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Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden

Die Corona-Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020 und bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Mit ihr sollen coronabedingte Umsatzrückgänge gemildert werden. Die Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf

„Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft, denn Unternehmen, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders deutlich spüren, können ab sofort die Überbrückungshilfe II beantragen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Gregor Berghausen. Die Förderperiode umfasst die Monate September bis Dezember 2020 und geht mit deutlichen Verbesserungen einher. So liegt die Antragshürde niedriger, die Förderquoten wurden erhöht und die Deckelungsbeträge gestrichen.

Eine Antragstellung ist weiterhin nur über Angehörige der steuer- oder rechtsberatenden Berufe möglich. Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher keinen Kontakt etwa zu Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten hatten, finden Experten über ausgewählte Suchmaschinen auf der Website der IHK. „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe II wird vielen Unternehmen die Liquidität liefern, die sie zum Überleben brauchen“, ist sich Berghausen sicher. „Dabei kann es aber nicht bleiben. Denn auch im Jahr 2021 werden insbesondere die Branchen wie Touristik-, Veranstaltungs- und Messebereich sowie die Hotellerie und Gastronomie unterstützt werden müssen“. Diese hätten zum Teil einen vollständigen Umsatzausfall zu beklagen, obwohl sie über ein funktionierendes Geschäftsmodell verfügen. „Es wäre ein unvorstellbarer Verlust mit kaum absehbaren Folgen, wenn Corona diese Branchen, ebenso wie junge, zukunftsfähige und innovative Unternehmen, aus dem Markt verdrängen würde“, so Gregor Berghausen abschließend.

Weitere Informationen sowie ein Online-Vorab-Check, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie antragsberechtigt sind, finden Interessenten auf der Website der IHK Düsseldorf mit dem Webcode 4819878.

Bildquellen

  • Gregor Berghausen: IHK Düsseldorf
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