
Gründungszuschuss 2026 – so sichern Sie sich die Förderung
Der Gründungszuschuss 2026 richtet sich an Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu 15 Monate lang finanzielle Unterstützung, in der Summe bis zu rund 20.000 Euro. Der Haken: Es handelt sich um eine Ermessensleistung nach § 93 SGB III. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antragsprozess strategisch angeht, erhöht die Chancen auf eine Bewilligung aber spürbar. Key Facts Ermessensleistung nach § 93 SGB III, kein Rechtsanspruch. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Bewilligungschancen aber deutlich steigern.










