Steuererklärung 2021: Drei Monate mehr Zeit zum Abgeben

Seit Beginn der Corona-Krise gibt es steuerliche Neuerungen wie die Home-Office-Pauschale oder die erleichterte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Auch Unternehmen und Freiberufler erhielten Steuererleichterungen und finanzielle Unterstützung. Sowohl für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wie auch für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind dadurch die zeitlichen und formalen Anforderungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung gestiegen.
Seit Februar 2022 hatte der Bundestag deshalb über das vierte Corona-Steuerhilfegesetz beraten, das kürzlich verabschiedet wurde. Neben weiteren Hilfsmaßnahmen sieht es eine erneute Fristverlängerung vor, die der Bundesrat nun bestätigt hat (10. Juni 2022). Wie im Vorjahr muss die Einkommensteuererklärung daher auch 2022 erst am 31. Oktober beim Finanzamt eingegangen sein – drei Monate später als üblich.
Mögliche Verlängerung bis August 2023
Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2021 Zeit bis zum 31. August 2023. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei denen die Steuererklärung für 2020 noch aussteht, erhalten bei professioneller Beratung einen nochmaligen Aufschub bis 31. August 2022 (ursprünglich: 31. Mai 2022). Und wer seine Steuererklärung 2021 freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit, also bis 31. Dezember 2025.
Wichtig: Das Kurzarbeitergeld zählt zu den Lohnersatzleistungen. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung im letzten Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
(ots)
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