Die Prozentrechnung als wichtiges Instrument der Vergleichsrechnung

Der Begriff „Prozent“ stammt vom lateinischen Begriff „pro centrum“ ab, der sich mit „für 100“ übersetzen lässt. Ein Prozent ist daher ein Hundertstel. Wichtig hierbei sind die Begriffe Grundwert (G), Prozentwert (P) und Prozentsatz (p%), welche in Verhältnis zueinander und der 100 gesetzt werden. So berechnet sich die Formel wie folgt.

  • Grundwert geteilt durch Prozentwert = 100 geteilt durch Prozentsatz

Im konkreten Beispiel ergeben sich 45 % als Subtraktionswert von 45 und 100. Wichtig ist hierbei die richtige Angabe der Zahlen. Der Prozentwert 5 wird als Prozentsatz 5 % in der Dezimalschreibweise p% = 0,05 angegeben. Die Hundert ist in diesem Fall der Wert p% = 1.

Klar definierte Begriffe sind wichtig für die genaue Berechnung

In der Finanzwelt sind Prozentsätze wichtig um Gewinne oder Verluste in Relation zu setzen und zu vergleichen. Aber auch Preissteigerungen können so berechnet werden. Im Alltag wird auf viele Dinge bereits ein gewisser Prozentsatz beim Grundwert hinzuaddiert. So setzt sich der Bruttowert eines Produktes immer aus dem jeweiligen Nettowert und der addierten Mehrwertsteuer zusammen. In diesem Fall spricht man von vermehrtem Grundwert oder vom Prozentrechnen auf Hundert.

Anwendungsbereiche der Prozentrechnung in der Statistik

In der betriebswirtschaftlichen Statistik und der Vergleichsrechnung kommt die Prozentrechnung in Bereichen wie den folgenden zum Einsatz:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Zeitvergleich
  • Verfahrensvergleich
  • zwischenbetrieblicher Vergleich (Benchmark)
  • Planungsrechnung

Im Rahmen der Planungsrechnung hat die Prozentrechnung also stets die Aufgabe der Entscheidungsvorbereitung. Sie liefert belastbare Daten, anhand deren die operative und taktische Ausrichtung eines Unternehmens optimiert werden.

Ein Beispiel – die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist ein alltägliches Beispiel für die Nutzung der Prozentrechnung. Die Umsatzsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Produktpreises mit dem Umsatzsteuersatz. Der Nettobetrag ist dabei der Grundbetrag. Er ergibt sich aus der Addition von Nettobetrag und Umsatzsteuer.

Nettobetrag x Umsatzsteuer = Umsatzsteuersatz
Nettobetrag + Umsatzsteuer = Bruttobetrag

Nimmt man als Beispiel ein Produkt mit einem Preis von 100 Euro, so würde die Umsatzsteuer bei einem Satz von 19% 19 Euro betragen. Man muss sie nur noch auf den Nettobetrag aufrechnen und erhält einen Nettowert von 119 Euro.

Florian Weis

Teilen:
Weitere Artikel
Fliesen Nobik Meisterbetrieb GmbH: Regionale Handwerkskunst im Bergischen Land
Business
Fliesen Nobik Meisterbetrieb GmbH: Regionale Handwerkskunst im Bergischen Land

Wenn es um die Gestaltung von Wohnräumen, Bädern oder Außenanlagen geht, suchen Bauherren im Bergischen Land nach verlässlichen Partnern. Die Wahl der passenden Materialien und die fachgerechte Umsetzung erfordern Erfahrung und Präzision. Genau an diesem Punkt setzt die Fliesen Nobik Meisterbetrieb GmbH an. Das Unternehmen aus Wuppertal vereint den Fachhandel mit einem eigenen Verlegebetrieb. Diese Kombination erspart Auftraggebern lange Abstimmungswege zwischen unterschiedlichen Gewerken. Lokale Expertise und maßgeschneiderte Raumkonzepte

4 Min. LesezeitLesen
Präzision und Nachhaltigkeit in der Elektronikfertigung: Die MEBATRON Elektronik GmbH
IT & Software
Präzision und Nachhaltigkeit in der Elektronikfertigung: Die MEBATRON Elektronik GmbH

Was zeichnet einen leistungsfähigen Partner in der Elektronikfertigung aus? Moderne Fertigungsanlagen, über 30 Jahre Erfahrung und ein Gespür für ökologische Verantwortung prägen das Profil der MEBATRON Elektronik GmbH. Seit 1991 liefert das mittelständische Unternehmen aus Brieselang bei Berlin passgenaue Lösungen für anspruchsvolle Branchen wie Medizintechnik, Automatisierung und Telekommunikation. Regionale Verwurzelung trifft auf globale Standards

3 Min. LesezeitLesen
Gruß Sicherheitssysteme GmbH: Tradition und aktuelle Technik in Chemnitz
IT & Software
Gruß Sicherheitssysteme GmbH: Tradition und aktuelle Technik in Chemnitz

Die amtliche Kriminalitätsstatistik zeigt regelmäßig, dass Einbruchschutz ein drängendes Thema für Hausbesitzer und Firmen bleibt. Physische Barrieren und elektronische Überwachungstechnik greifen heute ineinander, um Gebäude professionell abzusichern. Ein kompetenter Partner bei der Umsetzung solcher Vorhaben ist ein etablierter Handwerksbetrieb, der Planung und Ausführung bündelt. Dieser Text beleuchtet die Arbeitsweise und das handwerkliche Spektrum der Gruß Sicherheitssysteme GmbH aus Sachsen. Der Fokus liegt dabei auf der bewährten Verbindung von klassischem Schlosserhandwerk und fortschrittlichen Alarmierungssystemen. Lokale Expertise für den Objektschutz in Sachsen

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite