Recht & Steuern·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
16. Januar 2023

2023: Die neue, deutlich höhere Homeoffice-Pauschale

Die neue Homeoffice-Pauschale: So wird gerechnet

Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sechs Euro für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr von der Steuer absetzen – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Früher waren es lediglich fünf Euro am Tag und maximal 120 Tage Homeoffice im Jahr, also nur bis zu 600 Euro jährlich.

Die Rechnung: 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro

Übrigens: Auch wer 211 oder 250 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, darf nicht mehr als den Maximalbetrag von 1.260 Euro absetzen.

Homeoffice-Pauschale liegt jetzt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Seit 2023 liegt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch als Werbungskostenpauschale bekannt – bei 1.230 Euro im Jahr. Das bedeutet: Werbungskosten in Höhe von 1.230 Euro werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kostennachweis pauschal steuerlich anerkannt. Bis 2021 waren es lediglich 1.000 Euro, für das Jahr 2022 lag der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 1.200 Euro.

Den größten Posten in puncto Werbungskosten machen häufig die Fahrtkosten aus. Nehmen wir als Beispiel eine Arbeitnehmerin, die im Homeoffice arbeitet: Für sie fallen die Fahrten zur Arbeitsstelle häufig weg, deshalb kann sie auch weniger Kosten für das Pendeln über die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) abziehen.

Aber: Weil die Homeoffice-Pauschale auf bis zu 1.260 Euro jährlich angehoben wurde, liegt die Arbeitnehmerin allein damit über dem ebenfalls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Fährt sie die restlichen Arbeitstage ins Büro oder hat weitere Werbungkosten, kommen diese Ausgaben für die Steuererklärung noch hinzu.

Auch neu: Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen

Bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit 2023 die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen: Nämlich diejenigen, die am gleichen Tag zur Arbeit fahren und von zuhause arbeiten, weil sie am Arbeitsort keinen Arbeitsplatz haben.

Das gilt zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die an einem Tag zur Schule fahren und anschließend von zuhause aus ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können jetzt bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angeben. Heißt konkret: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke sind es 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sind es seit 2022 sogar 38 Cent, die berechnet werden können.

Früher: Arbeitnehmer-Pauschbetrag hat die Homeoffice-Pauschale geschluckt

Vor dem 1. Januar 2023 lag der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 1.000 Euro bzw. bei 1.200 Euro und die Homeoffice-Pauschale bei maximal 600 Euro im Jahr. Da bisher die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gerechnet wurde, sondern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag den Mindestwerbungskostenabzug für Angestellte darstellt, profitierten bis 2022 nur diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusammen mit ihren übrigen Werbungskosten bis zum Jahr 2021 über 1.000 und im Jahr 2022 über 1.200 Euro kamen.

Hatte eine Arbeitnehmerin für das Jahr 2022 weitere Werbungskosten von beispielweise 700 Euro und war zudem mindestens 120 Tage im Homeoffice aktiv, durfte sie bei der Steuererklärung 1.300 Euro als Werbungskosten angeben: 700 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 1.300 Euro.

Das heißt: Erst wenn die Arbeitnehmerin 2022 mit ihren weiteren Werbungskosten und der Homeoffice-Pauschale auf einen Betrag von mehr als 1.200 Euro kam, wirkten sich die über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegenden Kosten in der Steuererklärung aus.

Fazit: Alle Arbeitnehmer/innen profitieren von der Homeoffice-Pauschale 2023

Von der Anhebung der Homeoffice-Pauschale profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie können mehr im Homeoffice arbeiten, erhalten einen höheren Pauschalbetrag und liegen außerdem ab 206 Tagen im Homeoffice allein damit über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Alles, was an Werbungskosten außerdem hinzukommt, dürfen sie zusätzlich von der Steuer absetzen.

Außerdem: Wer am Arbeitsort keinen eigenen Arbeitsplatz hat, kann neuerdings die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale am gleichen Arbeitstag nutzen, zumindest für bis zu 210 Tage im Jahr und sofern an diesen Tagen der Arbeitsort aufgesucht wurde.

Und schließlich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überhaupt nicht im Homeoffice arbeiten (können oder dürfen), erhalten mit dem erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag einen höheren Steuerabzug zu ihrem Vorteil. Wer mehr als rund 19 Kilometer einfache Fahrt zur Arbeitsstätte hat und an mindestens 220 Tagen im Jahr dort gearbeitet hat, kommt außerdem mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – und sollte deshalb alle tatsächlichen Werbungskosten überprüfen.

(ots)

Bildquellen:
    Teilen:
    Weitere Artikel
    „Das Finanzamt rechnet pauschal, wir rechnen genau": Ein Interview über die Restnutzungsdauer als unterschätzten Steuerhebel
    Finanzen
    „Das Finanzamt rechnet pauschal, wir rechnen genau": Ein Interview über die Restnutzungsdauer als unterschätzten Steuerhebel

    Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann statt der pauschalen Abschreibung über 50 Jahre auch eine kürzere Restnutzungsdauer per Gutachten nachweisen und so jährlich deutlich mehr von der Steuer absetzen. Im Gespräch erklärt das Sachverständigen-Team von Nutzungsdauer24, warum viele Eigentümer tausende Euro verschenken und worauf es bei einem belastbaren Gutachten ankommt. Worum geht es bei der Restnutzungsdauer überhaupt? business-on.de: Wenn du als Vermieter mit dem Steuerberater sprichst, taucht früher oder später der Begriff „Restnutzungsdauer" auf. Könnt ihr kurz erklären, was sich dahinter verbirgt?

    6 Min. LesezeitLesen
    Rabatte mit Strategie: Wie Gutscheinmarketing im E-Commerce profitabel bleibt
    Business
    Rabatte mit Strategie: Wie Gutscheinmarketing im E-Commerce profitabel bleibt

    Rabattaktionen gehören inzwischen zum festen Instrumentarium vieler Onlineshops. Sie können neue Kunden gewinnen, Kaufentscheidungen beschleunigen und den Absatz ausgewählter Produkte erhöhen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass häufige Preisnachlässe die Marge belasten und Kunden daran gewöhnen, nur noch mit einem Gutschein zu bestellen. Erfolgreiches Gutscheinmarketing besteht deshalb nicht darin, möglichst hohe Rabatte zu verteilen. Entscheidend ist eine Strategie, bei der Zielgruppe, Zeitpunkt, Mindestbestellwert und wirtschaftliches Ziel aufeinander abgestimmt werden. Warum Kunden vor dem Kauf nach Gutscheincodes suchen

    6 Min. LesezeitLesen
    ZEG Berlin: Vom Ost-Berliner Forschungsinstitut zum europäischen Spezialisten für Real-World Evidence
    Business
    ZEG Berlin: Vom Ost-Berliner Forschungsinstitut zum europäischen Spezialisten für Real-World Evidence

    Wenige Berliner Unternehmen verbinden die jüngere deutsche Geschichte so unmittelbar mit einem hochspezialisierten, international gefragten Geschäftsfeld wie die ZEG Berlin GmbH Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung. Aus einem Forschungsinstitut der DDR-Akademie der Wissenschaften ist binnen drei Jahrzehnten ein Beratungs- und Forschungsunternehmen geworden, das Pharma- und Medizintechnikunternehmen in ganz Europa bei sicherheitsrelevanten Studien begleitet. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet auf der Unternehmensseite zeg-berlin.de Einblicke in Expertise, Leistungsspektrum und aktuelle Publikationen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Branchen lohnt der Blick auf ZEG Berlin auch deshalb, weil das Beispiel zeigt, wie sich aus einer historischen Umbruchsituation heraus ein tragfähiges, hochspezialisiertes B2B-Geschäftsmodell entwickeln lässt. Wurzeln im geteilten Berlin: von der Akademie der Wissenschaften zur eigenständigen GmbH Die Geschichte von ZEG Berlin beginnt nicht 1990, sondern schon in den 1960er-Jahren am epidemiologischen Studienzentrum der Humboldt-Universität Berlin an der Charité. Dort arbeiteten die Epidemiologen Professor Siegfried Boethig und Professor Lothar A. J. Heinemann an bevölkerungsbezogenen Querschnittsstudien, zunächst mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Gesundheit. Boethig leitete zudem zeitweise die Cardiovascular Disease Unit der Weltgesundheitsorganisation in Genf. In dieser Zeit wirkten die Berliner Epidemiologen an internationalen Projekten wie der WHO-MONICA-Studie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem WHO-OC-Projekt zu oralen Kontrazeptiva und dem globalen INTERSALT-Projekt zum Zusammenhang zwischen Kochsalzaufnahme und Blutdruck mit. Ergänzend liefen an dem Institut die Präventionsprogramme CANON und CINDI, die auf die Vorbeugung nicht übertragbarer Erkrankungen zielten.

    6 Min. LesezeitLesen
    Zur Startseite