Pensionsrückstellungen bei der betrieblichen Altersversorgung

Es handelt sich dabei um Zahlungen, die erst in der Zukunft geleistet werden, wenn die oder der Mitarbeiter die Firma verlässt, um in Rente zu gehen. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Gelder als Pensionsrückstellungen zu buchen. Die Höhe dieser Aufwendungen hat Einfluss auf die Bilanz des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Maßgeblich zur Errechnung ist deshalb immer der Einbezug der Gewinne und Verluste.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
In Deutschland hat die bAV eine lange Tradition. Schon vor mehr als hundert Jahren begannen die ersten Unternehmen, im Namen ihrer Mitarbeiter Vermögen anzusparen, das später die Rente aufbessern sollte. Inzwischen können auch Arbeitnehmer von ihrem Bruttogehalt in eine Rentenversicherung einzahlen, die vom Chef abgeschlossen wird. Dabei sparen sie auf diese Beträge Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Arbeitnehmer nehmen die bAV in Anspruch, um später eine eventuell auftretende Lücke der Rente zu schließen. Für Arbeitgeber ist dieses Modell interessant, weil damit qualifizierte Mitarbeiter angelockt bzw. länger in Diensten gehalten werden können. Zudem stärkt eine bAV die Motivation der Mitarbeiter.
Berechnung der Pensionsrückstellungen
Die zukünftigen Verpflichtungen für die Pensionspläne der Mitarbeiter müssen vom Arbeitgeber oder dessen Abteilung für Lohnbuchhaltung sachgerecht erfasst werden. Dazu werden auf der Passivseite der Bilanz entsprechende Rückstellungen gebildet. Wie hoch die Pensionsrückstellungen dann in der Realität sind, ist in der Gegenwart schwer zu berechnen. Zum einen hängt die Erfassung vom eigentlichen Angebot des Arbeitgebers ab. Zum anderen wirkt sich die zukünftige Gehaltsentwicklung aus. Letztlich ist es die Dauer der Betriebszugehörigkeit, welche die zu buchenden Zahlungen beeinflusst.
Um diese Flut an Informationen zu Pensionsrückstellungen und die damit verbundenen Verpflichtungen zu kalkulieren, sind versicherungsmathematische Berechnungen notwendig. Bei diesen fließen dann weitere Faktoren ein. Maßgeblich sind dabei die langfristige Erwartung für die Lohn- und Rentenentwicklung sowie der Sterblichkeit. Eine bAV ist technisch gesehen ein Kredit, welcher der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährt. Deshalb müssen diese Beträge abgezinst werden, damit der Barwert der Rentenansprüche bilanziert werden kann.
Pensionsrückstellungen in der Bilanz
Dazu rufen wir uns die vereinfachte Grundeinteilung einer Bilanz in Erinnerung. Diese ist in eine Aktiv- und eine Passivseite gegliedert. Erstere stellt das gesamte bilanzielle Vermögen des Unternehmens dar und umfasst die Posten für Sachwerte wie technische Anlagen und Maschinen. Zudem zählen Vermögenswerte wie Wertpapiere und Umlaufvermögen wie Bankguthaben und Forderungen an die Kunden zu den Aktiva.
Auf der Passivseite werden das Eigen- und Fremdkapital angeführt. Darunter werden Kredite und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verstanden. Auch Rückstellungen, z. B. für die Altersvorsorge von Mitarbeitern, werden auf der Passivseite verbucht und wirken sich in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung gewinnmindernd aus. Zum Schluss muss die Summe der Aktiva denen der Passiva entsprechen, damit eine ausgeglichene Bilanz vorgelegt werden kann.
Auswirkungen des BilMoG (Bilanzmodernisierungsgesetzes)
Bis 2009 war es üblich, dass die Pensionsrückstellungen einheitlich sowohl in die Handels- als auch in die Steuerbilanz eines Unternehmens einflossen. Durch das BilMoG ist das nicht mehr möglich, jetzt schlagen die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz höher zu Buche, da Anwartschafts- und Rentensteigerungen berücksichtigt werden.
Heute folgt die Berechnung immer nach dem aktuellen Zinssatz. Kosten und Preissteigerungen, welche die Pensionsrückstellungen betreffen, dürfen dabei berücksichtigt werden. Nun offenbaren sich die Lücken in den Pensionszusagen. Wenn diese nicht ausreichend gedeckt sind, führt das schneller zu schlechteren Beurteilungen im Bankenrating.
Latente Steuern
Durch die unterschiedlichen Bewertungen von Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz kommt es zu einer Schere bei den Gewinnen beider Bilanzen, die immer weiter auseinandergehen kann. Die Bedeutung verborgener bzw. latenter Steuern nimmt zu. Dabei sind die passiven latenten Steuern in der Bilanz anzugeben. Aktive latente Steuern fallen unter das Wahlrecht.
- Titelbild: Bild von Claudio_Scott auf Pixabay
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