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15 Jahre NRW.Mikrodarlehen: Gründung von mehr als 1.000 Kleinunternehmen ermöglicht

NRW.Bank in Düsseldorf ©NRW.BANK

Vor 15 Jahren ging das NRW.Mikrodarlehen an den Start. Seitdem hat die NRW.BANK mehr als 1.000 Gründende von Kleinunternehmen mit Mitteln aus dem Förderprogramm unterstützt. Insgesamt zahlte die Förderbank rund 22,7 Millionen Euro aus. Die Bandbreite der geförderten Geschäftsideen ist weit gefächert: Sie reicht vom Geschenkartikelladen über die Boutique bis hin zur Haushaltshilfe. Zu den Gründungen, die mit dem NRW.Mikrodarlehen gefördert worden sind, gehört zum Beispiel der Süßwaren- und Geschenkartikelladen Candybär in Düsseldorf, gegründet 2012 von einem Flüchtling aus dem Iran.

„Jede Gründung ist wichtig für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Und damit auch Gründerinnen und Gründer mit kleinem Kapitalbedarf ihre Geschäftsideen realisieren können, haben wir gemeinsam mit dem Land NRW das NRW.Mikrodarlehen aufgelegt. Wir haben mit dem Programm den Bedarf getroffen. Das zeigen die Zahlen. Mit einer durchschnittlichen Förderung von 22.700 Euro pro Gründung zeigt das Programm außerdem, dass auch aus geringeren Investitionen erfolgversprechende Unternehmen wachsen können“, so Claudia Hillenherms, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK.

Claudia Hillenherms ©NRW.BANK / Svenja Klein

Mit dem NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des Landes NRW und in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden mit einem Darlehensbetrag bis zu maximal 50.000 Euro. Gefördert werden neben Gründungen auch Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen junger Unternehmen. Die Gründerinnen und Gründer werden in ihrem STARTERCENTER NRW beraten und bei der Antragsbearbeitung fachlich unterstützt. Den Antrag stellen sie online direkt im Kundenportal der NRW.BANK. Die STARTERCENTER liefern ihre fachliche Stellungnahme direkt an die NRW.BANK.

Die Mittel des Förderprogramms stammten je zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Aus ihnen wurde ein revolvierender Fonds errichtet, sodass zurückgezahlte Mittel erneut an Kleinstgründerinnen und -gründer vergeben werden können. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zehn Jahre, davon sind sechs Monate tilgungsfrei. Das Darlehen ist speziell auf die Bedürfnisse von Selbständigen und Kleinunternehmen zugeschnitten. So ist zum Beispiel kein Eigenkapital nachzuweisen und es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Weitere Informationen zu Mikrodarlehen gibt es hier.

Bildquelle: ©NRW.BANK / Claudia Hillenherms ©NRW.BANK Svenja Klein

Bildquellen

  • Claudia Hillenherms: NRW.BANK / Svenja Klein
  • NRW.Bank_Duesseldorf: NRW.Bank
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