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Wirtschaftslexikon

Definition Forderungsabtretung

Eine Forderungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedenten) an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Was sich nicht ändert, ist der Schuldner oder der Inhalt der bereits bestehenden Forderung. Die Änderung des Schuldverhältnisses ist rein personeller Natur.

Eine Forderungsabtretung ist die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedenten) an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Was sich nicht ändert, ist der Schuldner oder der Inhalt der bereits bestehenden Forderung. Die Änderung des Schuldverhältnisses ist rein personeller Natur.

Wichtig: Der Schuldner ist an dem Ablauf der Forderungsabtretung nicht beteiligt. Es bedarf auch nicht seiner Zustimmung zu der Übertragung der Forderung. Je nachdem, ib ein Schuldner der Forderungen über die Abtretung informiert wird oder nicht, spricht man von einer offenen bzw. stillen Zession.

Dieses Verfahren fußt auf der Rechtsgrundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Paragraf 398 und Folgenden.

Zulässigkeit und Ausnahmen

Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, die sich genügend bestimmen lassen. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen Forderungen nicht abtretbar sind:

  • Mit dem Schuldner wurde vereinbart, dass eine Forderungsabtretung ausgeschlossen ist.
  • Die Forderungsabtretung kann nicht ohne die Veränderung des Inhalts der Forderung erfolgen.
  • Die Forderung ist unpfändbar.
  • Die Forderungsabtretung ist gesetzlich verboten.

Verschiedene Formen der Forderungsabtretung

Eine klassische Form der Forderungsabtretung ist ein durch Forderungsabtretung abgesicherter Kredit. Diesen bezeichnet man dann als Zessionskredit. Eine Forderungsabtretung kann auf verschiedene Weise vonstattengehen.

Eine häufige Form ist die sogenannte Einzelzession. Wird lediglich eine einzelne Forderung, zum Beispiel eine nicht bezahlte Rechnung, abgetreten, handelt es sich um eine Einzelzession.

Nicht selten werden aber mehrere oder alle Forderungen eines Gläubigers, zum Beispiel eines Unternehmens, an einen neuen Gläubiger, meist eine Bank, abgetreten. Diesen Vorgang nennt man Rahmenzession. Hier gibt es wiederum zwei Arten zu unterscheiden.

1.) Mantelzession

Bei einer Mantelzession werden die bestehenden Forderungen bis zu einer festgelegten Höhe an den Zessionär abgetreten. Dies gilt für bestehende und künftige Forderungen. Werden die Forderungen beglichen, muss der erste Gläubiger, der Zedent, immer neue Forderungen vorlegen, um den Kredit abzusichern. Um den jeweils aktuellen Stand der bereits geleisteten Forderungen nachvollziehen zu können, muss der Kreditnehmer eine sogenannte Debitorenliste führen. Aus dieser muss hervorgehen, welche Forderungen beglichen wurden und welche noch offen sind.

2.) Globalzession

Die Globalzession wird aufgrund ihrer größeren Sicherheit für den Kreditgeber heute wesentlich häufiger verwendet. Neben bereits bestehenden Forderungen werden auch zukünftige Forderungen an den Zessionär abgetreten.

 

Christian Weis

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