Beide sind im Winter verpflichtet, für einen eisfreien Fußweg zu sorgen. Mieter müssen immer dann zu Schneeschieber und Streumittel greifen, wenn ihnen per Mietvertrag die Räum- und Streupflicht übertragen wurde und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Passiert ein Unfall, weil die Winterpflichten nur ungenügend erledigt oder gleich ganz vergessen wurden, kann der Säumige für die Folgen verantwortlich gemacht werden. Ohne private Haftpflichtversicherung ein teures Vergessen: Neben Behandlungskosten lassen sich vom Geschädigten auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen.
Räum- und Streupflicht
Wann und wie oft Schneeschieben oder Streuen angesagt sind? Auf diese Frage gibt es keine Auskunft von der Stange: Ausschlaggebend ist immer die jeweilige Satzung, mit der jede Kommune den Winterdienst regelt. Oftmals kann man sich auf den Websites von Städten und Gemeinden schlaumachen. Ein anderer Weg ist ein Anruf beim örtlichen Bau- oder Ordnungsamt. Hier lässt sich erfragen, in welchem Zeitraum der Griff zum Schneeschieber erforderlich ist und wie breit der freie Gehweg sein muss.
Die Häufigkeit des Räumens hängt letztlich von der Witterung und der Verkehrsbedeutung eines Weges ab. Bei extremem Schneefall oder heftiger Glatteisbildung ist gerade auf stark frequentierten Wegen außergewöhnlicher Einsatz gefordert. Nur wenn Räumen und Streuen witterungsbedingt zwecklos sind, kann man warten, bis beispielsweise der Schneefall nachlässt oder ganz aufhört.
Auch müssen Wege meist nicht in ihrer gesamten Breite geräumt werden. In der Regel genügt es, einen Streifen frei zu schaufeln oder auf einer bestimmten Breite zu streuen. Eine Faustregel besagt: Zwei Fußgänger müssen auf dem geräumten Weg aneinander vorbeigehen können. Kommunen können diese Frage aber auch klar in ihrer Satzung regeln. Dort lässt sich auch nachlesen, zu welchen Streumitteln man greifen sollte. Salz ist oft gar nicht oder nur bei extremer Glätte zugelassen.
Allerdings kann niemand im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten. Wer in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, muss mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen und sich entsprechend vorsichtig bewegen. Dazu gehört auch das Tragen von Winterschuhen, die ein entsprechend tiefes und rutschfestes Profil haben.
- Titelbild: Foto von Nathan Wolfe auf Unsplash
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VerbraucherEine gute Idee allein ist noch kein Vermögenswert. Erst wenn Erfindungen, Markennamen oder Produktdesigns rechtlich abgesichert sind, lassen sie sich wirtschaftlich nutzen und im Zweifel auch verteidigen. Genau das ist die Aufgabe einer Patentanwältin in Heidenheim: Sie prüft, welches Schutzrecht zu einer Entwicklung passt, begleitet die Anmeldung beim zuständigen Amt und hilft, die Rechte im Streitfall durchzusetzen. Viele Gründer und mittelständische Unternehmen unterschätzen, wie schnell eine ungeschützte Entwicklung von Wettbewerbern aufgegriffen wird. Gewerblicher Rechtsschutz sorgt dafür, dass aus geistigem Eigentum ein echter Wettbewerbsvorteil entsteht. Warum gewerblicher Rechtsschutz für Unternehmen zum Wettbewerbsfaktor wird Für viele Unternehmen gehört das eigene Know-how zum wichtigsten Kapital überhaupt. Eine neue Technik, ein prägnanter Markenname oder eine eigenständige Produktgestaltung entstehen durch erhebliche Investitionen in Entwicklung und Marktpositionierung. Ohne rechtlichen Schutz lässt sich dieser Wert jedoch nur schwer verteidigen: Wettbewerber können erfolgreiche Produkte imitieren, ähnliche Namen nutzen oder Gestaltungen übernehmen.

