Wir unterstützen Dich bei der Firmengründung im Ausland und senken Deine Steuerlast zu 100% legal. Krankmelden kann sich der Arbeitnehmer selbst, zum Beispiel durch einen Anruf. Die Krankschreibung an sich kann jedoch nur ein Arzt vornehmen. Laut Gesetz muss ein ärztliches Attest vom Arzt dann vorgelegt werden, wenn die Krankheit länger als drei Tage besteht. Im Arbeits- oder Tarifvertrag (zur Tarifvertrag Definition) können jedoch auch andere Regelungen getroffen werden. Auch kann der Arbeitgeber ohne die Nennung von Gründen bereits am ersten Tag der Krankheit ein Attest verlangen. Dies wurde in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom November 2012 (5 AZR 886/11) bestätigt. Hinsichtlich der Krankschreibung sind folgende Aspekte zu beachten:
Wer mehrmals versäumt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorzulegen, kann mit einer Abmahnung und sogar mit Kündigung rechnen.
Wer krank, bzw. krankgeschrieben ist, muss nicht zwangsläufig im Bett liegen oder zuhause bleiben. Was erlaubt ist, hängt unter anderem von der Art der Erkrankung ab. Insgesamt ranken sich zahlreiche Irrtümer rund um die Krankschreibung:
Der Arbeitgeber hat das Recht zu überprüfen, ob sein Beschäftigter auch tatsächlich krank ist. Dazu darf er selbst beim Erkrankten zuhause vorbeikommen. Ebenso ist es ihm erlaubt, einen Detektiv zu beauftragen. Bestätigt sich der Verdacht, dass der Arbeitnehmer simuliert, muss er sogar unter Umständen die Kosten für die Überwachung tragen. Bei begründeten Zweifeln kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Untersuchung des Erkrankten beauftragt werden. Häufig greifen Arbeitgeber zu diesen Mitteln, wenn ein Arbeitnehmer häufig für kurze Zeit oder vor bzw. nach dem Wochenende fehlt. Auch bei angekündigten Erkrankungen kann der MDK hinzugezogen werden.
Bei Krankheit ist es in der Regel wirkungsvoller, sich für einige Tage auszukurieren, als mit halber Kraft im Büro zu sein. Als krankgeschriebener Arbeitnehmer sollte man allerdings darauf achten, sich an alle Regeln zu halten. Arbeitgeber sehen es in der Regel nicht gern, wenn ihre Beschäftigten fehlen. Dennoch ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Hausarrest und ein erkrankter Arbeitnehmer nicht rechtlos. Man sollte alles unternehmen, um so schnell wie möglich wieder auf die Beine zu kommen. Vor einem Spaziergang oder anderen genesungsfördernden Aktivitäten muss man sich nicht scheuen.
Christian Weis
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die größten Irrtümer rund um die Krankschreibung
Überwachung durch den Arbeitgeber
