Digitale Präsenz: Investieren kleine und mittelständische Unternehmen am Verbraucherbedarf vorbei?

Spätestens in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Gewerbetreibende mit ihren Dienstleistungen und ihrem Angebot auch in digitalen Umfeldern präsent sein müssen, um nicht den Anschluss zur Konkurrenz zu verlieren. Dies zeigt auch eine aktuelle Repräsentativbefragung von Das Örtliche. Demnach ist es für über zwei Drittel der Endverbraucher wichtig, Handwerksbetriebe gut im Internet zu finden, bevor es zu einer Beauftragung kommt. Die Unzufriedenheit in Hinblick auf die Auffindbarkeit von Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist jedoch groß – und auch die Gewerbetreibenden sehen Handlungsbedarf, diese ist allerdings mit der Angst vor teuren Fehlinvestitionen verbunden.
Internet als Neukundenquelle – doch eine Webseite allein reicht nicht aus
Wichtigster Treiber in der Neukundenakquise ist das Internet – 86 % der befragten Gewerbetreibenden nutzen digitale Plattformen, um neue Kunden zu gewinnen. Das passt auch zur Seite der Endverbraucher: 46 % der Befragten gaben an, sich vorab online informiert zu haben. Bei den 16 bis 29-Jährigen recherchierten sogar 63 % vorab im Netz. Entsprechend groß sehen die Gewerbetreibenden die Bedeutung der eigenen Webseite, die von 96 % als wichtigste Anlaufstelle genannt wird. Genau hier sehen Endverbraucher großen Verbesserungsbedarf: Nur 52 % halten die Webseiten von regional ansässigen KMU für nützlich. Noch gravierender: Nur 19% der Befragten gaben an, dass lokale Betriebe sehr leicht im Internet zu finden sind. „Bei der Betrachtung der Zahlen wird ein Mismatch zwischen Verbraucher-Bedürfnissen und der aktuellen digitalen Präsenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen deutlich“, ordnet Dirk Schulte, Geschäftsführer Das Örtliche Service- und Marketing GmbH die Ergebnisse ein: „Oft wird unterschätzt, dass eine Webseite allein noch nicht zu mehr Sichtbarkeit im Netz führt, sondern die eigentliche Arbeit erst danach beginnt.“
Starke Diskrepanz zwischen Verbraucherwünschen und der digitalen Präsenz von Handwerksbetrieben
Ein Beispiel: 62 % der Endverbraucher halten es für wichtig, dass Handwerksunternehmen bei Google und Co. gut sichtbar sind. Dem entgegen steht die Ist-Situation bei den Gewerbetreibenden: Nur 19 % der befragten Entscheider aus kleinen und mittelständischen Unternehmen kümmern sich häufig oder regelmäßig um die Optimierung der eigenen Suchmaschinen-Sichtbarkeit.
Investitionsbereitschaft vorhanden – Beratungsbedarf ist allerdings groß
In Zeiten der Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen war die Bereitschaft, „aus der Not“ heraus zu investieren, besonders ausgeprägt. 38 % der Unternehmen haben im Corona-Jahr trotz der wirtschaftlichen Unsicherheit deutlich oder etwas mehr in die digitalen Auftritte ihrer Unternehmen investiert. Doch auch in der Zeit nach Corona wollen 49 % künftig deutlich oder etwas mehr investieren, nur 15 % weniger.
Gleichzeitig geben die befragten Gewerbetreibenden an, die Vielfalt der digitalen Möglichkeiten und Angebote nicht zu durchschauen (43 %) und hohe Kosten zu scheuen (42 %). Auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. 22 % der befragten KMU sagen, dass sie keine Zeit haben, sich mit den digitalen Möglichkeiten auseinander zu setzen. Entsprechend groß ist die Relevanz von Beratungsdienst-leistern wie den Verlagen Das Örtliche, die kleine und mittelständische Gewerbetreibende bei der Auswahl von geeigneten digitalen Angeboten und Tools unterstützen. Bei der Auswahl eines Beratungsdienstleisters legen KMU besonders viel Wert darauf, dass diese das jeweilige Unternehmen kennen (65 %) und in der Lage sind, ein bedarfsgerechtes (61 %) und finanziell passendes (60 %) Angebot abzugeben.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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MarketingUSP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.
