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Weihnachtsgeld-Stichtag: NGG ruft zum Gehalts-Check auf

Nicht nur im Schaltjahr ein Stichtag: Der 29. Februar markiert dieses Jahr die letzte Möglichkeit, das noch nicht ausgezahlte Weihnachtsgeld vom Chef zu fordern ©NGG / Florian Göricke

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG rät Gastronomie-Beschäftigten in Düsseldorf zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung. „Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung tatsächlich bekommen hat. Etliche Chefs im Gastgewerbe ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Zayde Torun. Der Lohncheck lohne sich, so die Geschäftsführerin der NGG Düsseldorf-Wuppertal. Denn bis Ende Februar könnten die Beschäftigten das fehlende Weihnachtsgeld nachfordern.

Für Zayde Torun sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern ein jährliches Dauerärgernis. Das gelte gerade für kleinere Betriebe. Zayde Torun: „Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung im letzten Jahr nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch“, so die NGG-Geschäftsführerin.

Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. „Denn Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten. Es steht jedem, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Housekeeping bis zum Nachtportier an der Rezeption“, so Torun.

Bildquelle: ©NGG / Florian Göricke

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