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30. September 2021

Brandschutz im Betrieb: Worauf kommt es an?

Im Unternehmen haben die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden höchste Priorität. Deshalb regeln die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wie die Arbeitsstätten gestaltet und betrieben sein müssen. Das Ziel ist es, sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeitenden und die angrenzenden Bauten zu schützen. Die Brandschutzanforderungen an Betriebe sind deshalb ein wichtiger Bestandteil dieser Auflagen.

Wer ist eigentlich für den Brandschutz zuständig?

Für beispielsweise den Brandschutz in Berlin ist nicht nur das Unternehmen zuständig: Es handelt sich um eine wichtige Aufgabe, die sämtliche Personen vor Ort in gemeinschaftlichem Bestreben erfüllen:

  • Der Betrieb ist dafür zuständig, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten gemäß den geltenden Vorschriften auszurichten. Sie dürfen keine Gefahr für die Mitarbeitenden darstellen, da den Führungskräften die Schutzpflicht obliegt.
  • Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, zur Unternehmenssicherheit beizutragen. Das erreichen sie, indem sie sich gemäß der Brandschutzunterweisung verhalten.
  • Fremdfirmen, die sich im Unternehmen aufhalten, müssen ebenfalls gemäß der Brandschutzverordnung handeln, sofern keine andere Regelung vorliegt.
  • Hat die Firma einen Brandschutzbeauftragten bestellt, ist dieser für die betriebliche Brandsicherung zuständig. Durch sein Spezialwissen gilt er als Sicherheitsfachkraft und unterstützt das Unternehmen bei der Verfolgung geltender Richtlinien.

Brandschutz: Das Risiko von Anfang an minimieren

Der betriebliche Brandschutz ist eine vorbeugende Maßnahme, bei der es potenzielle Risiken zu minimieren gilt. Solche Risikofaktoren können sich beispielsweise aus den vorherrschenden Betriebsabläufen oder aus der vorhandenen Technik ergeben. Mögliche Schritte umfassen:

  • Präventive Maßnahmen
  • Blitz- und Überspannungsschutz
  • Minimieren von Brand- und Explosionsgefahr im Betrieb
  • Hinweise zum Personenschutz
  • Schutz gegen Brandstiftung

Diese Maßnahmen schließen das Anbringen von Rettungszeichen ein. Denn: Rettungswege, Notausgänge und Fluchtwege müssen bekannt und deutlich sichtbar sein, damit sie im Notfall problemlos nutzbar sind.

Was muss beim Brandschutzmanagement beachtet werden?

Damit der Brandschutz in Berlin erfolgreich ist gilt es, Brandgefahren und Brandgefährdungen regelmäßig zu prüfen. Schließlich können durch neue Betriebsabläufe bisher nicht berücksichtigte Sicherheitslücken im Brandschutzplan entstehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Brandschutzmanagement Vorkehrungen für den Ernstfall trifft:

  • Änderungen bei Neu- und Umbauten erfassen.
  • Feuergefährliche Arbeiten stets im Auge behalten.
  • Einen separaten Plan für die Alarmierung ausarbeiten, sollte die Anlage ausfallen.
  • Mitarbeitende ausbilden und unterweisen.
  • Offenes Feuer und Rauchen in gefährdeten Bereichen unterbinden.
  • Einen Feuerwehrplan mit der Betriebs-, Dienstleistungs- oder Werkfeuerwehr ausarbeiten.

Es gibt zahlreiche Aufgaben, die in den Bereich des organisatorischen Brandschutzes fallen. Die notwendigen Maßnahmen gilt es im Vorfeld festzulegen und umzusetzen, soweit dies dem Unternehmen möglich ist. Verfügt der Betrieb über Brandschutzhelfende, muss dieser sie regelmäßig über aktuelle Vorschriften und anstehende Änderungen informieren. Das gilt natürlich auch für die Mitarbeitenden. Turnusmäßige Schulungen zum Brandschutz und die zugehörigen Übungen bereiten diese auf den Notfall vor.

Was muss im Brandfall geschützt werden?

Jede Brandschutzmaßnahme verfolgt unterschiedliche Ziele. Oberste Priorität hat es natürlich, die Menschen aus dem Gebäude in Sicherheit zu bringen. Doch enden die Aufgaben an dieser Stelle nicht. Zu den gängigen Schutzzielen im Brandfall gehören außerdem:

  • Maßnahmen festlegen, um das Entstehen und Ausbreiten von Bränden, Feuern und Rauch zu verhindern oder in Grenzen zu halten.
  • Maßnahmen implementieren, die sicherstellen, dass entstehendes Feuer sofort erkannt und bekämpft werden kann.
  • Gefahren für Menschen, die Umwelt und Sachwerte minimieren, die mit einem potenziellen Brand verbunden sind.
  • Schritte, um für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu sorgen und eine Brandgefahr möglichst auszuschließen.

Um welche Maßnahmen es sich dabei handelt, stimmen das Unternehmen und der Brandschutzbeauftragte bereits im Vorfeld ab. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass sie mit der Brandschutzverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz in Einklang stehen.

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