Connect with us

Hi, what are you looking for?

Aktuell

Zweckentfremdeter Wohnraum: Kurzzeitvermietung nur noch mit Identitätsnummer

Für Kurzzeitvermietungen sind seit dem 1. Juli weitere verpflichtende Regelungen in Kraft getreten. Darauf weist das Amt für Wohnungswesen Düsseldorf hin. Danach muss jede Kurzzeitvermietung, die seit dem Stichtag 1. Juli 2022 neu auf einer Online-Plattform oder in einem Druckerzeugnis angeboten wird, die Angabe der entsprechenden Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) enthalten. Online-Plattformen sowie andere Anbietermedien dürfen nur noch Angebote mit ausgewiesener Wohnraum-ID zulassen.

Die Wohnraum-ID kann online im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Für Angebote, die bereits vor dem 1. Juli 2022 in Online-Buchungsplattformen eingestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist für die Einstellung der Wohnraum-Identitätsnummer bis zum 30. September 2022.

Darüber hinaus müssen die erfolgten Buchungen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Tagen nach Überlassung in einen Belegungskalender eingetragen werden. Für den Belegungskalender kann ebenfalls der Online-Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt werden.

Genehmigungspflicht für zweckentfremdeten Wohnraum

Die Wohnraumschutzsatzung für das Stadtgebiet Düsseldorf regelt die Genehmigungspflicht für zweckentfremdeten Wohnraum. Dazu gehört besonders die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel für touristische Zwecke. Grundsätzlich gilt: Die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Kurzzeitvermietung ist für die Dauer von längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr – für Studierende 180 Tage im Kalenderjahr – genehmigungsfrei. Die Zuweisung einer beantragten Wohnraum-Identitätsnummer erfolgt in diesen Fällen automatisch.

Besteht eine Vermietungsabsicht über diese Zeiträume hinaus, bedarf es einer Genehmigung durch das Amt für Wohnungswesen, Fachbereich Wohnungsaufsicht. Erfolgt die Beantragung über den Online-Dienst, so wird die Information an den Fachbereich zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag formlos unter der Funktions-E-Mailadresse [email protected] zu stellen. Für Rückfragen steht der Fachbereich zusätzlich unter der Telefonnummer 0211-8994877 zur Verfügung. Weitergehende Informationen zur Wohnraum-ID gibt es hier.

Bildquellen

  • Mietvertrag: Thorben Wengert / pixelio.de
Werbung

Aktuell

Vor 35 Jahren zeigte sie als Meisterschülerin der Düsseldorfer Kunstakademie ihre erste Installation im öffentlichen Raum. Heute stellt die Bildhauerin Alke Reeh ihre Kunst...

Aktuell

Ja, meinte Ulrich Spaan, er könne sich das schon vorstellen, dass eine KI als Berater (oder in) Shopping Queen im gleichnamigen Format beim TV-Sender...

Weitere Beiträge

Werbung