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Susan Tuchel

Was macht eigentlich Bernd Kasper?

Beim Abmahn-Ping-Pong wird das Netz höher gespannt

Beim Abmahn-Ping-Pong wird das Netz höher gespannt

Auch ich war dabei, bei einer der Abmahnwellen, mit denen es Bernd Kasper im Netz zu einer gewissen Popularität gebracht hat. Bernd Kasper ist ein Fotograf mit Sitz in Lüneburg. Im Januar, als mich ein Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei Heldt/Zülch erreichte, googelte ich „Bernd Kasper“ und fand ihn zusammen mit anderen Fotografierenden auf einer Sammelwebseite. Eine eigene Homepage hatte der Fotograf nicht. Auf der Sammelwebseite bot er vornehmlich Natur- und Landschaftsfotografien ab 20 Euro an. Besonders aufwändige Bilder sollten 69 Euro kosten, wenn ich mich recht erinnere. Aktuell finde ich ihn nämlich nicht mehr. Ich hoffe, es geht ihm trotzdem gut. Denn es steht zu befürchten, dass er zusammen mit seiner Haus- und Hof-Kanzlei ein einträgliches Geschäftsmodell an den Nagel hängen muss, wenn der Bundesrat sich am 9. Oktober mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs befasst und dieses anschließend in Kraft tritt (Einzelheiten zum Gesetz finden Sie hier).

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich bin ein Fan des Urheberrechts, schon aus beruflichen Gründen. In meinem Fall hatte ich meine Kolumne, die zunächst auf business-on.de erschienen war, auch auf meine Website unter die Rubrik „Artikel“ gesetzt. Illustriert wurde der Artikel mit einem ganz originellen Foto von Bernd Kasper, das er auf der Bilddatenbank pixelio.de kostenlos für den redaktionellen Gebrauch angeboten hatte. Bernd Kasper und die Kanzlei waren nun der Meinung, dass das Foto mit dem Wechsel des redaktionellen Textes auf meine Website nun nicht mehr redaktionell, sondern kommerziell genutzt werde. Der Gegenstandswert des Fotos wurde auf 6.000 Euro festgelegt. Selbstverständlich reichte es nicht aus, das Bild zu entfernen. Man verlangte die Abgabe einer mit Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 851,44 Euro. Davon wollte sich die Kanzlei 571,44 Euro einstecken, der Rest war dann für Bernd Kasper gedacht.

Matchball

Ich nahm das Foto von der Website und schickte eine eigene Unterlassungserklärung los. Diese wurde wegen juristischer Unzulässigkeit abgelehnt. Klar, Anwalt-Ping-Pong braucht zwei Anwälte. Also schaltete ich ebenfalls einen Anwalt ein. Und zwar keinen von denen, die sich gleich im Netz feilbieten als „Gegengift“ gegen Bernd Kasper, wie z.B. den Rechtsanwalt Kai Harzheim, der ebenfalls in Hamburg sitzt. Vor meinem geistigen Auge sah ich die Anwälte beim Tennismatch oder beim Golfturnier am Wochenende gut gelaunt und sich gegenseitig auf die Schulter klopfend. Ich mache es kurz: Am Ende zahlte ich 100 Euro Lizenzgebühr für die Nutzung des streitgegenständlichen Bildes sowie das Honorar für die anwaltlichen Bemühungen meines Anwaltes. Ich hatte bei dem Ping-Pong-Spiel am Ende 168 Euro eingespart. Mein Vorteil: Bernd Kasper wurde ebenfalls zur Kasse geben, von meinem Anwalt. Zu gerne hätte ich diese Kolumne mit einem Foto von Bernd Kasper gekrönt, aber der ist auf der Bilddatenbank pixelio.de verschwunden.

Nun mache ich mir ein bisschen Sorgen. Was ist beispielsweise mit der Website der Kaarster Kanzlei Schmitter? Die hat nämlich zur Bebilderung des Beitrags „Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen“ ein pixelio-Foto von Bernd Kasper gewählt. Gesetzt den Fall, dass auch dieses Foto nur für redaktionelle Zwecke freigegeben war, hackt da eine Krähe der anderen womöglich kein Auge aus?

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