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Erfolgsmodell E-Bike Leasing: Das umweltfreundliche Dienstfahrzeug

E-Bikes haben in den vergangenen Jahren sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich Einzug gehalten. Ob auf dem Land oder in der Stadt – überall sind die schnellen Zweiräder inzwischen zu sehen. Sie sollen die Fahrer schnell und bequem ans Ziel bringen, ohne dass diese mühsam in die Pedale treten müssen. Die Kosten der E-Mobilität sind zwar deutlich höher als beim guten alten Fahrrad. Ein E-Bike kostet mindestens etwa 2.000 Euro. Neben dem Neukauf gibt es aber eine weitere Möglichkeit der Finanzierung: das E-Bike Leasing.

E-Bikes sind auf deutschen Straßen immer häufiger anzutreffen.
E-Bikes sind auf deutschen Straßen immer häufiger anzutreffen.

E-Bike Leasing – diese Möglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer

Ein neues E-Bike ist teuer. Deshalb kann das E-Bike Leasing eine echte Alternative sein. Arbeitnehmer können von staatlichen Vergünstigungen profitieren und viel Geld sparen. Hinzu kommen die verschiedenen Varianten des Leasings. Das E-Bike Leasing über den Arbeitgeber bietet für beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die meisten Vorteile. Zudem ist möglich, ein E-Bike privat zu leasen.

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E-Bike Leasing über den Arbeitgeber

Das E-Bike Leasing über die Firma bietet Arbeitnehmern viele Vorteile. Neben den Steuervorteilen ist es der einfachste Weg, um kostengünstig ein E-Bike zu bekommen. Für das Bike-Leasing schließt der Arbeitgeber mit einem Leasingpartner, zum Beispiel von Fahrrad.de, einen Vertrag ab.

Das E-Bike Leasing bei Fahrrad.de funktioniert folgendermaßen:

  1. Der Arbeitnehmer wählt auf Fahrrad.de ein E-Bike aus einer großen Auswahl verschiedener Räder aus.
  2. Abhängig davon, mit welchem Leasingpartner der Arbeitgeber schon kooperiert, erstellt Fahrrad.de ein individuelles Angebot, das der Arbeitgeber anschließend unterschreibt.
  3. Hat der Arbeitgeber das Angebot freigegeben, erhält der Leasingpartner eine Bestätigung und bestellt bei Fahrrad.de das Wunschbike.
  4. Einige Tage später wird das E-Bike angeliefert. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Leasingpartner und dem Arbeitgeber und wird sodann auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers angerechnet. Der monatliche Leasingbetrag wird automatisch vom Gehalt abgezogen (Gehaltsumwandlung). Durch das Bezahlen in kleinen Raten kann sich der Arbeitnehmer auch ein E-Bike leisten, das ansonsten nicht in seinem Budget gelegen hätte.

Am Ende der Laufzeit erhält der Arbeitnehmer ein Angebot zum Kauf des E-Bikes zu dem ermittelten Restwert des Kaufpreises. Wer das Rad nicht übernehmen möchte, kann es optional zurückgeben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, ein weiteres Leasing-Angebot aus den neuesten Modellen zu wählen.

Immer mehr Menschen ist ein nachhaltiger Lebensstil wichtig. Dazu zählt auch der bewusste Verzicht auf ein Auto. Diesbezüglich wird auch das E-Bike Leasing für Arbeitnehmer zunehmend interessant. Denn die CO2-Bilanz eines Pkw ist deutlich schlechter als die eines E-Bikes.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?

Vielfach ist von dem Pedelec und dem S-Pedelec die Rede. Diese unterscheiden sich in verkehrsrechtlicher Hinsicht, aber auch bezüglich Helmpflicht, Nutzung und Ausstattung.

Das Pedelec

Die Bezeichnung Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Bei diesem Antriebskonzept unterstützt der Elektromotor nur dann, wenn der Fahrende die Pedale selbst durchtritt. Bei einfachen Pedelecs beträgt die Unterstützung maximal 250 Watt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich ferner der Motor ab. Der Fahrer muss sich ab hier also wieder vollständig seiner Muskeln bedienen, um voranzukommen. Durch dieses Unterstützungskonzept wird das E-Bike nicht als Kleinkraftrad, sondern als Fahrrad eingestuft.

Weitere Fakten zum Pedelec zusammengefasst:

  • Für die Nutzung gibt es kein Mindestalter.
  • Ein Führerschein ist nicht notwendig.
  • Radwege dürfen genutzt werden.
  • Es besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helmes wird grundsätzlich jedoch empfohlen.
  • Es muss keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wie beim normalen Fahrrad dürfen auch mit einem Pedelec Kinder bis zum Alter von sieben Jahren in entsprechenden Kindersitzen transportiert werden.

S-Pedelecs haben einen deutlich stärkeren Motor als klassische Pedelecs.

S-Pedelecs haben einen deutlich stärkeren Motor als klassische Pedelecs.

Das S-Pedelec

Ein S-Pedelec funktioniert prinzipiell genauso wie ein Pedelec. Allerdings kann der Fahrer deutlich schneller mit diesem E-Bike fahren. Erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird die Motorunterstützung abgeschaltet. Der Elektromotor verfügt über eine Nennleistung von bis zu 500 Watt. Dementsprechend sind die Anforderungen an die anderen Bike-Kompenenten wie Bereifung und Bremsen höher als beim klassischen Pedelec. Gleiches gilt für die verkehrsrechtlichen Vorschriften.

Weitere Fakten zum S-Pedelec zusammengefasst:

  • Das S-Pedelec wird als Kleinkraftrad oder Leichtmofa eingestuft und nicht mehr als Fahrrad.
  • Die Benutzung ist erst ab einem Alter von 15 Jahren gestattet.
  • Ein Rückspiegel ist Pflicht.
  • Neben einer Haftpflichtversicherung und einem kleinen Versicherungskennzeichen ist für das S-Pedelec auch eine Zulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen.
  • Alle Fahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen den Führerschein Klasse AM.
  • Fahrer, die aufgrund ihres Alters noch keinen Führerschein machen können, müssen eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
  • Seit 2013 besteht eine Helmpflicht. Ein Fahrradhelm wird akzeptiert. Inzwischen produzieren einige Hersteller auch spezielle Helme für S-Pedelecs.
  • Vorgeschrieben ist eine Reifen-Profiltiefe von mindestens einem Millimeter.
  • Kinder dürfen nicht in Anhängern mitgenommen, aber auf geeigneten Kindersitzen transportiert werden.
  • Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden.

Zwar sieht ein S-Pedelec optisch noch wie ein Fahrrad aus. Es ist allerdings aus verschiedenen Gründen bereits ein Kraftfahrzeug. Doch ob Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec – in allen Fällen zeigen immer mehr Unternehmen, dass sich ein nachhaltiger Gedanke im Unternehmen auszahlt und zum ökonomischen Treiber wird.

Darum ist E-Bike Fahren gut für die Gesundheit

Tatsächlich machen sich einige Radfahrer noch immer über E-Bike-Fahrer lustig. Schließlich könne man dann ja auch gleich mit einem Moped fahren. Doch ein wenig Sport ist besser als gar kein Sport. Und wie die Forschung vielfach zeigt, ist auch das Radeln mit Elektromotor gesund.

Denn wer glaubt, dass ein E-Bike gänzlich von allein fährt, liegt falsch. E-Bikes unterstützen lediglich beim Fahren, sie fahren jedoch nicht von allein. Deshalb ist ein elektrisch betriebenes Fahrrad eine gute Gelegenheit, mehr Sport in den Alltag einzubauen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich wegen einer angeschlagenen Gesundheit oder geringer Fitness das normale Fahrrad nicht mehr nutzen lässt. So ist bei Personen mit Asthma oder Gelenkproblemen häufig nicht die Bewegung an sich das Problem, sondern die schnelle Überanstrengung.

Was dem einen möglicherweise zu wenig ist, kann einen anderen also motivieren. Steigungen bilden kein Problem mehr und auch die Freunde fahren einem sprichwörtlich nicht mehr davon. Der eingebaute Elektromotor unterstützt beim Fahren und hilft, die Lust am Fahrradfahren wiederzuerlangen. Gleichzeitig beugt das E-Bike Fahren als moderater Sport einer zu schnellen Überanstrengung vor.

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