Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum aufgelegt, mit dem Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Zuschuss unterstützt werden. Privatpersonen, die im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zu eigenen Wohnzwecken kaufen oder bereits gekauft haben, können sich ab sofort bei der NRW.BANK digital registrieren.
„Wohneigentum wird den Menschen immer wichtiger, aber aufgrund der enormen Preissteigerungen können sich gerade junge Familien eine eigene Immobilie vielfach nicht mehr leisten“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Hier bietet das Förderprogramm des Landes wirksame und passgenaue Entlastung. Als Förderbank ist es unsere Aufgabe, das Land zu unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern.“
Es gilt ein fester Fördersatz von 2% des Kaufpreises mit einer Begrenzung des förderfähigen Kaufpreises auf 500.000 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt somit 10.000 Euro. Hierfür werden seitens des Landes 400 Millionen Euro bereitgestellt. Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2022 eine Immobilie oder Bauland gekauft haben. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 für Käufe, die in dem oben genannten Zeitraum beurkundet wurden, gestellt werden.
Die NRW.BANK übernimmt die Funktion der Bewilligungsbehörde und ist zuständig für die Antragsbearbeitung und Auszahlung. Privatpersonen können sich ab sofort online bei der NRW.BANK registrieren und über Rahmenbedingungen des Förderprogramms sowie notwendige Antragsunterlagen informieren. Die NRW.BANK informiert registrierte Personen per E-Mail, sobald ein Zuschussantrag gestellt werden kann. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital.
Die Registrierung ist hier möglich.
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- nrwbank_eckhard_forst: Christian Lord Otto / NRW.BANK
