E-Auto-Förderung 2023/2024: Was ist noch möglich und wie spart man Steuern?

E-Auto-Förderung 2023
Seit 1. Januar 2023 werden nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert. Die bisherige Förderung für Plug-in-Hybride entfällt. Für neu gekaufte E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro lässt der Staat noch 4.500 Euro springen, bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro sind es noch 3.000 Euro. Hinzu kommen weitere 2.250 beziehungsweise 1.500 Euro, die der Hersteller zahlt. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils zwölf Monate. Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 65.000 Euro erhalten keine staatliche Förderung.
Für geleaste Fahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze. Beträgt die Leasinglaufzeit allerdings nur zwischen 12 und 23 Monaten, reduziert sich der Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro auf 2.250 Euro vom Staat und 1.125 Euro vom Hersteller sowie bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro auf 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.
Wichtig: Ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen beziehungsweise Dienstwagen keinen Umweltbonus mehr.
E-Auto-Förderung 2024
Ab 1. Januar 2024 werden nur noch neu gekaufte Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro gefördert – und zwar mit 3.000 Euro vom Staat und weiteren 1.500 Euro vom Hersteller. Die Mindesthaltedauer beträgt weiterhin zwölf Monate. Für geleaste E-Autos mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze wie bei Neuwagen, bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten sind es noch 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.
Was gilt für gebrauchte E-Autos?
Junge Gebrauchtfahrzeuge werden 2023 noch mit den gleichen Prämien gefördert wie Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, also mit 3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller. Ab 2024 gibt es für junge Gebrauchte dann nur noch 2.400 Euro vom Staat und 1.200 Euro vom Hersteller.
Für eine Förderung müssen gebrauchte E-Autos mehrere Kriterien erfüllen: bislang wurde keine staatliche Förderung für sie erteilt; das Datum der Erstzulassung liegt nach dem 4. November 2019 und das der Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020; die Laufleistung beträgt maximal 15.000 Kilometer; es ist ein gewerblicher AutoVerkauf, also nicht etwa ein Verkauf zwischen Privatpersonen.
Wichtig: Gefördert werden sowohl 2023 als auch 2024 nur Fahrzeuge, die in der Fahrzeuglistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sind. Nähere Infos dazu gibt es unter www.bafa.de unter dem Stichwort Elektromobilität.
Steuern sparen mit E-Autos
Für alle Elektroautos (genauer: batterieelektrische Fahrzeuge), die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer zum Beispiel ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.
Ebenfalls Steuern sparen kann man mit einem elektrisch betriebenen Dienstwagen. Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ein E-Auto als Dienstwagen bringt hierbei finanzielle Vorteile: Elektroautos in der Preisklasse bis 60.000 Euro werden nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil besteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis und bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 Prozent. Beide Regelungen sind jeweils günstiger als bei den Verbrennerfahrzeugen: Diese benzin- oder dieselbetriebenen Autos müssen nämlich mit 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
VLH-Tipp
Rechnen Sie mit unserem Firmenwagenrechner aus, wieviel Einkommensteuer Sie für Ihren Dienstwagen zahlen müssen: www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/dienstwagenrechner.html
(ots)
BusinessEin Bad, das jeden Morgen Freude macht. Ein Kachelofen, der an kalten Abenden Wärme und Geborgenheit schenkt. Für viele Hausbesitzer und Bauherren im Grenzgebiet zwischen Bayern und Tirol gehören diese beiden Wünsche eng zusammen und in Oberaudorf liegen sie tatsächlich in einer Hand. Der Fliesenleger- und Ofenbaubetrieb von Martin Maier verbindet zwei Gewerke, für die Bauherren sonst getrennte Firmen, Absprachen und Zeitpläne organisieren müssen. Ein Porträt über einen Familienbetrieb, der zeigt, wie Generationenwissen und moderne Planungstechnik zusammenpassen. Ein Familienbetrieb mit zwei Handwerksfeldern Wer ein Bad saniert oder einen neuen Ofen einbauen lässt, kennt das Problem: Je mehr Gewerke an einem Projekt beteiligt sind, desto größer wird der Abstimmungsaufwand. Termine kollidieren, Zuständigkeiten verschwimmen, und am Ende wartet der Bauherr. In Oberaudorf, zwischen den Alpen und dem Inntal gelegen, hat sich ein Handwerksbetrieb bewusst anders aufgestellt. Das Unternehmen von Martin Maier deckt zwei Kernbereiche des Wohnens ab: die Gestaltung von Bädern und Böden mit Fliesen und Naturstein sowie den Ofenbau von Rosenheim bis Kufstein.
Expertentalkbusiness-on.de: Sprachkompetenz ist im Mittelstand längst ein Produktivitätsfaktor. Wir haben mit der Geschäftsführung der Eifert. Sprachen. Seminare. Coaching. Verwaltungs GmbH, Wolfgang Eifert und Jan Ach, darüber gesprochen, wie sich Firmentrainings verändern, wo KI wirklich hilft und woran gute Kurse erkennbar sind. Herr Eifert, Sprachtraining klingt nach einem klassischen Weiterbildungsthema. Warum bekommen Sie derzeit mehr Anfragen aus Unternehmen? Wolfgang Eifert: Weil Sprache im Arbeitsalltag konkreter wird. Ein Vertriebsteam, das mit Kunden in Italien verhandelt, ein Pflegedienst, der internationale Fachkräfte einstellt, oder eine Kanzlei, die englischsprachige Mandate übernimmt: In all diesen Fällen entscheidet das Sprachniveau darüber, wie schnell jemand produktiv wird. Unsere Ansprechpartner in HR und Fachabteilungen wollen keine reinen Vokabeltrainings mehr buchen, sondern nachvollziehbare Fortschritte für definierte Aufgaben.
ExpertentalkOb im privaten Wohnbereich, im Büro oder in Ausstellungsflächen: Der Bodenbelag prägt einen Raum, lange bevor Möbel, Licht oder Farben ihre volle Wirkung entfalten. Die Wahl des Bodenbelags gehört zu den weitreichendsten Entscheidungen bei Bau, Umbau und Renovierung und ist eine Entscheidung mit langer Bindungswirkung. Anders als Wandfarbe oder Möblierung lässt sich ein Boden nicht ohne größeren Aufwand austauschen er bildet die Grundlage, auf der alle weiteren Gestaltungsentscheidungen aufbauen. Wer Material, Nutzungsprofil und Raumwirkung von Anfang an zusammendenkt, vermeidet Fehlkäufe und doppelte Investitionen. Das gilt für Wohnräume ebenso wie für gewerbliche Flächen, wo der Boden täglicher Belastung standhalten muss und gleichzeitig das Erscheinungsbild des Unternehmens trägt. Doch worauf kommt es bei Holzart, Oberfläche und Format tatsächlich an? Um diese Fragen zu klären, spricht unsere Redaktion heute mit Markus Bach, der Geschäftsführung der B&B Fliesen- und Naturstein GmbH. In der Ausstellung in der Zollhalle in Freiburg berät er Bauherren, Planer und Unternehmen rund um den Holzboden. Wer auf der Suche nach einem Parkettboden mit Qualität in Freiburg ist, findet hier nicht nur kompetente Beratung, sondern kann sich auch ein realistisches Bild von der Wirkung im Raum machen. business-on.de: Herr Bach, welche Rolle spielt die Holzart bei der Wahl des richtigen Parketts?
