Recht & Steuern
Außergewöhnliche Belastungen Praxisgebühren sind keine Sonderausgaben Praxisgebühren sind nicht als Sonderausgaben, sondern als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 30.3.2011 (Az. 4 K 1053/09) sind sie keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern zusätzliche Krankheitskosten zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit. weiterlesen…
Abgeltungsteuer Sind Erstattungszinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen? Die Antwort auf die Frage, ob die Erfassung der Erstattungszinsen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen rechtmäßig und ob die über das Jahressteuergesetz 2010 eingeführte Regelung in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die Steuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist, fällt unterschiedlich aus, denn dies könnte gegen das Verfassungsrecht verstoßen. weiterlesen…
Schwarzgeld Steuerpflicht der Eltern für enttarnte Kinderkonten Der BFH musste sich in seinem Urteil vom 26.1.2011 (Az. VIII R 14/10) mit der pikanten Frage beschäftigen, wie die steuerliche Zurechnung von Kapitalerträgen zu erfolgen hat, wenn das ins Ausland verbrachte Schwarzgeld innerhalb der Familie auf viele Schultern verteilt wurde. mehr…
Außergewöhnliche Belastungen Praxisgebühren sind keine Sonderausgaben Praxisgebühren sind nicht als Sonderausgaben, sondern als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuerfestsetzung zu berücksichtigen. Nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 30.3.2011 (Az. 4 K 1053/09) sind sie keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern zusätzliche Krankheitskosten zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit. weiterlesen…
Partenreederei Definition der Rechtsform: Partenreederei – Abgrenzung zur herkömmlichen Reederei Die Gesellschaftsform Partenreederei kommt vorrangig im deutschen und österreichischen Seehandelsrecht vor. Diese Form ist im Handelsgesetzbuch (HGB) unter § 489 verankert. weiterlesen…
Ferienjob 2011 Wichtige steuerliche und sozialrechtliche Regeln Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb darf der Nachwuchs unter 13 Jahren noch keine Arbeit in den Ferien annehmen. Auch die Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, die noch zu Schule gehen, ist in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten, um sie vor Überlastungen zu schützen. weiterlesen auf koeln-bonn.business-on.de
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