Die Gesetzmäßigkeiten der Kontoführung werden nach deutschem Handelsrecht über § 355 HGB geregelt. Kontokorrent dient zur Abwicklung von Bankgeschäften und kann dabei sowohl kreditorisch, als auch debitorisch geführt werden. Laut HGB liegt ein Kontokorrent vor, wenn folgende Punkte erfüllt werden:
- eine Geschäftsverbindung zwischen den einzelnen Parteien (Schuldner und Gläubiger)
- Eine Partei muss kaufmännischen Hintergrund besitzen
- Leistungen und Ansprüche werden in Rechnung gestellt
- Es kommt zur regelmäßigen Abrechnung von diesen.
- Überschüsse werden erzielt
Ein Kontokorrent dient in erster Linie der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs. Die regelmäßige Verrechnung ist vertraglich festgelegt und gibt beiden Vertragsparteien die nötige Sicherheit. Auch der Zugriff durch Dritte ist schwer möglich. Das Girokonto gilt heutzutage als gängigste Form des Kontokorrents und wird von vielen Banken in unterschiedlicher Form angewendet.
Bei ihrer Unterscheidung spielen für den Schuldner vor allem die Vertragsbedingungen eine Rolle. Dazu zählen die monatlichen Kontoführungsgebühren, Guthabenzinsen sowie die Zinsen für den Dispo. Der Dispokredit, auch Kontokorrentkredit genannt, richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Verdienstes.
Christian Weis
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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