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Ferienjob 2011 Wichtige steuerliche und sozialrechtliche Regeln Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb darf der Nachwuchs unter 13 Jahren noch keine Arbeit in den Ferien annehmen. Auch die Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, die noch zu Schule gehen, ist in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten, um sie vor Überlastungen zu schützen. weiterlesen auf www.business-on.de/koeln-bonn
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