Hinweise zur Autoversicherung beim Aus- und Verleihen

Welche Risiken deckt die Kfz-Versicherung ab?
Eine Kfz-Versicherung kommt für die Entschädigung von Unfallgegnern auf. Neben Abschleppkosten, Reparaturen oder gar dem Kauf eines gleichwertigen Autos übernehmen Autoversicherungen auch den Rechtsanwalt des Unfallgegners und Schäden an Gebäuden oder Personen. Zudem wehren sie unberechtigte Ansprüche gegen ihren Versicherer ab. Prinzipiell werden auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernommen, aber es kommt immer darauf an, ob es sich um eine Teilkasko oder Vollkasko handelt. Eine potenzielle Option ist die Kfz-Versicherung von Friday. Wer sich mit digital Autoversicherer Friday versichern möchte, bleibt flexibel und kann zwischen verschiedenen Zusatzoptionen wählen. Ein Abschluss ist digital in wenigen Minuten möglich.
Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko
Im Gegensatz zur Teilkasko deckt eine Vollkasko alle Schäden am eigenen Auto ab. Eine Teilkasko übernimmt hingegen nur Brand-, Hagel- und Sturmschäden sowie Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Glasbruch. Der größte Unterschied liegt jedoch darin, dass eine Vollkasko auch bei selbst verschuldeten Unfällen einspringt. Zwar ist bei Fehlverhalten eine Selbstbeteiligung erforderlich, aber der Regressanspruch ist begrenzt, wodurch eine Vollkasko vor erheblichen finanziellen Schäden schützen kann. Allein deswegen kann sich ein Wechsel der Autoversicherung lohnen. Zumal ein solcher oft auch aus finanzieller Sicht nahezulegen ist und sich digital leicht abwickeln lässt.
Haftet die Kfz-Versicherung beim Autoverleih?
Wer sein Auto an Freunde oder andere Personen verleihen möchte, sollte sich bewusst sein, dass bei einem Unfall die eigene Kfz-Versicherung und nicht die des Entleihers greift – die Versicherung ist schließlich nicht personengebunden. Ob der Versicherer die Kosten übernimmt, hängt hingegen von unterschiedlichen Faktoren ab. Wichtig ist unter anderem die Art der Kfz Versicherung. Zwar kommt eine Teilkasko für Schäden des Unfallgegners auf, aber im Gegensatz zu einer Vollkasko deckt sie keine Schäden am entliehenen Auto ab. Tatsächlich greift eine Vollkasko selbst bei Unfallschäden, die durch einen nicht in der Police eingetragenen Fahrer verschuldet wurden. Allerdings erhöht sich in solchen Fällen die Schadenfreiheitsklasse, was in einer höheren Prämie resultiert. So oder so ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Entleiher eine Vereinbarung zu treffen, um sich vor möglichen Kosten zu schützen.
Was ist beim Verleih eines Autos wichtig?
An sich sind Fahrzeughalter beim Verleih ihres Autos flexibel. Es gibt jedoch einige Dinge, die unbedingt berücksichtigt werden sollten. Zum einen muss der vorübergehende Fahrer über eine Fahrerlaubnis verfügen, zum anderen muss die Verkehrssicherheit des Autos gewährleistet sein. Des Weiteren sollte der Kfz Versicherer – selbst in einmaligen Fällen – vorab über jeden Autoverleih informiert werden. Wer das nicht tut, riskiert eine Beitragsnachzahlung und sogar eine Vertragsstrafe. Bei einem regelmäßigen Verleih an Bekannte, Freunde oder Familienmitglieder sollte der Zusatzfahrer zudem in die Versicherungspolice aufgenommen werden. Extra für diesen Zweck bieten Versicherer eine Versicherung für Zusatzfahrer an, um auch die Zusatzfahrer vor möglichen Risiken zu schützen.
Notfallsituationen gelten als Sonderfälle
Es gibt Notfallsituationen, in denen Fahrzeughalter flexibel handeln können, ohne Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung befürchten zu müssen. Wenn beispielsweise gesundheitliche Probleme eintreten und man sich von einer dritten Person in ein Krankenhaus fahren lässt, handelt es sich um einen Notfall. In einer solchen Situation greift die Autoversicherung in vollem Umfang, ohne dass ein Risiko von Nachzahlungen oder Vertragsstrafen besteht. Ob der Fahrer in die Versicherungspolice eingetragen ist, spielt dabei keine Rolle.
- Titelbild: Foto von Torsten Dettlaff
KarriereVersicherungsmakler arbeiten an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Beratung, Risikoanalyse und wirtschaftlicher Verantwortung. Wer in diesen Beruf einsteigen will, braucht deshalb nicht nur Interesse an Versicherungen und Finanzen, sondern auch Fachwissen, rechtliche Sicherheit und ein belastbares Gespür für die Anliegen verschiedener Kunden. Der Weg in die Maklerschaft ist geregelt, zugleich aber vielseitig. Es gibt den klassischen Einstieg über eine Ausbildung, den Wechsel aus einem Versicherungsunternehmen und ebenso Chancen für Quereinsteiger mit der passenden Vorbereitung. Entscheidend ist dabei eine nüchterne Einordnung. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beginnt nicht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung und auch nicht mit Vertriebsinteresse allein. Erforderlich sind fachliche Voraussetzungen, eine Erlaubniserteilung, eine Registrierung und ein tragfähiges Konzept für den späteren Berufsalltag. Wer diesen Weg sauber vorbereitet, kann sich in einer anspruchsvollen Versicherungsbranche eine langfristige Position aufbauen. Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich?
BusinessEinbruchdiebstähle verursachen jedes Jahr hohe Verluste in Unternehmen – insbesondere durch den Verlust von Bargeld, Technik und sensiblen Unterlagen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entstehen dabei regelmäßig Schäden in Millionenhöhe, was die wirtschaftliche Relevanz unzureichender Sicherungsmaßnahmen deutlich macht. Genau hier setzt die sichere Aufbewahrung im Tresor an: Sie schützt zentrale Unternehmenswerte zuverlässig vor Diebstahl, unbefugtem Zugriff und anderen Risiken. Die Sicherheitslücken im modernen Büroalltag Trotz fortschreitender Digitalisierung bleiben physische Assets wie notarielle Verträge, Prototypen oder Offline-Backups unverzichtbar. Eine Lagerung in herkömmlichen Büromöbeln ist nicht nur grob fahrlässig, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz.
BusinessDie Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht
