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Verbesserte Förderung: Landesregierung unterstützt Zuhause-Bauer

Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK ©Christian Lord Otto / NRW.BANK

Ab dem 1. September 2023 werden die drei Eigentumsförderprogramme der landeseigenen Förderbank, NRW.BANK, „NRW.BANK.Wohneigentum“, „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ und „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ mit deutlich verbesserten Konditionen ausgestattet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK wollen damit den aktuellen Marktbedingungen wie den gestiegenen Baukosten und Bauzinsen entgegenwirken und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Alle drei Programme bieten Darlehen für Privathaushalte, die Wohneigentum bauen, kaufen oder sanieren möchten.

„Wer in Nordrhein-Westfalen vom Eigenheim träumt, soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in den eigenen vier Wänden aufzuwachen. Wir fördern, was Wohnungen schafft. Das machen wir mit der öffentlichen Wohnraumförderung und den Förderprogrammen der NRW.BANK. Damit sind wir auch ‚Zuhause-Bauer‘. Jetzt setzen wir noch einen weiteren Stein auf dieses stabile Fundament. Für die drei Darlehensprogramme der NRW.BANK werden die Zinssätze verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die Förderbank passgenaue Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Zudem kann etwa das Programm NRW.BANK.Wohneigentum nun erstmals auch für Anschlussfinanzierungen eingesetzt werden. Damit greifen wir denen unter die Arme, die eine Anschlussfinanzierung ihres Kredits zu den gestiegenen Konditionen nicht mehr bedienen könnten. Haushalte mit mittlerem Einkommen werden bei der Finanzierung ihrer Eigentumspläne jetzt besser unterstützt. Eigentümer und die, die es werden wollen, können auf Nordrhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die NRW.BANK als Förderbank des Landes bietet ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme ergänzend zur öffentlichen Wohnraumförderung des Landes an. Die NRW.BANK-Förderung ist über die Hausbanken zu beantragen. Sie ist mit anderen Fördermitteln von Land und Bund kombinierbar. „Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sorgen wir mit unserer Förderung dafür, dass mehr bezahlbarer Wohnraum in Nordrhein-Westfalen geschaffen wird“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „In Zeiten hoher Preise und gestiegener Zinsen kommt dem geförderten Wohnungsbau dabei eine besondere Bedeutung zu. Damit dieser weiter an Attraktivität gewinnt, haben wir die Förderkonditionen jetzt noch einmal verbessert.“

Der Zinssatz etwa beim NRW.BANK.Wohneigentum wird ab dem 1. September 2023 um 0,2 Prozent verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die NRW.BANK ebenfalls kürzere sowie längere Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Eine weitere Verbesserung des Förderangebots besteht darin, dass zukünftig mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum auch Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung möglich sind. Bis zu 100 Prozent des zu finanzierenden Restkapitals können so finanziert werden. So werden die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die zu günstigen Zinskonditionen einen Kredit aufgenommen haben und durch die aktuell stark gestiegenen Kreditzinsen ihren aktuellen Kredit nicht weiterfinanzieren könnten.

Übersicht über die Änderungen der wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der NRW.BANK ab dem 1. September 2023:

NRW.BANK.Wohneigentum (Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums)

  • Einführung eines Verwendungszwecks für Anschlussfinanzierungen
  • Einführung neuer Laufzeitvarianten
  • Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent
  • Das Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum richtet sich an Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen. Auch hier wurden seit 1. März die Einkommensgrenzen erhöht. Bei Einzelpersonen zum Beispiel sind das maximal 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (zuvor: 60.000 Euro); bei Familien mit zwei Kindern 140.000 Euro (100.000 Euro je Paar plus 20.000 Euro je Kind, zuvor: 75.000 Euro je Paar plus 15.000 Euro je Kind).

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen (Bau, Ersterwerb oder Sanierung von nachhaltigem Wohneigentum)

  • Streichung Förderhöchstbetrag für Neubauvorhaben (aktuell 250.000 Euro)
  • Einführung neuer Laufzeitvarianten
  • Erhöhung der festen Zinsverbilligung von 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent.
  • Beim Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen gibt es keine Einkommensgrenzen.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

NRW.BANK.Gebäudesanierung (Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum)

  • Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 75.000 Euro je Vorhaben auf 150.000 Euro
  • Einführung neuer Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten
  • Beim Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung gibt es keine Einkommensgrenzen.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Bildquelle: ©Christian Lord Otto / NRW.BANK

Bildquellen

  • nrwbank_eckhard_forst ©Christian Lord Otto / NRW.BANK: Christian Lord Otto / NRW.BANK
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