Den Dienstwagen aufmotzen und beim geldwerten Vorteil sparen

Der Dienstwagen steht immer wieder in der Kritik. Etwa, weil „das Firmenautoprivileg [als] eine teure Subvention für Besserverdiener“ bewertet wird, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am 31. August 2022 schreibt. Fakt ist allerdings: Diesel- und Benzinfahrzeuge werden hierzulande höher besteuert als Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.
Gleichzeitig stimmt auch, dass Hybridfahrzeuge zwar umweltfreundlich wirken – aber: Auf längeren Strecken wird weiterhin der Verbrennungsmotor genutzt. So kommen Firmenwagennutzer in den Genuss einer vergünstigten Besteuerung, obwohl der eigentlich verfolgte Zweck – nämlich der Klimaschutz – in den Hintergrund rückt. Böse Zungen könnten also durchaus behaupten, dass es sich bei der steuerlichen Vergünstigung für Hybridfahrzeuge um eine teure Subvention handelt.
Ganz grundsätzlich: So werden Dienstwagen besteuert
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber belohnen ihre Mitarbeitenden mit einem höheren Gehalt in Form eines Dienstwagens. Die meisten Angestellten nutzen den Firmenwagen auch privat, und kommen somit in den Genuss eines sogenannten geldwerten Vorteils:
- Der Dienstwagen wird zu etwas Ähnlichem wie Lohn. Ein Angestellter mit Dienstwagen muss deshalb private Fahrten mit dem Firmenauto versteuern.
- Für den Angestellten fallen allerdings nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf einen fiktiven Lohn an, die tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug trägt der Arbeitgeber. Und das lohnt sich vor allem dann, wenn der Angestellte seinen Dienstwagen viel für Privatfahrten nutzt.
Eine Methode zur Berechnung der anfallenden Einkommensteuer für Privatfahrten ist das Fahrtenbuch. Alle beruflichen und privaten Fahrten werden darin notiert, und am Ende des Jahres wird zusammengezählt: Für die privaten Fahrten zahlt man anteilig Einkommensteuer. Das klingt zwar einfach, doch das Finanzamt hat hohe Anforderungen, was die korrekte Führung eines Fahrtenbuchs betrifft.
Die bequemere Methode, um die anfallende Einkommensteuer auf die Privatfahrten zu ermitteln, ist die Ein-Prozent-Regelung, bei der pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Firmenwagens mit Verbrennungsmotor zum monatlichen Gehalt dazu gerechnet wird.
Für Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil seit dem 1. Januar 2019 mit einem Prozent des halben Listenpreises angesetzt. Und seit 1. Januar 2020 sind die Dienstwagenstromer noch einmal günstiger geworden, denn seither gilt für die meisten reinen Elektrofahrzeuge die neue 0,25-Prozent-Regelung.
Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen gilt seit 1. Januar 2019 für Hybridelektrofahrzeuge eine 0,5-Prozent-Regel. Entscheidend dabei ist, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug gekauft wurde und wie hoch die Emissionswerte sind.
Ganz konkret: Sonderausstattung selbst zahlen und die Kosten absetzen
Eine Arbeitnehmerin möchte ihren Dienstwagen mit speziellen Felgen, einem Multifunktionslenkrad und weiteren Sonderausstattungen bestücken. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten dafür nicht, sie zahlt die Sonderausstattung selbst. Immerhin: Der geldwerte Vorteil verringert sich in dem Jahr, in dem sie die Sonderausstattung bezahlt hat und – je nach Höhe der Kosten – auch noch in den Folgejahren. Ein Rechenbeispiel:
Bruttolistenpreis des Pkw ohne Sonderausstattung: 30.000 Euro
Von der Arbeitnehmerin bezahlte Sonderausstattung: 10.000 Euro
Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung: 40.000 Euro
Geldwerter Vorteil 1% aus 40.000 Euro = 400 Euro x 12: 4.800 Euro
Zur Erklärung: Die Zuzahlung der Arbeitnehmerin in Höhe von 10.000 Euro mindert den geldwerten Vorteil – und zwar so, dass sie im ersten Jahr überhaupt keinen geldwerten Vorteil versteuern muss. Da die von ihr geleistete Zuzahlung den geldwerten Vorteil übersteigt, kann der übersteigende Betrag in das Folgejahr vorgetragen werden. Das bedeutet: Die Arbeitnehmerin muss auch im zweiten Jahr nichts versteuern. Erst im dritten Jahr werden 4.400 Euro fällig (4.800 Euro geldwerter Vorteil minus 400 Euro restliche Zuzahlung).
Die Arbeitnehmerin könnte übrigens ihre Sonderausstattung auch in Raten an das Autohaus zahlen, sogar über mehrere Jahre verteilt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils bliebe – wie beschrieben – gleich.
Gut zu wissen: Ob die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil für ihren Dienstwagen mittels Fahrtenbuch oder über die Ein-Prozent-Pauschalversteuerung berechnet, spielt grundsätzlich keine Rolle. Allerdings ist die Pauschalversteuerung einfacher zu handhaben. Und bei der Methode mit Fahrtenbuch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Sonderausstattungskosten auf den geldwerten Vorteil anrechnen lassen zu können.
Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den geldwerten Vorteil bei ihrem Dienstwagen auch dann mindern, wenn sie ein höherwertiges Fahrzeug möchten und der Arbeitgeber die Mehrkosten dafür nicht übernimmt. Das Prinzip bleibt das gleiche wie bei den selbst finanzierten Sonderausstattungen.
(ots)
Guide'sWenn Räume im Sommer zu warm werden, Waren definierte Lagerbedingungen brauchen oder Technik zuverlässig laufen muss, rückt eine neue Kühl- oder Klimaanlage auf die Investitionsliste. Vor der Geräteauswahl steht jedoch eine andere Aufgabe: Unternehmen müssen beschreiben, welche Bereiche unter welchen Bedingungen gekühlt werden sollen. Erst daraus lassen sich Anforderungen an Leistung, Regelung und späteren Betrieb ableiten. Erst den betrieblichen Bedarf beschreiben Ein Anforderungsprofil hält fest, welches Ergebnis die Anlage im jeweiligen Bereich erreichen soll. Dazu gehören gewünschte Temperatur- und Feuchtebereiche ebenso wie die Frage, wie stark die Bedingungen schwanken dürfen. In einem Büro kann es vor allem um angenehme Arbeitsbedingungen während der Nutzungszeit gehen. Bei empfindlichem Lagergut oder einem technischen Prozess können engere Vorgaben entscheidend sein. Solche Unterschiede sollten vor der Dimensionierung sichtbar werden, statt später durch nachträgliche Einstellungen ausgeglichen werden zu müssen.
BusinessEin Handelsregisterauszug für eine Auslandsniederlassung, ein Zeugnis für eine neue Fachkraft oder eine Vollmacht für einen Geschäftspartner: Sobald Dokumente Grenzen überschreiten, reicht die sprachliche Verständlichkeit allein nicht immer aus. Die empfangende Stelle kann eine beglaubigte Übersetzung verlangen; bei öffentlichen Urkunden kommen mitunter weitere Formalitäten hinzu. Unternehmen sparen Nacharbeit, wenn sie vor der Übersetzung klären, welche Unterlagen in welcher Form tatsächlich einzureichen sind. Wann eine beglaubigte Übersetzung im Geschäftsalltag relevant wird Für die interne Prüfung eines Vertrags oder die Abstimmung mit einem ausländischen Partner genügt häufig eine fachlich sorgfältige, aber nicht beglaubigte Übersetzung. Anders kann es aussehen, wenn ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht oder einer anderen Institution vorgelegt werden soll. Bei Gründungen und Niederlassungen betrifft das beispielsweise Registerauszüge oder Gesellschaftsunterlagen. Im Personalbereich können Abschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise relevant werden. Auch Vollmachten und Zertifikate können je nach Verfahren besondere Formanforderungen auslösen.
BusinessEin Firmenfahrzeug wird schnell über den Kaufpreis, die Leasingrate oder die Fahrzeugklasse diskutiert. Im Arbeitsalltag zählen jedoch andere Fragen: Welche Wege fährt es regelmäßig? Was muss hineinpassen? Wie gut lässt sich ein Werkstatttermin mit den betrieblichen Abläufen vereinbaren? Wer solche Anforderungen vor der Suche festhält, kann Fahrzeuge und Angebote gezielter vergleichen. Das gilt für den einzelnen Wagen eines Selbstständigen ebenso wie für mehrere Fahrzeuge eines kleinen Betriebs. Vom Arbeitsalltag zum Anforderungsprofil Am Anfang steht keine Modellliste, sondern ein Blick auf die tatsächlichen Fahrten. Ein Fahrzeug für Kundentermine muss andere Aufgaben erfüllen als eines, das morgens Werkzeug zur Baustelle bringt oder tagsüber zwischen mehreren Standorten pendelt. Hilfreich ist es, typische Arbeitstage zu beschreiben: Wie viele Personen fahren mit? Welche Gegenstände werden transportiert? Gibt es feste Routen oder wechseln Ziele und Einsatzorte häufig? Auch die Frage, ob das Fahrzeug überwiegend kurz unterwegs ist oder regelmäßig längere Strecken zurücklegt, gehört in dieses Profil.
