Prozessfinanzierungen – Risiken minimieren, Kosten senken
So funktioniert die Prozesskostenfinanzierung
Die Prozesskostenfinanzierung ist eine Eigenentwicklung der FORIS AG. Sie übernimmt alle finanziellen Risiken, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten im Zivil- und Wirtschaftsrecht entstehen. Wird der Prozess verloren, übernimmt FORIS die Kosten. Bei einem Prozessgewinn erhält FORIS eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Für den Unternehmer bieten sich durch dieses Verfahren verschiedene Vorteile:
- finanzielle Risiken werden ausgelagert
- finanzielle Mittel sind nicht über Jahre in Gerichtsverfahren gebunden
- eine Erlösbeteiligung ist nur vorgesehen, wenn der Prozess gewonnen wird
- die Finanzierungsmöglichkeiten können kostenfrei geprüft werden.
Die Prozessfinanzierung wird dabei meistens über einen Anwalt vermittelt.
Diese Kosten fallen bei einem Prozess an
Ein Gerichtsverfahren ist vor allem deshalb eine so große Belastung für Unternehmen, weil die Kosten hier nicht aus einer einzigen Quelle entwachsen. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die sich zum Teil aufeinander auswirken. Zunächst einmal gehören dazu natürlich die Kosten für einen Anwalt. Weiterhin müssen die laufenden Kosten des Gerichts, die Kosten für Zeugen- und Sachverständige, Sicherheitsleistungen und eventuelle Kosten für eine Zwangsvollstreckung übernommen werden. Je größer der Streitwert ist, desto höher ist natürlich auch das finanzielle Gewicht, das das Unternehmen im Falle eines Prozessverlusts tragen muss.
Um die finanzielle Belastung vorab einzuschätzen, kann man einen Prozesskostenrechner nutzen. Hier gibt man die wichtigsten Parameter wie den Streitwert, die Instanz und die Anzahl der Kläger ein und schon bekommt man einen ersten Kostenvoranschlag, an dem man sich orientieren kann.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
