Unternehmensdefinition und Zweck

Unternehmen, Firma oder Betrieb?

Unternehmen werden auch als Firma, Betrieb oder Gesellschaft bezeichnet. Letztere ist allerdings eine reine Rechts- oder Organisationsform. Der Begriff Firma bezeichnet ein Unternehmen umgangssprachlich meist mit ausschließlich regionalem Sitz. Ein nationales Unternehmen oder eine Firma kann an mehreren Orten gleichzeitig mit sogenannten Betrieben vertreten sein. Betriebe sind also Arbeitsstätten, an denen mehrere Menschen die Ideen des Unternehmers umsetzten bzw. produzieren. Das können Dienstleistungen oder auch Produkte sein.

Unternehmensformen

Privatrechtliche Unternehmensformen

In einem Einzelunternehmen trägt eine einzelne Person die volle Verantwortung für die Geschäftstätigkeit. Selbstredend ist ein Einzelunternehmer für alle seine Gewinne aber auch die evtl. Schulden seines Unternehmens verantwortlich. Bei dieser Form muss in der Firmenbezeichnung immer der Name des Unternehmers eingebunden sein. Fantasienamen sind hier nicht möglich. Dies wird durch genaue Regelungen im Handelsgesetzbuch definiert.

Weitere Unternehmensformen sind beispielsweise Personengesellschaften, wie eine GbR. Das bezeichnet den Zusammenschluss zweier Personen in einer Firma. Größere Unternehmensformen sind eine GmbH (GmbH Definition) oder Kapitalgesellschaften, im Speziellen Aktiengesellschaften (AG) (zur Aktiengesellschaft Definition). Eine Genossenschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Gleichinteressierte und hat die Förderung seiner Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Ziel. Zudem existieren diverse Mischformen wie AG & Co. KG, GmbH & Co. KG (zur GmbH & Co. KG Definition) und viele mehr.

Öffentlich rechtliche Rechtsformen

Öffentlich rechtliche Rechtsformen sind beispielsweise Unternehmen ohne sogenannte Rechtspersönlichkeit, wie zum Beispiel ein Regiebetrieb, ein Eigenbetrieb oder auch vorhandenes Sondervermögen. Auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten oder Stiften zählen hierzu.

Gewerbesteuerpflichtig oder nicht?

Grundsätzlich muss jeder Unternehmer ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Handwerker sind eindeutig den gewerblichen Berufen zuzuordnen. Anders ist es bei Architekten, Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Journalisten. Sie zählen zu den sogenannten freien Berufen.

Christian Weis

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