Recht & Steuern


Konflikte am Arbeitsplatz müssen noch kein Mobbing seinMobbing Konflikte am Arbeitsplatz müssen noch kein Mobbing sein Mobbing am Arbeitsplatz ist für die Betroffenen regelmäßig schlimm und belastend. Nach Ansicht von Experten gibt es ein hohes Dunkelfeld, da viele Arbeitnehmer sich aus verschiedenen Gründen nicht helfen lassen wollen. Andere wiederum nehmen diese Vorgänge zum Anlass, vor Gericht auf Schmerzensgeld zu klagen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Täter direkt in Anspruch zu nehmen oder den Chef, wenn dieser seine Aufsichtspflicht verletzt hat.  mehr auf www.business-on.de/koeln-bonn
Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche zulässigUrlaubsansprüche Verzicht auf Urlaubsabgeltungs- ansprüche zulässig Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern, die diesen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in natura gewährt werden können, sind gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) durch entsprechende Zahlung abzugelten.  mehr auf www.business-on.de/koeln-bonn
KG Berlin: Admin-C haftet nicht für Spam-MailsSpam-Mails KG Berlin: Admin-C haftet nicht für Spam-Mails Mit einem weiteren Urteil, wurde durch die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin vom 03.07.2012 (Az.: 5 U 15/12) zu der Frage, ob der Admin-C einer Domain für von dieser ausgehenden Störungen haftet, Stellung genommen.  weiterlesen auf www.business-on.de/koeln-bonn
 Apple-AGB vom Gericht kassiert Das Landgericht Berlin hat mit einem aktuellen Urteil mehrere Klauseln in den AGB von Apple als unwirksam beanstandet und Apple zur Unterlassung verurteilt. ©D. Braun  / pixelio.de   Datenschutz Apple scheitert mit einigen AGBs vor Gericht Das Landgericht Berlin hat mit einem aktuellen Urteil mehrere Klauseln in den AGB von Apple als unwirksam beanstandet und Apple zur Unterlassung verurteilt. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzbund, der insgesamt 15 Klauseln beanstandet hatte. Bei 7 Klauseln hatte Apple bereits außergerichtlich eingelenkt, bei den restlichen 8 Klauseln hat Apple nun ein Urteil kassiert.  weiterlesen auf www.business-on.de/muenchen
LG Hamburg: Auslands-Flat kann von Telefon-Anbieter nicht einfach gekündigt werdenTelefonflatrate LG Hamburg: Auslands-Flat kann von Telefon-Anbieter nicht einfach gekündigt werden Dass Telefonflatrates nicht immer halten was sie versprechen dürfte mittlerweile bekannt sein. Das Landgericht (LG) Hamburg schrieb nun ein neues Kapitel in dieser Thematik und untersagte der Telefonica Germany eine unzulässige Vertragsklausel (Urteil vom 26.03.13, Az. 312 O 170/12).  weiterlesen auf www.business-on.de/koeln-bonn
 
Gehaltsabrechnung ab 2013 - Genaue Prüfung kann sich lohnenELStAM Gehaltsabrechnung ab 2013 - Genaue Prüfung kann sich lohnen Zum 1.1.2013 war das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer gestartet. Unter dem Begriff der ELStAM (= Abkürzung für Elektronische LohnSteuer- AbzugsMerkmale) werden fortan alle relevanten Daten wie etwa die Steuerklasse oder Freibeträge zwischen Finanzämtern und Arbeitgebern digital übermittelt. Wann genau das jeweilige Unternehmen auf das neue Verfahren umsteigt, kann jeder Arbeitgeber selbst festlegen. Entscheidend ist, dass der Wechsel im Laufe des Jahres 2013 erfolgt.  weiterlesen auf www.business-on.de/koeln-bonn
 
Viele Existenzgründer entscheiden sich für die Gründung einer GmbHGmbH gründen Die Rechtsform der GmbH gehört zu den häufigsten Formen der Kapitalgesellschaft Der Weg in die Selbstständigkeit kann einfach sein, wenn einige Dinge beachtet werden. Dazu gehört in jedem Fall die Wahl der passenden Rechtsform für die neue Kapitalgesellschaft. Existenzgründer entscheiden sich in den meisten Fällen für die Gründung einer GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Allerdings ist das auch nicht so einfach, wie man sich das am Anfang vorstellen mag, denn eine GmbH kann nur unter Erfüllung einiger bestimmter Voraussetzungen auch wirklich gegründet werden.  mehr…
 
Ferienjob 2011 Wichtige steuerliche und sozialrechtliche Regeln Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb darf der Nachwuchs unter 13 Jahren noch keine Arbeit in den Ferien annehmen. Auch die Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren, die noch zu Schule gehen, ist in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten, um sie vor Überlastungen zu schützen.  weiterlesen auf www.business-on.de/koeln-bonn
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