Verein – Was ist das?
Ein Verein beschreibt eine Organisation, in welcher sich Menschen mit gemeinsamen Interessen und Zielen zusammenschließen und eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung eingehen, die einen meist ideellen Zweck verfolgt.
Diese Verbindung ist körperschaftlich organisiert und damit als Organisation unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder. Unterschieden wird zwischen einem rechtsfähigen Verein, welcher als eingetragene Organisation gewisse Rechte und Pflichten besitzt und einem nicht rechtsfähigen Verein, welcher beispielsweise ein loser Zusammenschluss von Hobby-Sportlern darstellen kann.
Die Rechtsfähigkeit eines Vereins kann auf zwei Wegen erlangt werden: durch eine staatliche Verleihung oder eine Eintragung in das Vereinsregister. Rechtmäßig eingetragen kann ein Verein klagen und verklagt werden, ein eigenes Vermögen erwerben und muss auch regulär Steuern zahlen.
Wann lohnt sich eine Gründung?
Ob Musikverein, Förder- oder Sportverein oder Kindergarten – die Gründung eines Vereins ist in vielen Fällen die sinnvollste Rechtsform für den Zusammenschluss von Personen. Häufig steht im Zentrum der Gründung ein gemeinsam verfolgter gemeinnütziger Zweck. Dabei schließen sich mehrere natürliche oder auch juristische Personen zusammen, um ein nicht-kommerzielles Ziel zu verfolgen, bei welchem also in erster Linie nicht der wirtschaftliche Zweck im Vordergrund steht.
Dass eine Vereinsgründung häufig sinnvoll ist, zeigt die große Anzahl an in Deutschland bestehenden Vereinen: Über 600.000 gibt es davon hierzulande.
Die häufigsten Gründe für eine Vereinsgründung sind Sport- und Freizeitvereine. In Musikvereinen, Tanzvereinen, Fanclubs oder Karnevalsvereinen verfolgen Mitglieder gemeinsame Interessen und verbringen ihre Freizeit miteinander. Doch auch gesellschaftliche Themen können die Grundlage für einen Verein darstellen:
- In Gesellschaftsvereinen organisieren sich beispielsweise Pfadfinder, Schülervertretungen oder auch politische Parteien.
- In Tier- und Naturschutzvereinen sammeln sich Personen, die sich zum Beispiel gegen Tiermisshandlung und das Artensterben einsetzen.
- Fördervereine existieren als Unterstützung für Schulen, kulturelle Einrichtungen und andere Vereine, indem sie Sach- und Finanzspenden sammeln.
- Rettungsvereine und soziale Vereine können beispielsweise Wohlfahrtsorganisationen, die freiwillige Feuerwehr oder auch Sicherheitsdienste sein.
Wer darf einen Verein gründen?
In Deutschland hat jede Person das Recht, einen neuen Verein oder eine Gesellschaft zu gründen – solange die anderen Voraussetzungen wie Mitgliederanzahl und nicht kommerzieller Zweck gegeben sind.
Es gibt sogar für geschäftsunfähige Personen zwischen 7 und 18 Jahren die Möglichkeit, bei der Vereinsgründung durch Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters vertreten zu werden.
Diese Voraussetzungen sollten gegeben sein
Auch wenn grundsätzlich jeder einen Verein gründen kann, müssen gewisse Voraussetzungen dafür gegeben sein:
- Ein nicht eingetragener Verein benötigt mindestens zwei Gründungsmitglieder.
- Ein eingetragener Verein erfordert mindestens sieben Personen für die Gründung.
- Das Ziel und der Zweck des Vereins müssen genau definiert werden.
- Der Hauptzweck des Vereins darf nicht kommerzieller Natur sein.
Um einen Verein zu gründen, braucht es außerdem eine Vereinssatzung. Diese wird in der initialen Gründerversammlung beschlossen, in welcher auch der Vorstand des Vereins gewählt wird. Dieser Vorstand kann anschließend alle notwendigen Dokumente wie Satzung, Anmeldeschreiben und Protokoll beim zuständigen Amtsgericht für den Registereintrag einreichen. Auch ein Vereinskonto sollte in diesem Zuge eröffnet und das jeweilige Finanzamt darüber informiert werden.
Des Weiteren muss bei der Gründung des Vereins festgelegt werden, welchen Namen der Verein trägt. Dabei gilt: Der Name sollte weder irreführend sein noch dem Namen eines Vereins ähneln, der in derselben Gemeinde oder Stadt existiert. Stattdessen muss er Einzigartigkeit aufweisen und klar erkennbar machen, worum es im Verein geht.
Bei der Gründung eines Vereins sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass keinerlei Namens- und Markenrechte verletzt werden – das kann im ungünstigen Fall sonst sehr kostspielig werden. Es gibt andersherum auch die Möglichkeit, den Namen des gegründeten Vereins als Wortmarke eintragen zu lassen und ihn so rechtlich zu schützen.
Unterschiedliche Rechtsformen
Ein Verein kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwei Arten von Vereinen: Eingetragene und nicht eingetragene Vereine. Diese werden auch als Idealvereine und nichts rechtsfähige Vereine bezeichnet. Eine weitere Vereinsform stellt der wirtschaftliche Verein dar – dieser kommt jedoch nur in Sonderfällen zustande, da ein Vereinszweck grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Natur sein sollte.
Ist eine Vereinsgründung in Planung, sollten sich die Gründungsmitglieder im Vorhinein Gedanken darüber machen, welche Rechtsform sich am besten für den jeweiligen Zweck des Vereins eignet und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.
Nicht eingetragener Verein
Wie der eingetragene Verein ist der nicht eingetragene Verein eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung einer Gruppe an Personen, die auf einen gemeinsamen, oft freizeitlichen Zweck ausgerichtet ist. Beispiele für einen nicht eingetragenen Verein ist beispielsweise eine Tischtennis-Gemeinschaft, die sich regelmäßig in einer Sporthalle zum Training trifft.
Für einen nicht eingetragenen Verein sind lediglich zwei Mitglieder für die Gründung notwendig. Da die Registereintragung des Vereins wegfällt, bedeutet das einen deutlich verringerten bürokratischen Aufwand – trotzdem herrschen auch in einem nicht eingetragenen Verein gesetzliche Vorschriften und Regelungen.
Laut BGB wird ein Verein ohne Eintragung rechtlich gesehen wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt. Doch auch viele Gesetze des eingetragenen Vereins gelten für einen nicht rechtsfähigen Verein: Die Mitgliederversammlung, der Vorstand, Vereinsstrafen, Ausschluss und bestimmte Regelungen über die Aufnahme und den Auftritt finden auch hier Anwendung.
Ein nicht rechtsfähiger Verein schreibt jedoch keine bestimmte Form vor, was dessen Satzung betrifft. Auch eine langjährig angewandte Praxis kann damit als feststehender Satzungsbestandteil betrachtet werden. Spätestens, wenn der nicht eingetragene Verein Gemeinnützigkeit erhält, ist eine schriftliche Satzung jedoch Vorschrift. Wird der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft, können auch für diese Vereinsform steuerliche Vergünstigungen beantragt werden.
Ein nicht eingetragener Verein gilt im Gegensatz zum eingetragenen Verein nicht als juristische Person, sondern lediglich als Körperschaft. Aus diesem Grund müssen die Mitglieder im Zweifelsfall auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Sinnvoll ist die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins vor allem für zeitlich begrenzte Vorhaben, wie beispielsweise Kampagnen oder Spendenaktionen. Übrigens: Der Registereintrag, der für die Eintragung eines Vereins notwendig ist, kann jederzeit nachgeholt werden – sofern sieben Mitglieder vorhanden sind.
Eingetragener Verein
Ein eingetragener Verein wird in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen und mit dem Kürzel e.V. abgekürzt. Er darf dabei keinen rein kommerziellen Zweck verfolgen – das Hauptziel des Vereins muss gemeinnütziger Natur sein.
Es ist keine Pflicht, einen Verein eintragen zu lassen, es bietet jedoch einige entscheidende Vorteile:
- Steuererleichterungen
- evtl. gänzliche Steuerbefreiung
- Zugang zu öffentlichen Mitteln
- Agieren als juristische Person möglich
- Mitglieder des Vereins sind nicht persönlich haftbar
Auch wenn der Vereinszweck grundsätzlich der Gemeinnützigkeit entsprechen muss, kann innerhalb des Vereins ein wirtschaftlicher Betrieb integriert werden. Die daraus generierten Einnahmen sind jedoch steuerpflichtig und dürfen ausschließlich als Finanzierungsmittel für das gemeinnützige Handeln des Vereins verwendet werden.
Einen eingetragenen Verein zu gründen, ist also auch dann sinnvoll, wenn zwar ein ideeller Zweck besteht, aber gleichzeitig auch etwas Geld für diesen Zweck verdient werden soll. Gleichzeitig ist diese Art von Verein zweckdienlich, wenn eine Unternehmensform mit hierarchiefreier Kommunikation und zahlreichen Mitwirkungsmöglichkeiten aller Mitglieder gewünscht wird.
Wirtschaftlicher Verein
Die Gründung eines wirtschaftlichen Vereins stellt einen Sonderfall dar und ist nur in Ausnahmefällen möglich: Nur, wenn keine andere Rechtsform für das Vorhaben passend ist, kann ein wirtschaftlicher Verein gegründet werden. Das ist beispielsweise bei Erzeugergemeinschaften oder Forstbetriebsgemeinschaften der Fall. Wirtschaftliche Vereine besitzen eine staatlich anerkannte Rechtsfähigkeit, die vom jeweiligen Bundesland verliehen wird.
Vor- und Nachteile der Rechtsform e.V.
Der eingetragene Verein e.V. gehört in Deutschland mit zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Sie bietet eine Vielzahl an Vorteilen:
- Wechsel von Mitgliedern ist unkompliziert möglich.
- Mitglieder haben keinerlei Haftungspflicht für den Verein.
- Der Vereinsvorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung geschützt.
- Der Verein ist eine juristische Person und kann in eigenem Namen juristisch handeln.
- Die Gründungskosten sind vergleichsweise gering und es wird kein Mindestkapital benötigt.
- Der e.V. ist eine demokratische Organisationsform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle.
Doch wie alle Rechtsformen bringt auch der e.V. bestimmte Nachteile mit sich:
- Es sind mindestens sieben Gründungsmitglieder notwendig.
- Bei der Gründung müssen einige Anforderungen wie die Satzungserstellung und Vorstandswahl erfüllt werden.
- Der e.V. kann regulär keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen und nur nebensächlich wirtschaftlich tätig sein.
Was kostet die Vereinsgründung?
Auch wenn sie relativ niedrig ausfallen, ist die Vereinsgründung mit gewissen Kosten verbunden. Nach der Gründung fallen für die Anmeldung Notar- und Registrierungsgebühren an. Ebenso sind alle weiteren Änderungen der Satzung oder des Vorstands mit entsprechenden Notarkosten verbunden.
Die Kosten für den Registereintrag variieren dabei je nach Bundesland, in der Regel belaufen sie sich auf 50 bis 75 Euro. Hinzu kommen Notarkosten von etwa 30 bis 50 Euro. Addiert man alle Kosten, die letztendlich für die Gründung und Eintragung des Vereins benötigt werden, liegen diese in der Regel bei etwa 150 Euro.
Die wichtigsten Bestandteile der Satzung
Die Erstellung der Vereinssatzung kann durch die Gründer bzw. Mitglieder erfolgen und benötigt keinen Rechtsanwalt. Es kann aber hilfreich sein, sich an Mustersatzungen ähnlicher Vereine zu orientieren. Eine Satzung sollte dabei folgende Aspekte zwingend beinhalten:
- Den Name des Vereins
- Den Sitz des Vereins (Ort)
- Die Regelung der Vereinseintragung
- Den Zweck des Vereins
- Die Regelung des Ein- und Austritts der Mitglieder
- Die Vorstandsbildung
- Die Mitgliedsbeiträge
- Die Protokollierung wichtiger Beschlüsse
- Die Regelung zur Einberufung der Mitgliederversammlung
Fehlt einer dieser Bestandteile in der Vereinssatzung, wird der Antrag zur Eintragung ins Vereinsregister abgelehnt. Auch andere häufige Fehler in der Satzung führen dazu, dass eine Eintragung nicht erfolgt:
- Die Satzung enthält auch eine geplante wirtschaftliche Tätigkeit.
- Die Satzung plant mit zu vielen Vorstandsposten.
- Die erforderlichen Regelungen für den Zweck der Gemeinnützigkeit sind nicht erfüllt.
In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, sich stärker an Mustersatzungen zu orientieren oder die Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Die erste Gründungsversammlung
Die erste Gründerversammlung ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess der Vereinsgründung und muss offiziell abgehalten werden. Das heißt, dass der Verein in der Regel die Gründer sowie andere potenzielle Vereinsmitglieder schriftlich und förmlich einlädt.
Die erste Versammlung ist richtungsgebend für die Grundstruktur des Vereins: Dort werden Name und Vereinssatzung definiert und unterzeichnet sowie der Vorstand und gegebenenfalls weitere Organe des Vereins gewählt. Diese gemeinsam getroffenen Entscheidungen sind wichtig für den demokratischen Kern des Vereins. Wichtige Fragen zu diskutieren und gemeinschaftlich Lösungen zu finden, gehört damit zu den Hauptaufgaben der Gründerversammlung.
Unterschiede zum gemeinnützigen Verein
Nicht-gemeinnützige und gemeinnützige Vereine unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten voneinander. Der wichtigste Unterschied besteht in den Steuerregelungen des Vereins.
Gemeinnützige Vereine profitieren von Steuervergünstigungen wie einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, gewisse Einnahmen des Vereins sind sogar gänzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Weiterhin kann ein gemeinnütziger Verein Spendenbescheinigungen ausstellen, welche dann vom Spender als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Gemeinnützige Vereine profitieren auch von öffentlichen Mitteln, Zuschüssen und der vergünstigten Nutzung öffentlicher Ressourcen.
Die Eintragung als gemeinnütziger Verein ist jedoch auch mit einer Reihe von Auflagen verbunden:
- Eingeschränkte Mittelverwendung
- Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung
- strenge Beschränkungen bei Zuwendungen an Vereinsmitglieder
- erweiterte Pflichten zur Buchführung
Ob eine Eintragung als gemeinnützig erfolgen soll oder nicht, müssen die Vereinsmitglieder individuell und je nach Vereinszweck entscheiden und die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.
FAQ
Wie viel kostet es, einen Verein zu gründen?
Die Gründungskosten eines Vereins fallen relativ gering aus. Man kann etwa mit 75 Euro für die Registriergebühr beim Amtsgericht und mit 50 bis 70 Euro für die Notargebühr rechnen – die Gesamtkosten für die Gründung belaufen sich damit auf etwa 150 Euro. Jedoch sollte beachtet werden, dass auch für spätere Eintragungen ins Vereinsregister sowie Änderungen der Satzung Kosten anfallen.
Wann lohnt es sich, einen Verein zu gründen?
Ein Verein ist immer dann die geeignete Rechtsform, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen wollen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, der nicht vorrangig wirtschaftlicher Natur ist.
Was brauche ich, um einen Verein zu gründen?
Die Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins variieren je nach Art des Vereins. Ein nicht eingetragener Verein benötigt für die Gründung beispielsweise mindestens zwei Mitglieder, für einen rechtsfähigen Verein sind sieben Gründungsmitglieder notwendig. Zudem braucht ein Verein für die Gründung eine offizielle Satzung sowie einen fest definierten Zweck, der nicht kommerzieller Natur sein darf.
Kann jeder einen Verein gründen?
In Deutschland ist es jeder Person erlaubt, einen Verein zu gründen, solange alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Geschäftsunfähige Personen unter 18 Jahren haben die Möglichkeit, sich von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten zu lassen.