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Homeoffice im Ausland

Immer mehr Menschen sehnen sich danach, eine positive Veränderung im Leben erzielen zu wollen. Dabei setzen sie nicht selten auf Methoden, welche für andere wiederum undenkbar wären. Sie kündigen ihren sicheren Job in Deutschland und gehen ins Ausland. Es gibt aber auch diejenigen, welche ihren Arbeitgeber in der Bundesrepublik behalten und trotzdem Deutschland verlassen.

Homeoffice

So nah und doch so fern:

Wer im Ausland lebt und einen Brötchengeber in Deutschland hat, genießt viele Privilegien, hat aber auch Pflichten. Handelt es sich beispielsweise um einen Job, wo man hierzulande vor Ort in einem Büro arbeiten muss, so kann man dieselben Tätigkeiten auch aus der Ferne mithilfe des eigenen Computers adäquat nachgehen, das ganze nennt sich Homeoffice. In diesem Fall muss sich der Arbeitnehmer an die normalen Arbeitszeiten orientieren, welche auch für seine Kollegen im stationären Büro gelten. Es sei denn, man hat mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeiten vereinbart.

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Eine Grundvoraussetzung für Homeoffice ist immer, dass man auch die Möglichkeiten dafür geboten bekommt. Zum einen braucht man im Ausübungsland eine stabile Internetleitung, um stets mit dem Arbeitgeber, Kollegen oder auch Kunden Kontakt halten zu können. Manchmal ist es zudem erforderlich, an Meetings teilzunehmen. Per Live-Zuschaltung kann man dieses auch online von überall auf der Welt mitverfolgen. Dies ist beispielsweise ein Vorteil der voranschreitenden Globalisierung. In vielen Ländern auf der Welt herrschen ähnliche Möglichkeiten und Bedingungen wie in Deutschland.

Prinzipiell kann ein deutscher Arbeitgeber keinen pauschal vorschreiben, von wo aus der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Ausland ausführt. Das Zielland ist also jedem selbst überlassen. Als Angestellter selbst ist man jedoch verpflichtet, selbst für die Rahmenbedingungen zu sorgen. Verstößt man dagegen, dann kann das unter Umständen diverse Folgen nach sich ziehen, bis hin zur Kündigung. Es gibt nichts Schlimmeres, als einen unproduktiven Arbeitnehmer zu haben, den man auch noch bezahlen muss.

Finanzielle Vorteile voll ausnutzen:

Unter Umständen kann man beim Einrichten eines Homeoffice-Büros im Ausland einige der Ausgaben wiederum steuerlich geltend machen. Ein allgemeingültiges Ja oder Nein, sprich, ob das im Zielort der Wahl möglich ist, gibt es nicht. Grund ist, die Bedingungen sind wiederum von Land zu Land unterschiedlich, selbst innerhalb der Europäischen Union. Helfen kann dabei ein Steuerberater, welcher sich mit dieser Thematik auskennt. Auch die Arbeitsagentur besitzt eventuell Informationen darüber, wie es sich mit dem Steuerrecht im Ausland verhält. Unter Umständen kann auch eine Doppelbesteuerung infrage kommen. Es gilt unter Umständen die 183-Tage-Regelung. Das Finanzamt, welches für einen schon Ansprechpartner war, kann beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung trotz Wohnsitz im Ausland immer noch zuständig sein.

Betriebsvereinbarungen helfen nicht nur, das Homeoffice im Ausland klar zu regeln, sondern sichert auch die Rechte des jeweiligen Arbeitnehmers. Zum anderen muss man eine bestimmte Zeit am Stück im Ausland, also in der Wahlheimat verbracht haben, um dort seine Steuern zu zahlen. Wer nun über einem halben Jahr seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland hat und in einem anderen Land beruflich tätig ist, wird unter Umständen dort steuerpflichtig sein. In Deutschland steuerpflichtig bleibt man aber auf jeden Fall, wenn man hierzulande beispielsweise noch eine eigene Immobilie unterhält.

Nachteilig für einen Arbeitgeber wird es erst dann, wenn er einen Teil seiner Gewinne im Ausland versteuern muss. Das kann dann passieren, wenn dieser für den Arbeitnehmer eine Betriebsstätte im Ausland gründet und einrichtet. Ein Grund kann dafür sein, dass man ihm beispielsweise das Homeoffice und vor Ort arbeiten ermöglichen möchte. Immer wieder sollen Mitarbeiter in deutsches Unternehmen im Ausland präsentieren, Kontakte knüpfen und Kooperationen für den Arbeitgeber akquirieren.

Ein weiterer Punkt ist das sogenannte Sozialversicherungsrecht. Im Ausland lebende Deutsche, welche für einen Arbeitgeber der BRD arbeiten, genießen zumeist dieselben Rechte, wie Arbeitnehmer, welche offiziell hier leben. Dieselben Leistungen aus dem Sozialsystem stehen einem zu, wenn der Arbeitgeber in Deutschland sitzt, der Arbeitnehmer offiziell in Deutschland noch wohnt und nur temporär im Ausland arbeitet und dieser Homeoffice im In- sowie Ausland macht.

Das Abschließen einer separaten Auslandskrankenversicherung kann trotzdem sinnvoll sein, um auf jeden Fall sicherzugehen. Auch digitale Nomaden arbeiten im Homeoffice. Ohne Arbeitgeber im Rücken haben diese wiederum ganz andere Möglichkeiten und Aspekte, welche beachtet werden sollten. Doch das Thema würde wiederum einen anderen Beitrag adäquat ausfüllen.

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