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BVDW nimmt Stellung zu Zusatzsteuer für Online-Händler

BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich

Für viel Wirbel hat in den letzten Tagen der Vorstoß der CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Jung und Christian Haase gesorgt, vom Online-Handel eine „Paketabgabe“ als Zusatzsteuer zu fordern, um damit den stationären Handel zu unterstützen. Dazu hat nun der Bundesverband Digitale Wirtschaft BVDW Stellung bezogen und sein Unverständnis geäußert.

„Der Online-Handel ist ein wichtiges Hilfsmittel in der Pandemie und ist für viele Einzelhändler der einzige Weg, um ihre Waren zu verkaufen. Der BVDW fordert stattdessen staatliche Anreize für Multi-Channel-Händler“, so BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich. Der Online-Handel gewinnt seit vielen Jahren an Beliebtheit, nicht erst seit Corona. Während der Corona-Pandemie haben noch mehr Menschen die Vorteile des E-Commerce erkannt und konnten nur dadurch an für sie wichtige Waren gelangen.

Kraftakt für den Online-Handel

2020 war laut BVDW für den Online-Handel aber auch ein Kraftakt. Sortimentsanpassungen waren notwendig, die Logistik stößt an ihre Grenzen, immer mehr Wettbewerb kommt auf. „Online-Händler, die dazu beitragen, die Versorgung mit Waren aller Art zu sichern, mit zusätzlichen Zwangsabgaben zu strafen, entbehrt jeder Vernunft“, so Achim Himmelreich. „Die Digitalisierung unterstützt die Gesellschaft in der Krise. Die CDU-Vertreter verweigern einer ganzen Branche den Respekt, auf die während dieser Pandemie alle bauen.“ Gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen seien 2020 dazu übergegangen, ihre Produkte mehr und mehr online zu versenden, da Corona den Stationärverkauf unmöglich machte. Der BVDW schlägt daher vor, diese Umstellungen auf neue Multi-Channel-Konzepte sogar eher zu belohnen als Online-Händler nun zu bestrafen. Lokale Händler sollten bei der Digitalisierung besser unterstützt werden.

Die Nachfrage der Verbraucher entscheidet

Für den BVDW steht dabei außer Frage, dass die Innenstädte unter Corona leiden. „Dieser Weg war aber schon lange vor Corona eingeschlagen, durch die Nachfrage der Verbraucher selbst“, sagt BVDW-Vizepräsident Himmelreich. „Der aktuelle Vorschlag mehrerer CDU-Vertreter rührt daher wohl eher aus dem Bewahrenwollen einer vergangenen Zeit, denn der Sicherung der Zukunft des Einzelhandels. In Zukunft wird es gar keinen Unterschied mehr zwischen den verschiedenen Kanälen geben, da auch jeder stationäre Händler einen Online-Kanal haben wird.“ Diesen Wandel zum Omni-Channel, so Himmelreich, sollte die Politik unterstützen und nicht bestrafen. Stattdessen sollte sie sich eher kritisch mit dem internationalen Wettbewerb auseinandersetzen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen herbeiführen.

Bildquellen

  • BVDW Achim Himmelreich: BVDW
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