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Der Zurich Grundfähigkeits-Schutzbrief – ein neuer Blick auf das Selbstverständliche

Hat Ihnen je der Spurt über eine errötende Ampelkreuzung gefehlt, das alltägliche Treppensteigen oder der Sprung über eine Mauerkante? Wenn ja, dann wissen Sie vermutlich, wie beklemmend sich ein Leben im Rollstuhl oder ein gebrochenes Bein anfühlen kann. Man ist ausgegrenzt und kann nicht mehr richtig am Leben teilnehmen. Da will man wenigstens finanziell abgesichert sein. Die Zurich Versicherung bietet allen lebens- und bewegungsfreudigen Menschen einen zuverlässigen Rundumschutz für alle Grundfähigkeiten, ob es sich dabei nun um das Gehen, das Greifen, das Hören oder das Sehen handelt.

Zurich Versicherungen

Das bietet der Grundfähigkeits-Schutzbrief

Der Grundfähigkeits-Schutzbrief sichert nicht nur Füße und Beine, sondern alle Körperteile ab, die im Alltag permanent im Einsatz sind. Dazu gehören die Arme, die Hände, Augen, Ohren und Nase. Wer durch einen Unfall oder eine Krankheit die Fähigkeit verliert, zu laufen, zu greifen, zu hören oder zu sehen, bekommt eine monatliche Rente ausgezahlt. Man bekommt die Leistung so lange zur Verfügung gestellt, wie die Beeinträchtigung anhält.

Bei der Zurich Versicherung kann man ganz individuell entscheiden, welche Grundfähigkeiten man versichern will. Ob nur Laufen, Greifen, Hören und Sehen oder gleich alles zusammen – die Entscheidung liegt bei jedem selbst.

Für wen ist der Grundfähigkeits-Schutzbrief geeignet?

Der Grundfähigkeits-Schutzbrief ist eine sehr gute Möglichkeit, auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Das kann z. B. bei einer Hochzeit, beim Abschluss einer Ausbildung oder bei der Geburt eines Kindes der Fall sein. Auf diese Weise ist man auch über die Berufsunfähigkeitsversicherung hinaus auf einschneidende Lebenserlebnisse vorbereitet. Anders als die BU greift der Grundfähigkeits-Schutzbrief auch dann, wenn man noch arbeitsfähig ist.

Grundsätzlich ist der Grundfähigkeits-Schutzbrief all denjenigen zu empfehlen, die einem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt sind. Vor allem im Baugewerbe, im Handwerk und in der Industrie empfiehlt sich dieser zusätzliche Schutz. Eltern können damit auch ihre Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr zusätzlich absichern.

Weiterführende Informationen

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Webseite Zurich Versicherung

 

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