen bAV-Vertrag prüfen.
Zudem werden viele Anbieter von bAV-Versicherungsprodukten die Erhöhung eines zu alten Konditionen abgeschlossenen Vertrags nicht ohne Weiteres akzeptieren. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein neuer Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem anderen Versicherungsanbieter möglich ist. Dazu muss der Zuschuss allerdings groß genug sein.
Vor diesem Hintergrund raten Experten zu einem anderen Lösungsansatz: Ein Großteil der Gehälter eines Betriebes liegt in der Regel unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung spart der Chef bei ihnen mehr als 19 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb empfiehlt es sich, dass er einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zahlt.
Fürs Unternehmen hat das gleich mehrere Vorteile: Der Zuschuss ist gut fürs Employer Branding und erhöht Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist der administrative Aufwand gering.
Weitere BRSG-Neuerungen
Neben der Bezuschussung durch den Arbeitgeber wurden durch das BRSG noch weitere Änderungen bei der bAV eingeführt. So wird laut einer Zusammenfassung auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select die Beitragsbemessungsgrenze des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge von vier auf acht Prozent erhöht. In Zahlen sind das fürs laufende Jahr 6.816 Euro und für das kommende Jahr 6.768 Euro.
Zudem sind die Rentenleistungen der bAV in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter freigestellt, was die Einkommenssituation der betroffenen Rentner verbessert.
Des Weiteren müssen für bAV-Renten mit einer Riester-Förderung bei der Auszahlung keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, so der Info-Artikel von Swiss Life Select. Zusätzlich erhöht sich die Grundzulage auf alle Riester-Verträge auf 175 Euro jährlich.
Außerdem macht das BRSG die bAV auch für Arbeitgeber attraktiver: Wenn sie zusätzliche Beiträge in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg einzahlen, können sie bis zu 30 Prozent dieser Beiträge nach bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
BusinessRabattaktionen gehören inzwischen zum festen Instrumentarium vieler Onlineshops. Sie können neue Kunden gewinnen, Kaufentscheidungen beschleunigen und den Absatz ausgewählter Produkte erhöhen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass häufige Preisnachlässe die Marge belasten und Kunden daran gewöhnen, nur noch mit einem Gutschein zu bestellen. Erfolgreiches Gutscheinmarketing besteht deshalb nicht darin, möglichst hohe Rabatte zu verteilen. Entscheidend ist eine Strategie, bei der Zielgruppe, Zeitpunkt, Mindestbestellwert und wirtschaftliches Ziel aufeinander abgestimmt werden. Warum Kunden vor dem Kauf nach Gutscheincodes suchen
BusinessWenige Berliner Unternehmen verbinden die jüngere deutsche Geschichte so unmittelbar mit einem hochspezialisierten, international gefragten Geschäftsfeld wie die ZEG Berlin GmbH Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung. Aus einem Forschungsinstitut der DDR-Akademie der Wissenschaften ist binnen drei Jahrzehnten ein Beratungs- und Forschungsunternehmen geworden, das Pharma- und Medizintechnikunternehmen in ganz Europa bei sicherheitsrelevanten Studien begleitet. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet auf der Unternehmensseite zeg-berlin.de Einblicke in Expertise, Leistungsspektrum und aktuelle Publikationen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Branchen lohnt der Blick auf ZEG Berlin auch deshalb, weil das Beispiel zeigt, wie sich aus einer historischen Umbruchsituation heraus ein tragfähiges, hochspezialisiertes B2B-Geschäftsmodell entwickeln lässt. Wurzeln im geteilten Berlin: von der Akademie der Wissenschaften zur eigenständigen GmbH Die Geschichte von ZEG Berlin beginnt nicht 1990, sondern schon in den 1960er-Jahren am epidemiologischen Studienzentrum der Humboldt-Universität Berlin an der Charité. Dort arbeiteten die Epidemiologen Professor Siegfried Boethig und Professor Lothar A. J. Heinemann an bevölkerungsbezogenen Querschnittsstudien, zunächst mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Gesundheit. Boethig leitete zudem zeitweise die Cardiovascular Disease Unit der Weltgesundheitsorganisation in Genf. In dieser Zeit wirkten die Berliner Epidemiologen an internationalen Projekten wie der WHO-MONICA-Studie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem WHO-OC-Projekt zu oralen Kontrazeptiva und dem globalen INTERSALT-Projekt zum Zusammenhang zwischen Kochsalzaufnahme und Blutdruck mit. Ergänzend liefen an dem Institut die Präventionsprogramme CANON und CINDI, die auf die Vorbeugung nicht übertragbarer Erkrankungen zielten.
BusinessWer ein Einzelunternehmen gründen möchte, braucht weder Mindestkapital noch einen Gesellschaftsvertrag. Als natürliche Person können Sie direkt starten. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung über das Finanzamt genügen, die Gründungskosten bleiben meist unter 100 Euro. Dieser Praxisguide führt Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess 2026, liefert konkrete Steuervergleiche, zeigt Haftungsrisiken samt Gegenmaßnahmen und erklärt aktuelle Anforderungen wie die E-Rechnung-Pflicht. Das Wichtigste im Überblick Ein Einzelunternehmen lässt sich 2026 ohne Mindestkapital und Gesellschaftsvertrag gründen. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung kosten zusammen meist unter 100 Euro.
