Connect with us

Hi, what are you looking for?

Steuertipps

Steuerabzug der Aufwendungen für den Besuch

Ausländische Mitbürger müssen oftmals für Sprach- bzw. Integrationskurse Aufwendungen tätigen. Sofern sie für den Besuch von Sprachkursen geleistet werden, in denen Deutsch gelehrt wird, sind sie nach der Rechtsprechung des BFH weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig (Urteil vom 15.3.2007, Az. VI R 14/04 und vom 5.7.2007, Az. VI R 72/06).

Ausländische Mitbürger müssen oftmals für Sprach- bzw. Integrationskurse Aufwendungen tätigen. Sofern sie für den Besuch von Sprachkursen geleistet werden, in denen Deutsch gelehrt wird, sind sie nach der Rechtsprechung des BFH weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig (Urteil vom 15.3.2007, Az. VI R 14/04 und vom 5.7.2007, Az. VI R 72/06).

Es liegen regelmäßig nicht abziehbare Kosten der Lebensführung vor, denn bei in Deutschland lebenden Ausländern spielen für den Erwerb der Deutschkenntnisse auch private Gesichtspunkte eine nicht untergeordnete Rolle. Die Aufwendungen für Deutschkurse sind auch nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, weil es hierbei an der Zwangsläufigkeit fehlt.

Anders sieht es jedoch bei Aufwendungen für Integrationskurse aus. Diese sieht das Zuwanderungsgesetz für Neuzuwanderer bzw. bereits hier lebende Ausländer mit rund 630 Unterrichtsstunden vor. Sie stellen ein Grundangebot des Bundes dar und sollen nicht nur ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern auch der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermitteln. Dem Anspruch bzw. Recht auf Teilnahme steht in bestimmten Fällen auch eine Verpflichtung zur Teilnahme gegenüber. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmeverpflichtung gibt es ein System abgestufter Sanktionen, was für eine Zwangsläufigkeit rechtlicher Art spricht.

Das FinMin Schleswig-Holstein weist mit Erlass vom 27.5.2010 (Az. VI 314 – S-2284 – 176) darauf hin, dass Aufwendungen für die verpflichtende Teilnahme an einem Integrationskurs daher aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen und somit als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Die Teilnahmeverpflichteten erhalten eine Bestätigung über ihre Teilnahmeberechtigung, in der auch die Verpflichtung vermerkt ist. Daher kann der im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu erbringende Nachweis von den teilnahmeberechtigten Personen gegenüber dem Finanzamt geführt werden.

(!) Bei einer freiwilligen Teilnahme an einem Integrationskurs ist das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit dagegen – ähnlich wie bei einer Teilnahme an einem Deutschkurs – nicht erfüllt, sodass ein Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ausscheidet.

 

VSRW-Verlag

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Arbeitsleben

Neue Perspektiven für die digitale Arbeitszeiterfassung Die digitale Zeiterfassung entwickelt sich rasant weiter. Während grundlegende Funktionen wie die mobile Erfassung und eine rechtssichere Dokumentation...

Business

Veränderte Kundenerwartungen treiben den Wandel voran Die Ansprüche der Gäste haben sich fundamental gewandelt. Nachhaltigkeit in der Gastronomie ist längst kein Nischenwunsch mehr, sondern...

Arbeitsleben

Seit dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist das Thema Zeiterfassung in deutschen Chefetagen omnipräsent. Doch während viele Unternehmen die Dokumentationspflicht lediglich als administrative Last...

Business

Sauberkeit ist in der Geschäftswelt oft wie Strom aus der Steckdose: Man bemerkt sie erst, wenn sie fehlt. Ein überquellender Papierkorb, Schlieren auf dem...

ABC der Kündigungsgründe

Lohnfortzahlung und Krankengeld: Die finanzielle Seite der Langzeiterkrankung Erkrankt ein Mitarbeiter langfristig, stehen Arbeitgeber zunächst vor der Frage der Lohnfortzahlung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass...

Business

Kryptowährungen galten lange als reines Spekulationsinstrument – digitales Gold, das man kauft und liegen lässt. Doch mit der Etablierung des „Proof-of-Stake“ hat sich der...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

AImport

Bürger und Betriebe sind zur Teilnahme an einer Befragung aufgerufen

Innovation

Innovation ist für uns außerordentlich wichtig. Denn nur mit frischen Ideen können wir die komplexen Herausforderungen unserer Zeit lösen und den Wandel gestalten. Deshalb...

News

Anstatt Flüge vermitteln die Gründer des Flugportals Flyla jetzt Erntehelfer in Deutschland, statt nach Fußballspielen durchsucht Stream Time jetzt das Internet nach virtuellen Gottesdiensten...

Wirtschaft

Die Europa League geht in ihre heiße Phase. Die Viertelfinalhinspiele sind absolviert und die meisten Mannschaften können sich noch Hoffnung machen, in die Runde...

AImport

Am 10.10.2015 fand in der Goethe-Universität in Frankfurt, Deutschlands erster Speaker Slam Veranstaltung statt. Die Scherer Academy rief hier alle Neugierige und begeisterte Speaker...

Wirtschaftslexikon

Neben der Bilanz gehört die Gewinn-und-Verlust-Rechnung dem Jahresabschluss an. Es handelt sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil des externen Rechnungswesens. Die Erträge und Aufwendungen...

Wirtschaftslexikon

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) werden Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens gegenübergestellt. Damit werden die Unternehmensergebnisse innerhalb einer bestimmten Zeitperiode ermittelt. Kaufleute sind...

Wirtschaftslexikon

Werbungskosten werden laut Steuerrecht als Aufwendungen bezeichnet, die bei den Überschusseinkünften abgezogen werden können. Hintergrund dabei ist die Erwerbung, Sicherung und die Erhaltung der...

Werbung