Was ist eine Beteiligungsgesellschaft?
Die rechtskonforme Bezeichnung fĂŒr Unternehmen, die man allgemein als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet, lautet Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und ist im gleichnamigen Gesetz geregelt.
Der Zweck einer Beteiligungsgesellschaft ist nicht die normale wirtschaftliche AktivitĂ€t der Erbringung von Dienstleistungen, der Produktion von Waren oder der GeschĂ€ftsfĂŒhrung, sondern ausschlieĂlich das Erwerben, Halten und die anschlieĂende VerĂ€uĂerung von Unternehmensanteilen. Beteiligungsgesellschaften haben daher Ăhnlichkeit zu anderen Investmentgesellschaften, die ihren Gewinn aus der Investition von Kapital ziehen.
Zu unterscheiden sind Beteiligungsgesellschaften beispielsweise von Holdings. Im Gegensatz zu diesen halten sie in der Regel nur Minderheitsanteile an ihren Investitionsobjekten, greifen nicht in die operative GeschĂ€ftstĂ€tigkeit ein, begrĂŒnden kein Mutter-Tochter-VerhĂ€ltnis, haften daher auch nur mit ihrem investierten Kapital und genieĂen gewisse Steuervorteile gegenĂŒber Holdings.
Die GrĂŒnde fĂŒr eine Beteiligung an einer anderen Firma sind fĂŒr die Beteiligungsgesellschaften sehr unterschiedlich. Von der reinen Diversifizierung der Investitionsrisiken oder der Spekulation auf steigende Kurse ĂŒber die Finanzierung einer Expansion oder Umstrukturierung bis hin zur Anschubfinanzierung von neu gegrĂŒndeten Unternehmen können sich Unternehmensbeteiligungen aus ganz unterschiedlichen Quellen motivieren. Aufgrund ihres Interesses am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen, an denen sie Anteile halten, spricht man auch von Private Equity Unternehmen oder Wagniskapitalgebern.
Warum grĂŒndet man eine Beteiligungsgesellschaft?
Eine Beteiligungsgesellschaft genieĂt gegenĂŒber einer Privatperson, einer Investmentgesellschaft oder einer Holding gewisse Steuervorteile, was der Hauptgrund sein dĂŒrfte, die Unternehmensform der Beteiligungsgesellschaft zu wĂ€hlen. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen sind die rechtlichen Anforderungen an eine Beteiligungsgesellschaft sehr streng und es ist eine Genehmigung durch die BaFin zu erwirken, sodass nur der starke steuerliche Anreiz die GrĂŒndung einer Beteiligungsgesellschaft sinnvoll erscheinen lĂ€sst.
Ein weiterer Grund, eine Beteiligungsgesellschaft einer Holding vorzuziehen, kann in den gĂŒnstigeren Haftungsbedingungen der Beteiligungsgesellschaften, die durch ihre Unternehmensbeteiligungen explizit kein Mutter-Tochter-VerhĂ€ltnis begrĂŒnden, gesehen werden.
Welche Besonderheiten gibt es bei der GrĂŒndung?
FĂŒr Unternehmen, die nach dem Gesetz ĂŒber Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) den Zusatz einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft fĂŒhren wollen, kommen nur die Rechtsformen der AG, der GmbH sowie der (Aktien-) Kommanditgesellschaft oder eine nach europĂ€ischem Recht vergleichbare Rechtsform in Frage. Als Grundkapital muss nach deutschem Recht unabhĂ€ngig von der Gesellschaftsform eine Summe von mindestens einer Million Euro hinterlegt werden und die operative GeschĂ€ftstĂ€tigkeit oder Eingriffe in diese dĂŒrfen nicht der Unternehmenszweck sein.
Nach § 20 UBGG muss man sich den Titel einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft auĂerdem von der zustĂ€ndigen Behörde genehmigen lassen. Will man den Titel zur Werbung und auf andere, nach auĂen gerichtete Weise nutzen, muss man das Unternehmen zudem nach § 32 Kreditwesengesetz von der BaFin anerkennen lassen. Der Sitz einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft muss sich in Deutschland oder einem anderen EU-Land befinden.
Ist eine Beteiligungsgesellschaft gewerbesteuerpflichtig?
Der Hauptgrund fĂŒr die GrĂŒndung einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist die dadurch ermöglichte Steuerersparnis. In Deutschland sind die Gewinne einer Unternehmensgesellschaft, solange sie aus Minderheitsbeteiligungen von weniger als 15 Prozent der gesamten Firmenanteile bestehen, von der Gewerbesteuer sowie von der Körperschaftsteuer (in einigen ZusammenhĂ€ngen auch als Kapitalertragssteuern bezeichnet) befreit. Darunter fallen insbesondere auch die ZinsertrĂ€ge sowie die Dividenden aus gehaltenen Anteilen.
Es handelt sich daher um eine attraktive Form gegenĂŒber Holdings, Personengesellschaften oder Privatpersonen, um ansonsten fĂ€llige Steuern aus Investitionen einzusparen.
Typisches Beispiel fĂŒr eine Beteiligungsgesellschaft
Die typische GeschĂ€ftstĂ€tigkeit von Beteiligungsgesellschaften besteht im Erwerben, Halten und VerĂ€uĂern von Unternehmensanteilen. Sie sind damit Kapitalgeber fĂŒr andere Firmen, die dieses Kapital nutzen, um Produkte zu entwickeln und herzustellen, innovative Dienstleistungen bereitzustellen oder sich innerbetrieblich umzustrukturieren oder zu wachsen.
Als Wagniskapitalgeber finanzieren sie vor allem Startups oder Unternehmen mit hohen GeschĂ€ftsrisiken, wie sie zum Beispiel in der innovativen Spitzenforschung hĂ€ufig vorliegen. FĂŒr die Unternehmen, in die investiert wird, ist das Kapital aus Beteiligungsgesellschaften eine Alternative zum Fremdkapital von Kreditgebern. Das kann fĂŒr diese Firmen attraktiv sein, weil Banken das Risiko zu hoch ist, um einen Kredit zu genehmigen, oder weil es bilanztechnisch von Vorteil ist, ĂŒber mehr Eigenkapital zu verfĂŒgen.
Gerade fĂŒr Startups kann auch eine strategische Partnerschaft, bei der die Beteiligungsgesellschaft beratend aktiv an der strategischen UnternehmensfĂŒhrung beteiligt wird, attraktiv sein. Denn oft verfĂŒgen Beteiligungsgesellschaften ĂŒber ein enormes betriebswirtschaftliches Know-how und hervorragende Branchenkenntnisse, von denen kleine Firmen ohne groĂe Markterfahrung profitieren können.
Beteiligungsgesellschaften begleiten jedoch nicht nur Startups bei der GrĂŒndung, sondern steigen auch zu spĂ€teren Zeitpunkten noch ein, um die MarkteinfĂŒhrung weiter zu finanzieren, Produktions- und VertriebskapazitĂ€ten aufzubauen oder ganze Branchen weiter voranzubringen.
Der Unternehmenszweck einer Beteiligungsgesellschaft ist und bleibt jedoch, mit dem investierten Kapital eine Rendite zu erzielen. Das Kapital wird daher nur fĂŒr einen bestimmten Zeitraum zur VerfĂŒgung gestellt. Vollzieht die Beteiligungsgesellschaft den Ausstieg (Exit), muss das bereitgestellte Kapital entweder verzinst zurĂŒckgezahlt werden oder die Beteiligungsgesellschaft erzielt ihren Gewinn aus der VerĂ€uĂerung ihrer gehaltenen Anteile.
Entgegen der hĂ€ufigen Assoziation von Private Equity Unternehmen mit Heuschrecken, sind die KĂ€ufer dieser Anteile hĂ€ufig die GrĂŒnder oder Manager des betreffenden Unternehmens selbst. Je nach Zweck der Beteiligung wird der Exit frĂŒher oder spĂ€ter vollzogen. Meistens bleiben die Beteiligungsgesellschaften 2 bis 7 Jahre an Bord, einige halten ihre Anteile jedoch auch bis zu 15 Jahre.
Welche Formen von Beteiligungsgesellschaften gibt es?
Als Rechtsform kommen fĂŒr Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die von der Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer profitieren oder diesen Titel nach auĂen hin fĂŒhren wollen, ausschlieĂlich die oben genannten Kapitalgesellschaften mit beschrĂ€nkter Haftung in Frage.
Was die Formen der Beteiligung und die Ziele, die damit verfolgt werden, betrifft, unterscheiden sich die Beteiligungsgesellschaften erheblich voneinander. Hier kann vor allem nach kurzfristigen, eher spekulativen Investments und mittel- oder langfristigen, eher strategisch angelegten Beteiligungen unterschieden werden.
Wird hauptsÀchlich in Startups und risikobehaftete Forschung investiert, spricht man auch von Risiko- oder Wagniskapitalgebern beziehungsweise von Venture Capital. Der Begriff Private Equity wird auch gebraucht, um die Branche im Gesamten zu bezeichnen.
Was sind Beteiligungs-GmbHs?
Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung ist eine zulĂ€ssige und beliebte Unternehmensform, will man eine Beteiligungsgesellschaft grĂŒnden. Man kann zwar nicht von der ĂŒblichen HaftungsbeschrĂ€nkung auf 25.000 Euro profitieren, da eine Beteiligungsgesellschaft stets mit ihrem Grundkapital von mindestens einer Million Euro haftet, aber die GmbH bietet trotzdem Vorteile.
Vor allem ist die Beteiligungs-GmbH flexibler einsetzbar, leichter zu grĂŒnden und einfacher zu verwalten als die ĂŒbrigen zugelassenen Gesellschaftsformen.
Vor- und Nachteile von Beteiligungsgesellschaften
Vergleicht man die Anforderungen und Möglichkeiten einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit denen anderer Kapitalgesellschaften, wird schnell klar, dass sich der hohe Aufwand und die geringe FlexibilitĂ€t, was den Unternehmenszweck angeht, nur durch die gewĂ€hrten Steuervorteile rechtfertigen lĂ€sst. Im Folgenden werden daher die Vor- und Nachteile aus Sicht der Unternehmen, die darĂŒber nachdenken, sich mit dem Kapital einer Beteiligungsgesellschaft zu versorgen, kurz aufgefĂŒhrt.
Vorteile
Zu den Vorteilen einer Kapitalbeteiligung im Vergleich zur Aufnahme eines Kredits gehören:
- die freie VerfĂŒgbarkeit ĂŒber die Investitionssumme, die erst zum Ende des Arrangements zurĂŒckgezahlt oder aus der bis dahin stattgefundenen Wertsteigerung des Unternehmens bestritten werden muss
- das Renommee eines bekannten Partners
- das Know-how eines erfahrenen Experten
- Hilfe bei der MarkteinfĂŒhrung sowie bei Strategie und Management
- eventuell eine langfristige Partnerschaft mit weiteren Finanzierungsoptionen
- UnterstĂŒtzung beim Aufbau von GeschĂ€ftskontakten und Kundengewinnung durch das Netzwerk und die Branchenkenntnisse der Kapitalgeber
Nachteile
Zu den Nachteilen einer Kapitalbeteiligung im Vergleich zur Aufnahme eines Kredits gehören:
- eventuell eingeforderte Mitspracherechte der Kapitalgeber
- VerĂ€nderungen in der EigentĂŒmerstruktur, was Mitarbeiter, Kunden und andere Kapitalgeber verunsichern kann
- hohe Anforderungen an die Unternehmensbuchhaltung
- die Interessen der Beteiligungsgesellschaft sind auf den Zeitpunkt ihres geplanten Ausstiegs hin orientiert; das heiĂt, dass sie nicht unbedingt die langfristigen Interessen des Unternehmens, sondern hauptsĂ€chlich dessen Wert zum Zeitpunkt des Exits in den Fokus nehmen
Fazit
Durch den hohen bĂŒrokratischen Aufwand und die erforderliche Grundkapitaleinlage von einer Million Euro sind Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nichts fĂŒr private Anleger, die lediglich auf der Suche nach einem Steuersparmodell sind. Es handelt sich vielmehr um Unternehmen, die groĂe Summen strategisch und auĂerbörslich in Wachstumsbranchen und Startups investieren.
Teilweise unterstĂŒtzen sie diese auch strategisch, beratend und auf lĂ€ngere Zeit, was Beteiligungsgesellschaften beispielsweise von reinen Investmentgesellschaften oder Investmentfonds unterscheidet. Diese spezialisierten Unternehmen profitieren in Deutschland unter UmstĂ€nden von einer Befreiung von der Körperschaft- sowie der Gewerbesteuer.
Bildquellen:
- Beteiligungsgesellschaft: Foto von Kampus Production: https://www.pexels.com/de-de/foto/manner-geschaft-handedruck-zustimmung-8441790/