Die Qual der Wahl
Seit 1996 steht jedem Versicherten in Deutschland die freie Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse zu. Mit insgesamt weit über 100 verschiedenen Krankenkassen ist es jedoch oft schwer den Überblick im Internet zu behalten – zwar erfüllen alle die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkassenleistungen – dennoch variieren die Leistungen und Preise teilweise stark. Daher sollten Sie Ihre Wahl bedacht und gut beraten treffen.
Macht es Sinn, die Krankenkasse zu wechseln?
Wenn Sie eine günstigere Krankenkasse oder eine mit besseren Leistungen gefunden haben, macht es definitiv Sinn die Krankenkasse zu wechseln. Nur bei älteren Menschen oder bereits bestehenden Vorerkrankungen können die Beiträge bei einem Wechsel oftmals höher sein, dies sollte im Vorhinein unbedingt abgeklärt werden. Auch wenn Sie mit den angebotenen Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse nicht zufrieden sind, beispielsweise weil sie sich bei der Erstattung einer Leistung quer stellen oder nicht erreichbar sind, sollte ein Wechsel in Betracht gezogen werden.
Gibt es die beste Krankenkasse?
Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten und hängt ganz von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. So sollte sich eine Großfamilie anders um eine andere Versicherung bemühen als ein alleinlebender Leistungssportler. Zudem spielen Vorerkrankungen oder vererbbare Krankheiten aus der Familie eine wichtige Rolle bei der Wahl Ihrer Krankenkasse. Schauen Sie genau auf Ihre Krankenakte und eventuelle Risiken und beantworten Sie sich ehrlich, ob eine Versicherung mit einem niedrigeren Jahresbeitrag ausreicht oder lieber etwas mehr für vielfältigere Leistungen gezahlt werden sollte.
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz liegt in Deutschland bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, bei einem Bruttoeinkommen von 2500€ wären das also 365€. Je nach Leistung erheben Krankenkassen jedoch darüber hinaus einen Zusatzbeitrag, der von 0,39 Prozent bis 1,70 Prozent reichen kann.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Einige der Zusatzleistungen, welche oftmals nicht in den Grundleistungen enthalten sind, sind:
- Vorsorgeuntersuchungen bei verschiedenen Krebserkrankungen
- erweiterte Schwangerschaftsleistungen
- alternative Arzneimittel
- Anspruch auf künstliche Befruchtung
- Häusliche Krankenpflege
- Homöopathie
- Heilpraktiker
- bestimmte Impfungen (z. B. Reiseimpfungen)
- freie Krankenhauswahl
- Kostenübernahme für Seh- und Hörhilfen
- Kuren
- Osteopathie
- sportmedizinische Untersuchungen
- Zahnersatz oder Zahnreinigung
- und vieles mehr!
Die verschiedenen Leistungen der Krankenkassen können den Patienten schnell den Überblick verlieren lassen, umso wichtiger ist es die individuell passendste Krankenversicherung für seine Bedürfnisse zu finden!
Wie finde ich die perfekte Krankenkasse für mich?
Auf krankenversicherung.net können Sie die optimale Krankenkasse individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt erkennen und auswählen. Von gesetzlicher, über privater Krankenkasse bis zu Zusatzversicherungen können Sie sich hier entweder selbst durch den Dschungel an Versicherungen kämpfen und sich über die perfekte Krankenversicherung nach Ihren Wünschen erkundigen. Oder Sie nehmen die Beratung von echten Experten mit jahrelanger Erfahrung in Anspruch, um Sie bei der Suche zu unterstützen; das ist meist der optimale Wegweiser bei Ihrer Entscheidung für die richtige Krankenkasse.
Wie wechsele ich denn jetzt die Krankenkasse?
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist einfach und unkompliziert, Sie brauchen nicht einmal ein Kündigungsschreiben aufsetzen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse reicht aus, diese setzt sich dann mit der alten in Verbindung und kündigt für den Patienten die alte Versicherung automatisch.
Einzig zu beachten ist die Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, danach können Sie problemlos und beliebig oft die Krankenkasse wechseln.
Sollte es eine Beitragserhöhung oder einen einmalig erhobenen Zusatzbetrag der Krankenkasse geben, kann der Patient sogar gebrauch von einem Sonderkündigungsrecht machen und innerhalb dieses Monates aus der Versicherung sofort aussteigen.
Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Hier gestaltet sich der Wechsel nicht so einfach. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Wiederaufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung nur noch in Ausnahmefällen möglich. Als Angestellter ist dies möglich, wenn das Gehalt die Jahresentgeltgrenze von 56.250€ nicht überschreitet. Selbstständige haben es hier meist noch schwerer und müssen die Möglichkeiten eigens erfragen. Die einfachste und beliebteste Möglichkeit ist es, sich über den gesetzlich versicherten Partner familienversichern zu lassen.
Auch wenn ein Krankenkassen-Wechsel sehr unkompliziert und mehrmals möglich ist, sollte dieser dennoch wohl bedacht sein. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit und die anfallenden Kosten für eine entsprechende Behandlung können schnell ein riesiges Loch in das mühsame Ersparte reißen. Am besten Sie fangen direkt an sich über die angebotenen Leistungen der Krankenkassen zu erkundigen und halten Rücksprache mit einem der Experten auf krankenversicherung.net.
BusinessWer im Schadensfall schnell handeln muss, braucht einen Dienstleister, der rund um die Uhr erreichbar ist und die gesamte Schadensbearbeitung aus einer Hand abdeckt genau dafür steht AKTIVDRY. Ein gebrochenes Steigrohr, eine undichte Geschirrspüler-Zuleitung oder Starkregen, der durch das Kellerfenster drückt: Leitungswasserschäden zählen in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Gebäudeschäden. Egal, ob du als Mieter, Vermieter oder Eigentümer betroffen bist im Ernstfall ist nicht nur die Versicherung entscheidend, sondern vor allem ein Partner, der schnell, strukturiert und nachweisbar arbeitet. Genau in dieser Nische hat sich AKTIVDRY aus dem Dreiländereck etabliert. AKTIVDRY: Ein lokaler Spezialist mit klarer Ausrichtung AKTIVDRY ist als Experte für Gebäudetrocknung in Lörrach auf die schnelle Bearbeitung von Wasserschäden in Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert. Das Unternehmen positioniert sich konsequent als Notdienstleister: Unter dem Slogan „Niemand plant eine Panne" bietet AKTIVDRY nach eigenen Angaben einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Erreichbar ist das Team unter +49 7763 92 76 136 sowie per E-Mail an kontakt@aktivdry.de. Der geografische Schwerpunkt liegt auf Lörrach und der angrenzenden Region Südbaden. Kurze Anfahrtswege und persönliche Ansprechpartner werden so zum echten Vorteil gegenüber überregionalen Sanierungsketten.
VerbraucherEin funktionaler Rollladen in Stuttgart kann Hitzeschutz, Wärmedämmung, Schallschutz und Einbruchhemmung in einem System vereinen. Gerade in der Kessellage ist er damit weit mehr als nur ein Sichtschutz. Im folgenden Interview erläutert ein Fachmann der hawo Sonnenschutztechnik GmbH, welcher Typ zu welchem Gebäude passt und worauf Sie bei Planung, Material und Montage achten sollten. Warum müssen Rollläden in Stuttgart mehr leisten als anderswo? Die Kessellage sorgt für Hitzestaus, dazu kommen dichte Bebauung und eine hohe Zahl an Bestandsgebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen. Diese Mischung macht funktionale Beschattung in der Region anspruchsvoll. Ein Altbau in Heslach hat andere Anforderungen als ein Neubau in Vaihingen, und ein Reihenhaus in Bad Cannstatt verlangt andere Lösungen als ein freistehendes Einfamilienhaus auf den Fildern. Wenn Sie einen funktionalen Rolladen in Stuttgart planen, sollten Sie deshalb auf einen Fachbetrieb setzen, der sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die regionalen Klimabedingungen kennt.
VerbraucherEin professioneller Bestatter aus Nordhausen nimmt Angehörigen im Trauerfall organisatorische, rechtliche und finanzielle Last ab und sorgt für Klarheit in einer Ausnahmesituation. Wer den Tod eines nahen Menschen verkraften muss, steht innerhalb weniger Stunden vor Entscheidungen, für die im Alltag nie Raum war. Im folgenden Interview beantwortet das Team des Bestattungsinstituts Engelhardt aus Ellrich die wichtigsten Fragen rund um die Wahl des richtigen Bestatters und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Hinterbliebene oft nicht kennen. Frage: Müssen Angehörige den vom Krankenhaus oder Pflegeheim empfohlenen Bestatter beauftragen? Nein, ausdrücklich nicht. Tritt ein Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder im Zuge polizeilicher Maßnahmen ein, werden Ihnen als Angehörigen häufig konkrete Bestatter nahegelegt. Was viele nicht wissen: Es besteht keine Verpflichtung, einen vom Krankenhaus, von der Polizei oder vom Friedhof empfohlenen Anbieter zu beauftragen. Das Wahlrecht liegt bei Ihnen als Hinterbliebenen. Gerade in emotional belastenden Momenten ist es deshalb wichtig, sich diese Entscheidung bewusst zu nehmen und sie nicht aus reiner Zeitnot abzugeben.

