Fremdvergabe von Aufträgen (Outsourcing)

Derartige Entscheidungen des Unternehmers unterliegen nur einer beschränkten gerichtlichen Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind. Dies bedeutet zugleich, dass die Gerichte nicht zu prüfen haben, ob die Vorteile, die der Arbeitgeber auf Grund seiner Entscheidung, Arbeitsaufgaben durch andere Unternehmen ausführen zu lassen, erwartet, in einem „vernünftigen Verhältnis“ zu den Nachteilen stehen, die die Arbeitnehmer durch eine Kündigung erleiden (BAG, Urteil vom 30.4.1987, NJW 1987, 3216 = DB 1987, 2207 = BB 1987, 2303).

Bei der Verlagerung von Aufgaben auf eine Fremdfirma kommt regelmäßig eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Derartige Kündigungen sind aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn

  • die von der Verlagerung betroffenen Arbeitnehmer nicht auf andere freie oder in absehbarer Zeit frei werdende Arbeitsplätze (ggf. nach Durchführung zumutbarer Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen) versetzt werden können und
  • die Grundsätze der Sozialauswahl hinreichend berücksichtigt werden (vgl. zur Sozialauswahl Kapitel 3.1.2.3).

Demgegenüber ist es für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung nicht erforderlich, dass die Verlagerung der Aufgaben auf eine Fremdfirma „erkennbar eine Ersparnis bringt“ (so aber Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 657).

Ist mit dem Outsourcing (Definition Outsourcing) ein Betriebsübergang verbunden, gehen die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer auf die Fremdfirma kraft Gesetzes (§ 613 a BGB) über, es sei denn, sie widersprechen dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei haben insbesondere die Fremdfirmen zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung in der Folge der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 14.4.1994 – Christel Schmidt – DB 1994, 1370), einen Betriebsübergang auch dann annimmt, wenn die Fremdfirma von der Firma, die das Outsourcing betreibt, keine Betriebsmittel erwirbt. Ausreichend ist, wenn diese Fremdfirma die bisherige Tätigkeit weiterführt und einen Großteil der Belegschaft übernimmt.

Literatur: Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, § 7 Rdnr. 105 ff, § 13 Rdnr. 7 f; Henssler, Aufspaltung, Ausgliederung und Fremdvergabe, NZA 1994, 294 ff, bes. 304; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 329; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Willemsen, Aktuelle Tendenzen zur Abgrenzung des Betriebsübergangs, DB 1995, 924 ff.

Fremdvergabe von Aufträgen

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
Kritik am Arbeitgeber: Wie Unternehmen ihre Marke schützen
Business
Kritik am Arbeitgeber: Wie Unternehmen ihre Marke schützen

Eine negative Arbeitgeberbewertung kann die Wahrnehmung eines Unternehmens bei Bewerbern, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit beeinflussen. Unternehmen möchten auf solche Kritik häufig schnell reagieren, doch nicht jede kritische Äußerung ist rechtswidrig. Eine vorschnelle Reaktion kann die Situation sogar verschärfen. Entscheidend ist daher eine sachliche Prüfung des Inhalts und des konkreten Sachverhalts, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dieser Beitrag zeigt, wann Unternehmen Bewertungen hinnehmen müssen, wann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein kann und welche Rolle der professionelle Umgang mit Kritik für die Arbeitgebermarke spielt. Warum Arbeitgeberbewertungen für die Marke relevant sind

5 Min. LesezeitLesen
Produktivität trifft Design: Der Weg zur optimalen Büroeinrichtung
Arbeitsleben
Produktivität trifft Design: Der Weg zur optimalen Büroeinrichtung

Das Büro hat sich im Laufe der Zeit spürbar gewandelt. Es ist heute weit mehr als nur ein Raum mit Schreibtischen. Vielmehr dient es als wichtiger Ort für den fachlichen Austausch und für konzentriertes Arbeiten. Die Wahl der passenden Einrichtung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. Dabei geht es um weit mehr als um rein optische Fragen. Gut geplante Räume und sorgfältig ausgewählte Möbel wirken sich messbar auf das Wohlbefinden und die tägliche Arbeitsleistung aus. Somit ist eine kluge Entscheidung bei der Büroausstattung stets auch ein strategischer Schritt für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

3 Min. LesezeitLesen
Die Kunst der strategischen Erholung: Wie Unternehmer langfristig leistungsfähig bleiben
Wirtschaft
Die Kunst der strategischen Erholung: Wie Unternehmer langfristig leistungsfähig bleiben

Das Bild vom unermüdlichen Gründer, der Tag und Nacht am Schreibtisch sitzt, hält sich in der Wirtschaftswelt hartnäckig. Ständige Erreichbarkeit und ein voller Terminkalender gelten oft noch als Maßstab für berufliches Engagement. Doch dieser Dauerbetrieb fordert auf lange Sicht einen spürbaren Preis. Wer ein Unternehmen leitet, trägt viel Verantwortung, und genau das verbraucht tägliche Ressourcen. Erholung ist deshalb kein Luxus und erst recht kein Zeichen von mangelnder Disziplin. Vielmehr handelt es sich um eine sachliche Notwendigkeit im Arbeitsalltag. Die eigenen Energiereserven müssen genauso aufmerksam verwaltet werden wie die Finanzen des Betriebs.

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite