Fremdvergabe von Aufträgen (Outsourcing)

Derartige Entscheidungen des Unternehmers unterliegen nur einer beschränkten gerichtlichen Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind. Dies bedeutet zugleich, dass die Gerichte nicht zu prüfen haben, ob die Vorteile, die der Arbeitgeber auf Grund seiner Entscheidung, Arbeitsaufgaben durch andere Unternehmen ausführen zu lassen, erwartet, in einem „vernünftigen Verhältnis“ zu den Nachteilen stehen, die die Arbeitnehmer durch eine Kündigung erleiden (BAG, Urteil vom 30.4.1987, NJW 1987, 3216 = DB 1987, 2207 = BB 1987, 2303).

Bei der Verlagerung von Aufgaben auf eine Fremdfirma kommt regelmäßig eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Derartige Kündigungen sind aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn

  • die von der Verlagerung betroffenen Arbeitnehmer nicht auf andere freie oder in absehbarer Zeit frei werdende Arbeitsplätze (ggf. nach Durchführung zumutbarer Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen) versetzt werden können und
  • die Grundsätze der Sozialauswahl hinreichend berücksichtigt werden (vgl. zur Sozialauswahl Kapitel 3.1.2.3).

Demgegenüber ist es für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung nicht erforderlich, dass die Verlagerung der Aufgaben auf eine Fremdfirma „erkennbar eine Ersparnis bringt“ (so aber Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 657).

Ist mit dem Outsourcing (Definition Outsourcing) ein Betriebsübergang verbunden, gehen die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer auf die Fremdfirma kraft Gesetzes (§ 613 a BGB) über, es sei denn, sie widersprechen dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei haben insbesondere die Fremdfirmen zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung in der Folge der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 14.4.1994 – Christel Schmidt – DB 1994, 1370), einen Betriebsübergang auch dann annimmt, wenn die Fremdfirma von der Firma, die das Outsourcing betreibt, keine Betriebsmittel erwirbt. Ausreichend ist, wenn diese Fremdfirma die bisherige Tätigkeit weiterführt und einen Großteil der Belegschaft übernimmt.

Literatur: Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, § 7 Rdnr. 105 ff, § 13 Rdnr. 7 f; Henssler, Aufspaltung, Ausgliederung und Fremdvergabe, NZA 1994, 294 ff, bes. 304; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 329; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Willemsen, Aktuelle Tendenzen zur Abgrenzung des Betriebsübergangs, DB 1995, 924 ff.

Fremdvergabe von Aufträgen

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet
Business
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet

Die Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht

Lesen
End-of-Line-Automation: Wie Unternehmen ihre Prozesse nahtlos verzahnen
Business
End-of-Line-Automation: Wie Unternehmen ihre Prozesse nahtlos verzahnen

Steigende Anforderungen an Effizienz, Liefergeschwindigkeit und Qualität setzen produzierende Unternehmen zunehmend unter Druck. Während viele Optimierungsmaßnahmen direkt in der Fertigung ansetzen, entscheidet sich die Leistungsfähigkeit einer Produktion häufig erst in den letzten Prozessschritten. Verpackung, Kennzeichnung, Palettierung und Versand müssen reibungslos ineinandergreifen, damit Produkte ohne Verzögerungen den Kunden erreichen. Moderne End-of-Line-Automation schafft die Voraussetzungen für durchgängige Abläufe und eine bessere Vernetzung zwischen Produktion und Logistik. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Prozesse am Linienende effizient verzahnen und welche Vorteile daraus entstehen. Warum das Ende der Produktionslinie oft über die Gesamteffizienz entscheidet

4 Min. LesezeitLesen
Steuerberatung in München: Was Unternehmer heute wirklich von ihrer Kanzlei erwarten – Interview mit REVISA Treuhand
Finanzen
Steuerberatung in München: Was Unternehmer heute wirklich von ihrer Kanzlei erwarten – Interview mit REVISA Treuhand

Was macht eine gute Steuerberatung in München heute aus? Kurz gesagt: fachliche Kompetenz, persönliche Erreichbarkeit und ein Berater, der Zusammenhänge statt einzelner Formulare im Blick hat. Neue Regelungen, digitale Prozesse und komplexer werdende Unternehmensstrukturen stellen Unternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen vor wachsende Anforderungen. Wir haben mit dem Team der REVISA Treuhand gesprochen einer Münchner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, die seit über 60 Jahren Mandanten in der Region begleitet. Im Gespräch geht es darum, was gute Beratung heute ausmacht und warum der persönliche Ansprechpartner mehr denn je entscheidend ist. Für Unternehmer, die sich nach einem kompetenten Steuerberater aus München umsehen, liefert das Interview konkrete Orientierung – von der laufenden Buchhaltung bis zur strategischen Steuerplanung.

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite