Gesonderte Behandlung beim Anleiheverkauf in 2009 und 2010
Stückzinsen werden dem Veräußerer bis einen Tag vor dem Verkaufstag zugerechnet und stehen dem Käufer erst ab dem Kauftag zu. Für den Erwerber handelt es sich um vorweggenommene negative Einnahmen aus Kapitalvermögen, der mit anderen Kapitalerträgen verrechnet wird. Für den Verkäufer waren die gesondert in Rechnung gestellten und erhaltenen Stückzinsen bis Ende 2008 laufende Kapitaleinnahmen und sie unterlagen dem Zinsabschlag.
Vereinnahmte Stückzinsen gehören seit 2009 als zusätzliches Element zu den Veräußerungsgewinnen und unterliegen nunmehr der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden und bei denen der Gewinn aufgrund des Bestandsschutzes eigentlich nicht der Abgeltungsteuer unterliegt.
Beispiel: Ein Anleger hatte 2008 und 2009 Bundessanleihen für jeweils 9.800 Euro erworben. Beide Positionen verkauft er Anfang 2011 für je 10.400 Euro. Darüber hinaus werden ihm je 250 Euro Stückzinsen gutgeschrieben. Die Bank rechnet wie folgt:
| Anleihe stammt aus | 2008 | 2009 |
|---|---|---|
| Kursgewinn | 600 € | 600 € |
| davon steuerpflichtig | – | 600 € |
| Stückzinsen | 250 € | 250 € |
| Kapitaleinnahmen | 250 € | 850 € |
| Abgeltungsteuer 25% | 62,50 € | 212,50 € |
Schwierigkeiten ergaben sich in der Vergangenheit mit dem Verkauf der Altanleihen, also festverzinslichen Anleihen mit Bestandsschutz, die also vor 2009 erworben wurden und deren Gewinn aus dem Verkauf damit an sich nicht steuerpflichtig ist. Hier hatte die Finanzverwaltung schon immer die Auffassung vertreten, dass die Stückzinsen der Abgeltungsteuer unterliegen. Dies war jedoch unter Experten umstritten, zumal die Übergangsregel gesetzlich nicht eindeutig geregelt war. Diese Lücke wurde erst über das Jahressteuergesetz 2010 geschlossen. Da das Gesetz aber erst im Dezember 2010 in Kraft getreten ist, haben die Kreditinstitute in 2009 und 2010 auf den Verkauf des Altbestands aus 2008 keine Steuern auf die Stückzinsen einbehalten. Dies hat also im Wege der Veranlagung durch eine Nachversteuerung zu erfolgen.
Damit hiervon betroffene Sparer ihre Stückzinsen dem Finanzamt einfacher nachmelden können, hat das BMF mit Schreiben vom 16.12.2010 eine gesonderte Steuerbescheinigung veröffentlicht (Az. IV C 1 – S 2401/10/10005). Dieses amtlich vorgeschriebene Muster haben die Kreditinstitute ihren Kunden unaufgefordert getrennt für die beiden Jahre auszustellen. Spätestens bis zum 30. April 2011 hat die Versendung dieser Steuerbescheinigungen zu erfolgen. Sie kann nur unterbleiben, wenn der Bank eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung vorliegt. In diesem Fall sind die Stückzinsen mangels einer Verpflichtung zur Erklärungsabgabe auch nicht im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung anzusetzen.
(TIPP) Sparer tragen diese Stückzinsen in die Zeilen 15 und 16 der Anlage KAP ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr ein. Sofern sie die Formulare bereits bei ihrem Finanzamt eingereicht haben, brauchen sie keine berichtigte Einkommensteuererklärung abzugeben. Ausreichend ist, wenn Sparer die Steuerbescheinigung einreichen und gleichzeitig einen formlosen Antrag stellen, dass die bescheinigten Stückzinsen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen sind.
VSRW-Verlag
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BusinessWer im Schadensfall schnell handeln muss, braucht einen Dienstleister, der rund um die Uhr erreichbar ist und die gesamte Schadensbearbeitung aus einer Hand abdeckt genau dafür steht AKTIVDRY. Ein gebrochenes Steigrohr, eine undichte Geschirrspüler-Zuleitung oder Starkregen, der durch das Kellerfenster drückt: Leitungswasserschäden zählen in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Egal, ob du als Mieter, Vermieter oder Eigentümer betroffen bist im Ernstfall ist nicht nur die Versicherung entscheidend, sondern vor allem ein Partner, der schnell, strukturiert und nachweisbar arbeitet. Genau in dieser Nische hat sich AKTIVDRY aus dem Dreiländereck etabliert. AKTIVDRY: Ein lokaler Spezialist mit klarer Ausrichtung AKTIVDRY ist als Experte für Gebäudetrocknung in Lörrach auf die schnelle Bearbeitung von Wasserschäden in Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert. Das Unternehmen positioniert sich konsequent als Notdienstleister: Unter dem Slogan „Niemand plant eine Panne" bietet AKTIVDRY nach eigenen Angaben einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Erreichbar ist das Team unter +49 7763 92 76 136 sowie per E-Mail an kontakt@aktivdry.de. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Lörrach und der angrenzenden Region Südbaden. Kurze Anfahrtswege und persönliche Ansprechpartner werden so zum echten Vorteil gegenüber überregionalen Sanierungsketten.
VerbraucherEin funktionaler Rollladen in Stuttgart kann Hitzeschutz, Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung in einem System vereinen. Gerade in der Kessellage ist er damit weit mehr als nur ein Sichtschutz. Im folgenden Interview erläutert ein Fachmann der hawo Sonnenschutztechnik GmbH, welcher Typ zu welchem Gebäude passt und worauf Sie bei Planung, Material und Montage achten sollten. Warum müssen Rollläden in Stuttgart mehr leisten als anderswo? Die Kessellage sorgt für Hitzestaus, dazu kommen dichte Bebauung und eine hohe Zahl an Bestandsgebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen. Diese Mischung macht funktionale Beschattung in der Region anspruchsvoll. Ein Altbau in Heslach hat andere Anforderungen als ein Neubau in Vaihingen, und ein Reihenhaus in Bad Cannstatt verlangt andere Lösungen als ein freistehendes Einfamilienhaus auf den Fildern. Wenn Sie einen funktionalen Rolladen in Stuttgart planen, sollten Sie deshalb auf einen Fachbetrieb setzen, der sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die regionalen Klimabedingungen kennt.
