Betriebliche Altersvorsorge: Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zu jeder bAV zahlen

Regelung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Zum 1. Januar 2022 greift die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). Aufgrund der Regelung sind Arbeitgeber verpflichtet, für jede bAV-Maßnahme einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfolgt.
Bisher galt die Zuschussregelung nur für Verträge, die nach dem ersten Januar 2019 abgeschlossen worden sind. Mit der zweiten Stufe des BRSG haben auch Arbeitnehmer mit älteren Entgeltumwandlungsvereinbarungen Anspruch auf das Geld vom Arbeitgeber.
Weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeitgeber als Ausgleich Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn ihre Mitarbeiter einen Teil ihres Bruttogehalts in bAV-Beiträge umwandeln lassen.
Neuregelung stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen
Wegen der Zuschussregelung des BRSG müssen Arbeitgeber jetzt handeln. Arbeitnehmer brauchen nur dann bei ihrer Personalabteilung nachzufragen, wenn sie keine Nachricht von ihrem Betrieb zu den Änderungen ihrer Bestandsverträge erhalten.
So haben Chefs jetzt zu entscheiden, ob pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags oder ein Betrag in Höhe der tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge überwiesen wird. Im letzten Fall ist der administrative Aufwand für ihn höher, da bei Änderungen der Gehaltshöhe auch der Zuschuss jedes Mal anzugleichen ist.
Auch müssen Arbeitgeber, die bei den Abschlüssen mehrere Anbieter akzeptiert haben, nun jeden einzelnen bAV-Vertrag prüfen.
Zudem werden viele Anbieter von bAV-Versicherungsprodukten die Erhöhung eines zu alten Konditionen abgeschlossenen Vertrags nicht ohne Weiteres akzeptieren. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein neuer Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem anderen Versicherungsanbieter möglich ist. Dazu muss der Zuschuss allerdings groß genug sein.
Vor diesem Hintergrund raten Experten zu einem anderen Lösungsansatz: Ein Großteil der Gehälter eines Betriebes liegt in der Regel unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Bei einer Entgeltumwandlung spart der Chef bei ihnen mehr als 19 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge ein. Deshalb empfiehlt es sich, dass er einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zahlt.
Fürs Unternehmen hat das gleich mehrere Vorteile: Der Zuschuss ist gut fürs Employer Branding und erhöht Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist der administrative Aufwand gering.
Weitere BRSG-Neuerungen
Neben der Bezuschussung durch den Arbeitgeber wurden durch das BRSG noch weitere Änderungen bei der bAV eingeführt. So wird laut einer Zusammenfassung auf der Website des Finanzdienstleisters Swiss Life Select die Beitragsbemessungsgrenze des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge von vier auf acht Prozent erhöht. In Zahlen sind das fürs laufende Jahr 6.816 Euro und für das kommende Jahr 6.768 Euro.
Zudem sind die Rentenleistungen der bAV in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter freigestellt, was die Einkommenssituation der betroffenen Rentner verbessert.
Des Weiteren müssen für bAV-Renten mit einer Riester-Förderung bei der Auszahlung keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden, so der Info-Artikel von Swiss Life Select. Zusätzlich erhöht sich die Grundzulage auf alle Riester-Verträge auf 175 Euro jährlich.
Außerdem macht das BRSG die bAV auch für Arbeitgeber attraktiver: Wenn sie zusätzliche Beiträge in einen versicherungsförmigen Durchführungsweg einzahlen, können sie bis zu 30 Prozent dieser Beiträge nach bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen.
RatgeberEin Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde an, wahlweise online, persönlich am Schalter oder per Post. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland und Kommune rund 15 bis 65 Euro. Drei Grundvoraussetzungen entscheiden darüber, ob überhaupt eine nebenberufliche Selbstständigkeit dieser Art vorliegt. Die Tätigkeit muss selbstständig ausgeübt werden, auf Gewinn ausgerichtet sein und dem Hauptberuf zeitlich sowie einkommensmäßig untergeordnet bleiben. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, findet hier jeden Schritt, alle Kosten, die steuerlichen Pflichten und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen, durchgehend mit den aktuellen Werten für 2026. Auf den Punkt gebracht Ein Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt an, online, persönlich oder per Post.
Recht & SteuernWer in der Probezeit psychisch krank ist, kann gekündigt werden, auch während einer laufenden Krankschreibung wegen Depression, Angststörung oder Burnout. Denn das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, und die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt in dieser Phase nur zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine Krankmeldung schützt für sich genommen nicht vor der Trennung. Trotzdem stehen Betroffene nicht schutzlos da. Das Maßregelungsverbot und das Schwerbehindertenrecht ziehen klare Grenzen, und finanzielle Ansprüche wie Lohnfortzahlung und Krankengeld bleiben bestehen. Wer psychisch krank am Arbeitsplatz ist, sollte seine Rechte kennen. Die folgenden Abschnitte klären die Rechtslage in Deutschland Schritt für Schritt, von der Beendigung des Jobs über die Offenlegungsfrage bis zur konkreten Handlungsanleitung. Das sollten Sie wissen
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