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business-on.de Redaktion
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10. Februar 2021

Informatives zur Privathaftpflichtversicherung – zentrale Fakten im Überblick

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung privater Versicherungsnehmer und ihren Familien vor den möglichen Forderungen durch Dritte. Sie deckt die Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können. Die versicherten Schadensfälle reichen vom kleinen Missgeschick bis zum schweren Unfall.

Wozu brauche ich den Schutz meiner privaten Pflichten?

Jeder, der in Deutschland anderen einen Schaden zufügt, muss Schadenersatz leisten. Weil die Haftung von Privatpersonen in der Bundesrepublik nicht eingeschränkt ist, sind die Schadensersatzansprüche finanziell unbegrenzt. Je nach Schaden können die Kosten somit auch in die Millionen gehen und die Existenz bedrohen. Ohne eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung setzen sich Privatpersonen einem nicht zu unterschätzenden finanziellen Risiko aus. Da sich die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung im Vergleich zu vielen anderen Policen in Grenzen halten, ist sie für jeden Haushalt erschwinglich. Finanziell besonders attraktiv, sind Angebote von Digital-Versicherern. Dank der Minimierung des Verwaltungsaufwands durch die vollständige Abwicklung über das Internet haben diese Versicherungsgesellschaften ihre Kosten merkbar gesenkt, um Verbraucher finanziell zu entlasten. Darunter die Adam Riese GmbH mit Sitz in Stuttgart, die aus der Württembergischen Versicherung AG hervorgegangen ist. Die Privathaftpflicht des Versicherers lässt sich bereits ab unter zwei Euro pro Monat abschließen und individuell gestalten. Der unbürokratische Vertragsabschluss gelingt in wenigen Minuten.

Empfehlenswerte Deckungssumme und Forderungsausfalldeckung

Um die beste Privathaftpflichtversicherung zu finden, ist zunächst ein sorgsamer Blick auf die Deckungssumme der Policen ratsam. Diese sollte mindestens 50 Millionen Euro betragen und pro geschädigter Person Minimum zehn Millionen Euro. Entscheidend ist außerdem, dass es sich um eine Versicherung mit Forderungsausfalldeckung handelt. Sie zahlt auch dann, wenn der Versicherte selbst geschädigt wurde, der Schadensverursacher aber kein Geld und die Schadenersatzforderung keinen Erfolg hat. Allerdings sollte hinsichtlich der Forderungsausfalldeckung das Kleingedruckte geprüft werden, da nicht selten erst ab einer festgelegten Summe Geld fließt.

Was die Privathaftpflichtversicherung abdeckt

Wie der Titel bereits deutlich macht, deckt die Privathaftpflichtversicherung ausschließlich private Fälle ab. Selbstständige und Freiberufler sind mit einer ergänzenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gut beraten. Auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine denkbare Ergänzung.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft bei gestellten Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherten, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Sind die Forderungen berechtigt, zahlt die Versicherung den Schaden:

PersonenschädenSachschäden
Die Versicherung übernimmt z. B. die Kosten für Krankenhaus, Arzt, Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, sie leistet einen Ausgleich bei bleibenden Schäden und übernimmt diverse Zusatzkosten.Hier zahlt die Versicherung die Reparaturkosten einer Sache. Kommt es zu einem Wertverlust, erhält der Geschädigte einen Aufschlag. Ist eine Reparatur nicht möglich (Totalschaden), wird der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) ersetzt.

Sind die Forderungen durch Dritte nicht berechtigt, kümmert sich der Versicherer um die Abwehr der Schadenersatzansprüche. Aufgrund dieser Leistung wird die private Haftpflicht auch als passiver Rechtsschutz beschrieben.

Zum Verständnis einige beispielhafte Schadensfälle des täglichen Lebens, die eine Privathaftpflicht abdeckt:

  • Der Mieter verliert die Wohnungsschlüssel seines Vermieters.
  • Mieter haben einen Wasserschaden in der Mietwohnung verschuldet.
  • Der Versicherte verursacht als Fußgänger einen Unfall.
  • Ein Getränk wird versehentlich über das Handy eines Fremden geschüttet.
  • Eine Unachtsamkeit führt zur kaputten Glastür bei Freunden.

Gut zu wissen: Singles finden auf dem Versicherungsmarkt preiswerte Single-Tarife. Diejenigen, die in festen Partnerschaften leben sowie Eheleute und Familien mit Kindern wählen besser einen Familien-Tarif. Hier lassen sich über einen Versicherungsnehmer mehrere Personen mitversichern. Das ist günstiger als die separate Absicherung. Wichtig ist lediglich, dass der Partner mit seinem Namen im Vertrag als Mitversicherter erwähnt wird.

Was die private Haftpflichtversicherung nicht umfasst

Während grobe Fahrlässigkeit versichert ist, zahlen private Haftpflichtversicherer nicht bei absichtlich verursachten Schäden. Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigen unter anderem:

  • Tierhalter (Tierhalterhaftpflicht)
  • Bauherren (Bauherrenhaftpflicht)
  • Vermieter / Besitzer unbebauter Grundstücke (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
  • Kfz-Halter (Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Öltank-Besitzer (Gewässerschaden-Haftpflicht)

Neuwert statt Zeitwert

Wie oben erwähnt, zahlen viele Versicherer nur den Wiederbeschaffungswert einer Sache. „Hintergrund ist das Haftungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), nachdem der Geschädigte nicht schlechter gestellt werden soll als vor dem Schaden“, erklärt die Redaktion des Verbraucherportals des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das kann im Einzelfall ein Nachteil für den Geschädigten sein. Geht beispielsweise eine wertvolle Vase zu Bruch, liegt der Zeitwert oft deutlich unter dem tatsächlichen Wert. Einige wenige Versicherungen ersetzen den Neuwert bis zu einer bestimmten Grenze.

Vorsicht Gefälligkeiten!

Von einem Gefälligkeitsschaden ist die Rede, wenn Versicherte zum Beispiel Bekannten beim Umzug helfen und etwas kaputt machen. Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen derartige Schäden aus. Wer dies nicht möchte, muss darauf achten, dass in den Versicherungsunterlagen Gefälligkeiten als mitversichert aufgeführt sind.

Selbstbeteiligung vereinbaren und Beiträge mindern

Wer nicht auf Leistung verzichten, aber dennoch von einer möglichst billigen Privathaftpflichtversicherung profitieren möchte, kann dies über eine Selbstbeteiligung tun. Diese sollte aber überschaubar sein, damit es im Schadensfall nicht zu finanziellen Engpässen kommt.

Tipp:

In der Regel gilt der Versicherungsschutz weltweit, wenn der Aufenthalt im Ausland einen bestimmten Zeitraum nicht überschreitet. Bei der Auswahl der Versicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz in Europa zeitlich unbeschränkt greift.

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