Stammkapital – Einlagekapital einer GmbH

Stammkapital als Finanzierungsgrundlage
Das Stammkapital besteht aus Eigenkapital der Gesellschafter (Gesellschafter Definition). Es wird zum einen zur Finanzierung wie der Mittelbeschaffung und –rückzahlung und insgesamt für die Gestaltung der Zahlung- und Sicherungsbeziehungen im Unternehmen. Weiterhin wird das Stammkapital der GmbH (GmbH Definition) auch als Garantiekapital eingesetzt und hat damit Haftungsfunktion für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Das heißt, GmbH oder auch UG (haftungsbeschränkt) haften mit ihrem Stammkapital, aber nicht darüber hinaus.
Das Stammkapital in der Bilanzierung
Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie GmbH, Mini-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind laut Steuerrecht zur Bilanzierung (zur Definition Bilanz) verpflichtet. In diese Bilanzierung muss auch das Stammkapital mit einfließen. Dies geschieht in Form von gezeichnetem Kapital oder auch Nominalkapital. Buchhalterisch wird das Stammkapital als erster Posten auf der Passivseite der Bilanz eingetragen.
Benötigtes Stammkapital für die Gründung eines Unternehmens
Für die Gründung einer Gesellschaft werden unterschiedliche Stammkapitale benötigt: Eine GmbH benötigt nachweislich 25.000 Euro. Eine Aktiengesellschaft benötigt 50.000 Euro Stammkapital. Eine besondere Form der Gesellschaft ist die sogenannte Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), auch landläufig bekannt als Mini-GmbH oder ein 1Euro-GmbH. Hier muss zur Gründung nur 1 Euro Stammkapital vorliegen. Allerdings ist die UG (haftungsbeschränkt) dazu verpflichtet so lange 25 Prozent Ihres jährlichen Gewinnes in eine gesetzliche Rücklage einzuzahlen, bis 25.000 Euro Stammkapital vorhanden sind. Dann kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine normale GmbH umfirmiert werden. Ob das passiert, steht den Gesellschaftern frei.
Unterschied zwischen Stammkapital und Stammeinlage
Stammkapital ist das gesamte Haftungskapital einer GmbH. Das heißt: Sollte das Unternehmen aus irgendwelchen Gründen scheitern und Schulden anhäufen, so muss der Unternehmer nur mit diesen 25.000 Euro haften. Die Stammeinlage ist der Anteil, den ein Gesellschafter in die GmbH herein bringt.
Beispiel: Angenommen, eine GmbH wird gegründet. Dann sind 25.000 Euro notwendig. Achim zahlt 10.000 Euro davon – seine Stammeinlage beträgt also 10.000 € und er hält 10.000 Anteile an der Firma, oder besser: Ihm gehören nun 45% Prozent. Mit diesen 10.000 Euro haftet er persönlich, wenn mal etwas schief geht. Dasselbe gilt für Dieter, der ebenfalls 10.000€ zahlt. Roman bezahlt 5000€, ihm gehören nun 10% der Firma. Dieter, Achim und Roman sind alle Gesellschafter mit unterschiedlichen Anteilen an der Firma.
Florian Weis
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