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Mitarbeiterbindung durch Firmenwagen – mit diesen Maßnahmen binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig

Gute, qualifizierte Mitarbeiter gehören zum größten Kapital eines jeden Unternehmens. Entsprechend wichtig ist es für ein Unternehmen, gut ausgebildete Fachkräfte langfristig zu binden – auch vor dem Hintergrund des vorherrschenden Fachkräftemangels. Neben Gehaltserhöhungen oder Prämien können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Mitarbeiter zu motivieren und zu binden. Eine dieser Bindungsmaßnahmen ist die Bereitstellung eines Firmenwagens.

Mitarbeiterbindung: Vorteile für Unternehmen

Mit verschiedenen Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sorgen Unternehmen dafür, dass der Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel gar nicht erst aufkommt. Können Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter langfristig halten, ergeben sich viele Vorteile für das Unternehmen:

  • Geringe Fluktuation und damit verbundene Zeit- und Aufwandsersparnis für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Steigerung der Produktivität
  • Gute Arbeitsatmosphäre dank motivierter Mitarbeiter
  • Reduktion von Kosten für Stellenanzeigen, Einstellungsverfahren, Headhunter etc.
  • Weiterempfehlung durch Mitarbeiter und gutes Employer Branding

Der Dienstwagen als Maßnahme der Mitarbeiterbindung

In Deutschland gehört der Firmenwagen zu den Top-Motivationsfaktoren für Mitarbeiter. Da Dienstwagen lange Zeit Führungskräften vorbehalten waren, sehen viele Arbeitnehmer den Firmenwagen als Statussymbol, das für beruflichen Erfolg steht. Zudem ist ein Firmenwagen praktisch und komfortabel für den Mitarbeiter, denn in der Regel kann er das Auto auch privat nutzen. Für Unternehmen lohnt sich dementsprechend die Bereitstellung von Dienstwagen, um die eigene Attraktivität als Arbeitgeber auf dem stark umkämpften Markt um qualifizierte Fachkräfte zu erhöhen. Dabei haben Arbeitgeber in der Regel zwei Optionen für die Bereitstellung von Firmenwagen:

Das Firmenauto als Gehaltsbestandteil

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Firmen-Pkw als Gehaltsbestandteil überlässt, zahlt das Unternehmen die gesamten Kosten, die das Fahrzeug verursacht. Oft erhalten Führungskräfte und leitende Angestellte als Bestandteil ihrer Gesamtausstattung ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, ohne dass sie dafür Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. Bei Außendienstmitarbeitern im Vertrieb oder Service, die beruflich viel unterwegs sind, ist die Überlassung eines Dienst-Pkw in der Regel obligatorisch – denn der Mitarbeiter benötigt das Fahrzeug als Arbeitsmittel. Dennoch kann der Arbeitgeber seinem Angestellten die Möglichkeit geben, das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke zu nutzen.

Der Firmen-Pkw anstelle von Gehalt

Es gibt eine deutlich verbreitetere Variante, die der Arbeitnehmer nutzen kann, um seinen Angestellten einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen: Der Mitarbeiter beteiligt sich an den Kosten des Autos und verzichtet dafür auf einen bestimmten Anteil seines Bruttoeinkommens. Dafür erhält er einen Firmenwagen, den er beruflich und nach Absprache auch privat nutzen kann.

Dieses Modell kann sowohl für das Unternehmen als auch für den Angestellten Vorteile mit sich bringen: Das Unternehmen hat einerseits geringere Personalkosten, als wenn es seinen Mitarbeitern das Dienstfahrzeug zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen würde. Für den Mitarbeiter wandelt sich mit dem Erhalt eines Firmenwagens ein Teil seines Entgelts in einen Sachbezug um. Dadurch kann der Arbeitnehmer bei der Einkommenssteuer und teilweise auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen sparen.

Geldwerter Vorteil: Den Dienstwagen besteuern

Bekommt der Mitarbeiter die Möglichkeit der Privatnutzung des Pkw von seinem Arbeitgeber eingeräumt, muss er den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil zusätzlich zu seinem Gehalt versteuern. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Firmenwagen zusätzlich zu seinem Gehalt bekommt oder dafür auf einen Teil seines Bruttoeinkommens verzichtet.

Für die Besteuerung gibt es zwei mögliche Methoden: die 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Wann sich welche Methode besser eignet, hängt von der vorrangigen Nutzung des Dienstfahrzeugs ab: Wird das Auto überwiegend beruflich genutzt oder hat es einen hohen Wert, bietet sich die Fahrtenbuch-Variante ein. Wenn der Dienstwagen auch vermehrt privat genutzt wird oder das Auto einen eher niedrigen Wert hat, gilt hingegen die sogenannte 1-Prozent-Regelung als sinnvollere Variante.

Der Dienstwagen: Vorteile für Mitarbeiter

In der Regel wird der Erhalt eines Firmenwagens dem Arbeitnehmer das Gefühl von Wertschätzung und Anerkennung geben. Denn ein Dienstfahrzeug kann einem Mitarbeiter auch ermöglichen, ein Auto zu fahren, das er sich privat womöglich nicht leisten könnte. Neben dem guten Gefühl kann ein Firmenwagen dem Angestellten aber auch finanzielle Vorteile verschaffen. Für die Finanzierung des Wagens wird ein Teil des Bruttogehalts des Mitarbeiters in einen Sachbezug umgewandelt. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer zwar etwas weniger Nettolohn ausgezahlt, spart aber dafür bei der Lohnsteuer. Dazu kommt auch, dass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines eigenen Fahrzeugs wegfallen. Auch Versicherungen, Kfz-Steuer sowie Inspektionen und Reparaturen übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.

Für den Mitarbeiter attraktiv ist es auch, dass er bei einer Dienstwagenberechtigung meist eine großzügige Auswahl hat, welches Fahrzeug mit welcher Ausstattung er fahren möchte. Automarke, Modelltyp, Fahrzeugvariante – in der Regel hat der Arbeitnehmer hier freie Auswahl und kann kostengünstig sein Wunschfahrzeug fahren.

Der Firmenwagen: Vorteile für Unternehmen

Ein repräsentativer Firmenwagen wird von vielen Mitarbeitern als Statussymbol und Anerkennung angesehen – allein deshalb wirkt sich ein Dienstwagen motivierend aus und trägt zur langfristigen Mitarbeiterbindung sowie einer positiven Wahrnehmung des Unternehmens bei. Dadurch kann auch das Employer Branding positiv beeinflusst werden, was wiederum die Attraktivität des Unternehmens erhöht.

Mit einem Firmenwagen kann ein Arbeitgeber die Mitarbeiterbindung aber nicht nur indirekt durch Leistungsanerkennung, sondern auch ganz direkt durch Verträge erhöhen: Für die Fahrzeugnutzung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag von beispielsweise zwei oder drei Jahren abschließen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber sichergehen, dass der Mitarbeiter mindestens für die vertraglich vereinbarte Zeit im Unternehmen bleibt.

Auch finanziell kann sich die Bereitstellung von Firmenwagen für Unternehmen lohnen: Denn anders als bei einer Gehaltserhöhung steigen die Lohnnebenkosten beim Dienstwagen nicht an. Zudem kann das Unternehmen die Anschaffungs- und Unterhaltskosten für Dienstfahrzeuge als Betriebsausgaben geltend machen und so von der Steuer absetzen.

Stellt das Unternehmen mehrere Dienstfahrzeuge für seine Belegschaft zur Verfügung, kann es sinnvoll sein, einen externen Fuhrparkmanager zur Verwaltung der Firmenwagen zu beauftragen. Andernfalls ist der interne Verwaltungsaufwand womöglich zu hoch und es würden vermeidbare Kosten entstehen.

Mitarbeiterbindung durch Firmenwagen: Fazit

Ein Firmenwagen als Mitarbeiterbindungsmaßnahme ist ein attraktiver Anreiz, um Mitarbeiter zu motivieren und langfristig zu binden. Die Bereitstellung von Firmenautos kann außerdem das Image des Unternehmens aufwerten und ihm im zunehmenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal Vorteile verschaffen. Dank Gehaltsumwandlungen erhalten sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber finanzielle Vorteile durch die Bereitstellung eines Dienstwagens. Die Mehrkosten, die dem Unternehmen durch Firmenwagen für die Mitarbeiter entstehen, können sich sogar mit den Kosten der ständigen Personalsuche relativieren.

Bildquellen:

  • pexels-mike-b-133826: Foto von Mike B: https://www.pexels.com/de-de/foto/schwarzer-seitenspiegel-133826/

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