Definition Steuer

Tipp: Die besten Steuertipps für Unternehmer

Aufbauend auf Steuergrundsätzen, bildeten sich im 19. Jahrhundert – Zeit des klassischen Liberalismus – die Steuergesetze in den selbstständigen Einzelstaaten heraus. Die Wirtschaft forderte in zunehmendem Maße den Auf- und Ausbau der Infrastruktur . Zeitlich gesehen ist hier die Entwicklung des heutigen Steuerstaates anzusetzen.

Wozu braucht ein Staat Steuern?

Haupteinnahmequelle eines modernen Staates sind die Steuern. Sie stellen das hauptsächlichste Instrument zur Finanzierung seines Staatswesens und seiner Aufgaben z.B. Infrastruktur (Infrastruktur Definition), Bildung und Forschung, Sozialausgleich oder der Bezahlung staatlicher Bediensteter dar. Alle Bürger sind steuerpflichtig. Nicht nur das Gemeinwesen wird durch Steuern finanziert, mit diesen Einnahmen wird auch eine Lenkungsfunktion bzw. Umverteilung erreicht. Mit den Auswirkungen der komplexen Steuergesetzgebung und deren Verwendung sind nicht immer alle zufrieden. Steuern und andere Abgaben stellen deshalb einen fortdauernden politischen und gesellschaftlichen Diskussionspunkt dar.

Getrennt wird in die Verwendung der Steuern zu Fiskal-, Lenkungs- und Umverteilungszwecken. Dem Fiskalzweck sind Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts zuzuordnen. Dies sind z.B. Ausgaben zur Verwirklichung der selbst auferlegten staatlichen Ziele und solche zur Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur.

Dem Lenkungszweck sind Steuern zuzuordnen die dazu dienen sollen gesellschaftlich nicht erwünschte Verhaltensweisen zu beeinflussen. Die Tabaksteuer soll z.B. helfen das Rauchen einzudämmen, mit der Ökosteuer wird versucht, den Energieverbrauch und Schadstoffausstoß zu verringern.

Der Umverteilungszweck dient zur politisch erwünschten Verteilung von Einkommen zwischen den einzelnen Gesellschaftsmitgliedern.

Was sind Steuern?

Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben. Als Steuer wird eine Geldleistung vom Bürger an den Staat bezeichnet. Für diese erhält man weder eine unmittelbare Gegenleistung, noch besteht Anspruch darauf. Steuern werden vom Staat, mit Zwangscharakter, allen Personen auferlegt, die den steuerlichen Tatbestand verwirklichen. Alle Personen die Einnahmen im Hauptzweck erwirtschaften bzw. bei denen die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck ist zählen zu den Steuerpflichtigen.

Das Steuersystem wird in Deutschland in erster Linie von der Verfassung bestimmt und ist im Grundgesetz festgelegt. Unterteilt ist es in die Steuergesetzgebungshoheit, die Steuerertragshoheit und die Steuerverwaltungshoheit. Diese Einteilungen regeln wer die rechtlichen Grundlagen für die Steuererhebung bestimmt, wem die Steuereinnahmen zustehen und wer die Steuern festsetzen und einziehen darf. Das Hauptgesetzeswerk im bundesdeutschen Steuerrecht ist die Abgabenordnung.

Unterteilt wird in bestimmte Steuerarten, mit entsprechenden Steuerfristen.

Angestellte bezahlen monatliche Einkommensteuer, selbstständig Tätige bezahlen Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Die Frist zur Leistung der Umsatzsteuer ist bei den Selbstständigen vom Einkommen und der Unternehmensform abhängig.

Kritik am Konzept der Steuer

Bei Steuern handelt es sich um eine staatlich erzwungene Abgabe. Damit ist es fast unmöglich, sich gegen die Zahlung zu wehren. Auch auf den Einsatz der Steuergelder kann der Bürger nur indirekt Einfluss nehmen (bei Wahlen). Das bedeutet, dass die Steuergelder zum Teil immer auch für Zwecke eingesetzt werden, mit denen ein bestimmter Prozentsatz der Steuerzahler nicht einverstanden ist. Ein weiteres Problem besteht in der Steuergerechtigkeit. Dabei geht es nicht nur um den sozialen Gesichtspunkt bei der Verteilung der Steuerbelastung anhand der Einkommensverhältnisse. Vor allem die Komplexität des Steuerrechts und die vielen Ausnahmen, die nicht von jedem Bürger genutzt werden können, sind oft genannte Kritikpunkte.

Ablauf der Besteuerung

Wenn die Steuer unter rechtlichen Voraussetzungen entstanden ist, sind die verwaltungstechnischen Methoden und Maßnahmen in der Abgabenordnung geregelt. Bei den behördlichen Aufgaben, die von den Finanzämtern übernommen werden, gibt es dabei drei Phasen:

  1. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  2. Die Festsetzung der Steuer
  3. Das Erhebungsverfahren

Ehe es an die Ermittlung geht, muss die Steuer rechtlich natürlich erst einmal entstanden sein. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in den Einzelsteuergesetzen. So entsteht beispielsweise die Einkommenssteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungsjahres (§ 36). Danach geht es dann an die Ermittlung. Dabei geht es einerseits um die Sachaufklärung und andererseits um die Feststellung, ob ein tatsächlicher Steuerentstehungstatbestand entsteht. Um dies realisieren zu können, muss der steuerpflichtige Bürger seinen Mitwirkungspflichten nachkommen (z. B. Steuererklärungspflicht). Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass den Finanzbehörden besondere Rechte eingeräumt werden (Steuerfahndung, Außenprüfung). Auf diese Weise soll ein möglichst genaues Bild der tatsächlich bestehenden Verhältnisse entwickelt werden.

Nachdem die Besteuerungsgrundlagen ermittelt worden sind, geht es an die Festsetzung der Steuer durch den Steuerbescheid. Eine weitere Möglichkeit besteht hier im Erlass von Grundlagenbescheiden. Damit können Besteuerungsgrundlagen mehrerer Beteiligter festgesetzt werden. Steueranmeldungen des Steuerpflichtigen haben den gleichen Status wie eine Steuerfestsetzung.

Es schließt sich das Erhebungsverfahren an. Hierbei werden die festgesetzten Ansprüche schließlich verwirklicht. Meistens geschieht das in Form einer Zahlung oder einer Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen. Hier spielen vor allem Vorschriften zum Erlass, zur Verzinsung und zur Verjährung von Ansprüchen wichtig. Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, kann die Verwaltung Ansprüche mit einem Vollstreckungsverfahren geltend machen.

Christian Weis

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