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Stadt kündigt Gebührenerhöhung an: Das Sterben wird teurer

Die Stadt kündigte eine Gebührenerhöhung an.

Die einen nennen es Anpassung, die anderen Koststeigerung – auf den Punkt gebracht wird es einfach teurer. Die Stadt kündigte dies heute für die für die Müllabfuhr, Straßenreinigung und Friedhöfe an. Laut Stadt liegt die Gebührenerhöhung im Durchschnitt bei 12,70 Euro pro Einwohner.

  • Für einen „Musterhaushalt“ bedeutet dies laut Rechnung der Stadt:
    Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen für ein Grundstück in Reinigungsklasse C (Reinigung von Fahrbahn und Gehweg) mit zum Beispiel 10 Metern Strecke, die an die Straße angrenzen, um 7,20 Euro im Jahr,
  • die Gebühren für die einen Restabfall-Behälter von 120-Litern im Vollservice steigen um 30 Euro pro Jahr,
  • die Gebühren für den optionalen Vollservice für Bio- und blaue Tonne steigen um 2,80 Euro pro Jahr.

Begründet wird dies mit dem allgemeinen deutlichen Anstieg der Kosten zum Beispiel für Treibstoff, aber auch für Maschinen und Spezialfahrzeuge, wirkt sich auf die zukünftigen Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Düsseldorf aus. Im Ergebnis müssen nach Berechnungen der Stadtverwaltung für das kommende Jahr die Müllgebühren im Durchschnitt um rund sechs Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um rund 8,5 Prozent erhöht werden. Auch die Friedhofsgebühren werden, hauptsächlich aufgrund gestiegener Energiekosten, im kommenden Jahr im Durchschnitt um 7,24  Prozent steigen. Zum Vergleich: für die allgemeine Inflation in Deutschland rechnet das statistische Bundesamt derzeit mit einem Wert von zehn Prozent.

Die Stadtverwaltung legt in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am Freitag, 4. November, die neuen Kalkulationen der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sowie der Gebühren für Friedhöfe und das Krematorium vor.

Straßenreinigung und Abfall

Die Awista GmbH als Dienstleister der Landeshauptstadt hat einen vertraglich festgelegten und auch inhaltlich nachvollziehbaren Anspruch auf Anpassung der an sie gezahlten Entgelte. Die Kostensteigerungen werden im Fall der Straßenreinigung „eins zu eins“ in die Gebührenkalkulation durchgereicht, was zu dem Anstieg um 8,5 Prozent führt. Bei den Abfallgebühren macht sich gebührendämpfend bemerkbar, dass parallel die Erlöse für Wertstoffe, insbesondere für Altpapier, aber auch für elektrischen Strom aus der Müllverbrennungsanlage, angestiegen sind.

Den Gebührenbescheiden, die Anfang Januar 2023 verschickt werden, werde daher wieder eine ausführliche Darstellung der Möglichkeiten zur Einsparung von Abfallgebühren beigelegt, illustriert mit einem Beispiel wie dem Folgenden:

Eine vierköpfige Familie, die bislang eine Restmülltonne von 120 Litern mit wöchentlicher Leerung im Vollservice beauftragt hatte, muss dafür 532,56 Euro bezahlen. Durch Hinzunahme einer Biotonne – 120 Liter, Vollservice, 14-tägliche Leerung = 35,68 Euro – und einer Blauen Tonne – 120 Liter, Vollservice, 14-tägliche Leerung = 35,68 Euro – kann die Restmülltonne auf 60 Liter mit wöchentlicher Leerung im Vollservice reduziert werden. Dafür entstehen Kosten von 306,48 Euro, plus Biotonne, plus Blauer Tonne, insgesamt 377,84 Euro. Es ergibt sich eine Einsparung von 154,72 Euro.

Sterben kostet mehr als das Leben

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat die Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 kalkuliert. Insbesondere aufgrund gestiegener Energiekosten muss die Stadt die Gebührentarife erhöhen. Die Gebühren für das kommende Jahr steigen im Durchschnitt um 7,24 Prozent.

Die Kosten für eine Sarg-Einzelgrabstätte mit 20 Jahren Ruhefrist erhöhen sich beispielsweise auf 1.152,28 Euro – aktuell noch 1.059,16 Euro, das Sarg-Wahlgrab mit 20 Jahren Nutzungszeit kostet dann 1.519,40 Euro – aktuell 1.402,20 Euro. Ein Urnen-Einzelgrab mit 20 Jahren Laufzeit kostet künftig 1.035,05 Euro – aktuell noch 949,65 Euro, während sich das Urnen-Wahlgrab für drei Urnen mit einer Laufzeit von 20 Jahren von 1.338,80 Euro auf 1.451,80 Euro erhöht.

Die Kapellennutzung kostet ab dem kommenden Jahr 244,74 Euro – aktuell noch 228,28 Euro. Die Einäscherung im Krematorium kostet künftig 318,09 Euro und damit 30,88 Euro (plus 10,75 Prozent) mehr als noch in diesem Jahr.

Für die Friedhofsgebühren ergibt sich zusätzlich eine Änderung aus dem Umsatzsteuergesetz. Einige Leistungen der Friedhofsverwaltung, zum Beispiel das Urnennrasengrab, unterliegen demnach ab dem kommenden Jahr der Umsatzsteuer von 19 Prozent.

Bildquellen

  • : Düsseldorf Tourismus GmbH, Fotograf U. Otte
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