E-Auto-Förderung 2023/2024: Was ist noch möglich und wie spart man Steuern?

E-Auto-Förderung 2023
Seit 1. Januar 2023 werden nur noch rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert. Die bisherige Förderung für Plug-in-Hybride entfällt. Für neu gekaufte E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro lässt der Staat noch 4.500 Euro springen, bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro sind es noch 3.000 Euro. Hinzu kommen weitere 2.250 beziehungsweise 1.500 Euro, die der Hersteller zahlt. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils zwölf Monate. Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 65.000 Euro erhalten keine staatliche Förderung.
Für geleaste Fahrzeuge mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze. Beträgt die Leasinglaufzeit allerdings nur zwischen 12 und 23 Monaten, reduziert sich der Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro auf 2.250 Euro vom Staat und 1.125 Euro vom Hersteller sowie bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro auf 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.
Wichtig: Ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine erhalten für ihre Firmenwagen beziehungsweise Dienstwagen keinen Umweltbonus mehr.
E-Auto-Förderung 2024
Ab 1. Januar 2024 werden nur noch neu gekaufte Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro gefördert – und zwar mit 3.000 Euro vom Staat und weiteren 1.500 Euro vom Hersteller. Die Mindesthaltedauer beträgt weiterhin zwölf Monate. Für geleaste E-Autos mit einer Leasinglaufzeit ab 24 Monaten gelten die gleichen Fördersätze wie bei Neuwagen, bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten sind es noch 1.500 Euro vom Staat und 750 Euro vom Hersteller.
Was gilt für gebrauchte E-Autos?
Junge Gebrauchtfahrzeuge werden 2023 noch mit den gleichen Prämien gefördert wie Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, also mit 3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller. Ab 2024 gibt es für junge Gebrauchte dann nur noch 2.400 Euro vom Staat und 1.200 Euro vom Hersteller.
Für eine Förderung müssen gebrauchte E-Autos mehrere Kriterien erfüllen: bislang wurde keine staatliche Förderung für sie erteilt; das Datum der Erstzulassung liegt nach dem 4. November 2019 und das der Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020; die Laufleistung beträgt maximal 15.000 Kilometer; es ist ein gewerblicher AutoVerkauf, also nicht etwa ein Verkauf zwischen Privatpersonen.
Wichtig: Gefördert werden sowohl 2023 als auch 2024 nur Fahrzeuge, die in der Fahrzeuglistung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt sind. Nähere Infos dazu gibt es unter www.bafa.de unter dem Stichwort Elektromobilität.
Steuern sparen mit E-Autos
Für alle Elektroautos (genauer: batterieelektrische Fahrzeuge), die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Diese Steuerbefreiung erlischt auch nicht bei einem Halterwechsel. Wer zum Beispiel ein drei Jahre zugelassenes E-Auto erwirbt, zahlt noch sieben Jahre lang keine Kfz-Steuer.
Ebenfalls Steuern sparen kann man mit einem elektrisch betriebenen Dienstwagen. Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diese Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Ein E-Auto als Dienstwagen bringt hierbei finanzielle Vorteile: Elektroautos in der Preisklasse bis 60.000 Euro werden nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil besteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis und bei Hybridfahrzeugen sind es 0,5 Prozent. Beide Regelungen sind jeweils günstiger als bei den Verbrennerfahrzeugen: Diese benzin- oder dieselbetriebenen Autos müssen nämlich mit 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
VLH-Tipp
Rechnen Sie mit unserem Firmenwagenrechner aus, wieviel Einkommensteuer Sie für Ihren Dienstwagen zahlen müssen: www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/dienstwagenrechner.html
(ots)
VerbraucherEine professionelle Fassadenreinigung in Berlin und Brandenburg ist mehr als Kosmetik: Sie schützt die Bausubstanz, erhält den Immobilienwert und beugt teuren Sanierungen vor. Graue Schleier auf dem Putz, grünliche Algen an der Wetterseite, dunkle Flecken unter den Fensterbänken wer Immobilien in der Region besitzt oder verwaltet, kennt diese Bilder. Was viele Eigentümer als rein optisches Problem abtun, kann in Wahrheit eine betriebswirtschaftliche Frage sein. Im Interview erklärt Ingo Reischuck, Stuckateurmeister aus Großbeeren, worauf Sie als Eigentümer bei der professionellen Fassadenreinigung in Berlin und Brandenburg achten sollten. Herr Reischuck, warum ist die Fassade aus Ihrer Sicht so entscheidend für den Werterhalt eines Gebäudes? „Die Fassade ist die größte zusammenhängende Fläche eines Gebäudes und gleichzeitig die exponierteste“, sagt Ingo Reischuck. Regen, Frost, UV-Strahlung, Feinstaub und biologischer Bewuchs setzen ihr dauerhaft zu. In Ballungsräumen wie Berlin kommen Verkehrsemissionen hinzu, im Brandenburger Umland eher Pollenflug, Pflanzensporen und Feuchtigkeit aus angrenzenden Grünflächen. „Eine Fassade altert nicht nur, sie wird aktiv angegriffen. Wer hier nicht turnusmäßig reinigt, verschiebt das Problem in die Bausubstanz“, so der Stuckateurmeister.
BusinessWer im Schadensfall schnell handeln muss, braucht einen Dienstleister, der rund um die Uhr erreichbar ist und die gesamte Schadensbearbeitung aus einer Hand abdeckt genau dafür steht AKTIVDRY. Ein gebrochenes Steigrohr, eine undichte Geschirrspüler-Zuleitung oder Starkregen, der durch das Kellerfenster drückt: Leitungswasserschäden zählen in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Egal, ob du als Mieter, Vermieter oder Eigentümer betroffen bist im Ernstfall ist nicht nur die Versicherung entscheidend, sondern vor allem ein Partner, der schnell, strukturiert und nachweisbar arbeitet. Genau in dieser Nische hat sich AKTIVDRY aus dem Dreiländereck etabliert. AKTIVDRY: Ein lokaler Spezialist mit klarer Ausrichtung AKTIVDRY ist als Experte für Gebäudetrocknung in Lörrach auf die schnelle Bearbeitung von Wasserschäden in Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert. Das Unternehmen positioniert sich konsequent als Notdienstleister: Unter dem Slogan „Niemand plant eine Panne" bietet AKTIVDRY nach eigenen Angaben einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Erreichbar ist das Team unter +49 7763 92 76 136 sowie per E-Mail an kontakt@aktivdry.de. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Lörrach und der angrenzenden Region Südbaden. Kurze Anfahrtswege und persönliche Ansprechpartner werden so zum echten Vorteil gegenüber überregionalen Sanierungsketten.
VerbraucherEin funktionaler Rollladen in Stuttgart kann Hitzeschutz, Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung in einem System vereinen. Gerade in der Kessellage ist er damit weit mehr als nur ein Sichtschutz. Im folgenden Interview erläutert ein Fachmann der hawo Sonnenschutztechnik GmbH, welcher Typ zu welchem Gebäude passt und worauf Sie bei Planung, Material und Montage achten sollten. Warum müssen Rollläden in Stuttgart mehr leisten als anderswo? Die Kessellage sorgt für Hitzestaus, dazu kommen dichte Bebauung und eine hohe Zahl an Bestandsgebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen. Diese Mischung macht funktionale Beschattung in der Region anspruchsvoll. Ein Altbau in Heslach hat andere Anforderungen als ein Neubau in Vaihingen, und ein Reihenhaus in Bad Cannstatt verlangt andere Lösungen als ein freistehendes Einfamilienhaus auf den Fildern. Wenn Sie einen funktionalen Rolladen in Stuttgart planen, sollten Sie deshalb auf einen Fachbetrieb setzen, der sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die regionalen Klimabedingungen kennt.
