Was ist beim Autofahren erlaubt und was nicht?
Die gute Nachricht für alle Schuh- und Freiluftfetischisten: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß – Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Jedoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass sich der Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sehen sollte, dem Straßenverkehr angemessen, reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, muss der Frischluftfreund unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bezahlen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung. Daher raten die ARAG Experten, sich auch bei Flip-Flop-Wetter noch leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen.
Rechtsfahrgebot
Dieses Gebot besagt zwar, dass möglichst rechts gefahren wird, aber nicht, dass sobald auf einer mehrspurigen Straße rechts eine Lücke auftaucht, diese auch genutzt werden muss. Der mittlere Fahrstreifen einer Autobahn beispielsweise darf auch über längere Zeit befahren werden, wenn er nicht zum Überholen genutzt wird, wissen die ARAG Experten. Jedoch dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, was zum Beispiel bei dauerhaftem 100-Fahren auf der linken Spur der Fall wäre. Bei einem solchen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wären 80 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg fällig.
Rechts überholen
Rechts überholen darf man nicht! Auch dies ist zumindest nicht ganz richtig. Zwar darf man nicht aus Ärger über einen Links-, oder Mittelspurkriecher einfach rechts überholen, aber bei zähfließendem Verkehr auf der Autobahn beispielsweise spricht nichts dagegen. Allerdings muss die Geschwindigkeit ähnlich wie auf der linken Spur sein und der Autofahrer natürlich gut aufpassen.
Parklücke freihalten
„Steig schon mal aus und stell dich in die Lücke“, ein solcher Satz klingt in den Ohren der wenigsten Autofahrer fremd. Ein Parkplatz markierender Helfer ist allerdings kein Garant für das Anrecht auf die Lücke. Denn das Besetzen des Parkplatzes ist nicht erlaubt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Ob man sich als Autofahrer in eine Lücke hineindrängen sollte, in der bereits ein Mensch wartet, ist fraglich. Hier kommen Gerichte auch zu verschiedenen Einschätzungen. Das Oberlandesgericht Naumburg unterstützte sogar einen Fahrer der eine den Parkplatz freihaltende Frau am Knie touchierte. Durch die langsame Fahrweise habe für sie keine Gefahr bestanden (Az.: 2 Ss 54/97)
Zettel an der Windschutzscheibe
Ob an fremden oder am eigenen Wagen – der Zettel an der Windschutzscheibe ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, um einem anderen Verkehrsteilnehmer etwas mitzuteilen. Parkt man unerlaubterweise im Halteverbot und möchte dem Abgeschleppt-Werden vorbeugen, sollte man sicherheitshalber nicht nur die Handynummer notieren, sondern auch den kurzzeitigen Aufenthaltsort, Datum und Uhrzeit. Zudem sollte man auch innerhalb weniger Minuten wieder am Auto sein, raten die ARAG Experten. Zwar bietet diese Methode keinen gesetzlichen Schutz, jedoch die Möglichkeit, unter Umständen vor Gericht beweisen zu können, dass das Abschleppen unverhältnismäßig war. Beschädigt ein Fahrer versehentlich ein anderes parkendes Auto, reicht ein hinterlassener Zettel auf gar keinen Fall. Hier heißt es: suchen oder warten. Wenn dies zu aufwendig ist beziehungsweise zu lange dauert, raten die ARAG Experten auch bei einem Bagatellschaden dazu, die Polizei zu informieren. So kann der Vorwurf der Fahrerflucht nicht einmal entstehen.
Quelle: ARAG
BusinessSelfcare hat sich längst von einem kurzfristigen Lifestyle-Trend zu einem festen Bestandteil eines gesundheitsbewussten Lebensstils entwickelt. Immer mehr Menschen investieren gezielt in ihr körperliches und mentales Wohlbefinden sei es durch Entspannungsangebote, natürliche Pflegeprodukte oder individuelle Gesundheitskonzepte. Zugleich wächst das Bewusstsein für Prävention und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Diese Entwicklung eröffnet der Wellness-Branche attraktive wirtschaftliche Perspektiven. Für Unternehmen, Gründer und Dienstleister entstehen neue Möglichkeiten, innovative Angebote zu entwickeln und auf die steigende Nachfrage nach ganzheitlichen Lösungen für mehr Wohlbefinden zu reagieren.
BusinessNutzfahrzeuge sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob im Handwerk, in der Logistik, im Baugewerbe oder im Dienstleistungssektor sie müssen täglich zuverlässig einsatzbereit sein, damit Abläufe reibungslos funktionieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Ungeplante Ausfälle führen nicht nur zu Reparaturkosten, sondern oft auch zu Terminverschiebungen, Produktionsunterbrechungen oder Lieferverzögerungen. Eine präventive Instandhaltung hilft dabei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen, Wartungen planbar durchzuführen und die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks dauerhaft zu sichern. So lassen sich Kosten reduzieren und die Lebensdauer der Fahrzeuge nachhaltig verlängern. Präventive Wartung statt teurer Reparaturen Viele Unternehmen reagieren erst dann auf Probleme, wenn ein Fahrzeug bereits ausgefallen ist. Diese reaktive Vorgehensweise verursacht häufig hohe Reparaturkosten und ungeplante Standzeiten. Eine präventive Instandhaltung verfolgt einen anderen Ansatz: Regelmäßige Inspektionen und Wartungen helfen dabei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen und Bauteile rechtzeitig auszutauschen, bevor größere Schäden entstehen.
VerbraucherEine Fenstermodernisierung kann in Wohn- und Gewerbeobjekten spürbar zur Senkung der Heizkosten beitragen, das Raumklima verbessern und langfristig den Immobilienwert sichern vorausgesetzt, Verglasung, Rahmen und Montage passen zur tatsächlichen Nutzung. Steigende Energiepreise, neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz und ein angespannter Handwerkermarkt setzen Eigentümer, Bauherren und Architekten zusätzlich unter Druck. Wer ein Wohnhaus, ein Bürogebäude, ein Ladengeschäft oder eine vermietete Immobilie betreut, kommt um die Frage nach dem Zustand der Fenster kaum herum. Eine durchdachte Modernisierung ist deshalb keine reine Optikfrage, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung und sie sollte mit einem erfahrenen Partner geplant werden, etwa mit den Experten für Fensterbau in Augsburg, die seit 1985 Privatkunden, Bauherren und Architekten in der Region betreuen. Warum Fenster eine unterschätzte Stellschraube sind In vielen Bestandsgebäuden stammen Fenster noch aus älteren Bauphasen, etwa aus den 1980er- oder 1990er-Jahren. Ihre Wärmedämmwerte liegen in der Regel über dem, was moderne Verglasungen leisten. Das kann sich in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung niederschlagen: Wärmeverluste über veraltete Rahmen und ältere Verglasungen gehören zu den Posten, die sich durch eine Sanierung gezielt reduzieren lassen. Hinzu kommen Themen wie Schallschutz an verkehrsreichen Standorten, Einbruchsicherheit für Erdgeschossräume und sommerlicher Wärmeschutz in stark verglasten Flächen.
