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Finanzierung & Fördermittel

Ab 15. März 2023: Hamburger Studierende können 200 Euro Energiegeld beantragen

Von der Einmalzahlung können außer Studierenden auch Besuchende von Fachschulen und vollqualifizierenden Berufsschulfachulen in Hamburg profitieren. Online-Beantragung in Kürze möglich. Erforderliches BundID-Konto kann jetzt schon angelegt werden.

Ab 15. März 2023 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Fachschulen und vollqualifizierenden Berufsschulfachulen in Hamburg 200 Euro Energiegeld beantragen. Foto: Favorit-Media-Relations GmbH

Hamburg hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Einmalzahlung für Studierende sowie Fach- und Berufsfachschulbesuchende in Hamburg schnell umsetzen zu können. Die Energiepreispauschale soll dabei helfen, die aktuellen finanziellen Belastungen abzufedern, die durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Das teilt die Wissenschaftsbehörde Anfang März mit. Neben den Studierenden in Hamburg sollen auch die rund 10.200 Fachschüler sowie Berufsfachschüler der Hamburger Berufsschulen von dem Energiegeld profitieren.

Bei dem „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ (EPPSG) handelt es sich um ein Bundesgesetz, das in den Bundesländern umgesetzt wird. Bundesweit einheitlicher Beginn des Antragsverfahrens ist am 15. März 2023.

Zusätzliche Unterstützung zu den Bundeshilfen

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Die Umsetzung der Einmalzahlung war ein gemeinsamer Kraftakt von Bund und Ländern. Hamburg hat seine Hausaufgaben gemacht – und unterstützt Studierende zusätzlich zu den Bundeshilfen. Wir stellen unter anderem mit dem Ausgleich krisenbedingter Kostensteigerungen beim Studierendenwerk Hamburg sicher, dass aktuell keine Preiserhöhungen bei Semesterbeiträgen, Mieten in den Studierendenwohnanlagen und Mensapreisen für Studierende anstehen.“

Hamburg will zusammen mit dem Bund eine möglichst unbürokratische Auszahlung ermöglichen „und den jungen Menschen unnötige Laufereien ersparen. Die Organisation der Auszahlung war deshalb nicht ganz leicht und brauchte ein bisschen mehr Zeit. Ich hoffe, das gefundene Identifizierungsverfahren funktioniert jetzt reibungslos”, so Schulsenator Ties Rabe.

Bundesweiter Start am 15. März

Berechtigt sind diejenigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und zum Stichtag am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert bzw. Schülerin oder Schüler in einer Fachschulklasse oder vollqualifizierenden Berufsfachschulklasse waren. Die Energiepreispauschale müsse laut Angaben nicht versteuert werden und sei weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.

Antragsberechtigte Studierende sowie Fach- und Berufsfachschulbesuchende können ihren Antrag ab dem 15. März auf einer digitalen Plattform stellen. Diese Plattform wird zentral entwickelt und betrieben. Die Bundesländer nutzen diese, um das EPPSG umzusetzen. So soll eine zügige Durchführung der Bewilligungsverfahren gewährleistet werden. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Plattform werden durch den Bund getragen, der auch die Auszahlung der Pauschale über die Bundeskasse vornimmt.

BundID-Konto kann jetzt schon angelegt werden

Für die Antragsstellung erhalten alle Berechtigten ihre individuellen Zugangscodes von den jeweiligen Ausbildungsstätten. Um den Antrag auf Auszahlung des Energiegelds zu stellen, benötigen alle Antragstellenden zudem ein BundID-Konto. Dieses kann bereits schon vor dem 15. März angelegt werden. Hierfür ist ein Identitätsnachweis nötig. Dieser Nachweis kann durch einen Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Wenn Personen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung haben, können sie anstelle der elektronischen Identifizierung die individuellen Zugangsdaten zusammen mit einer PIN nutzen. Die PIN erhalten sie in diesen Fällen separat von der jeweiligen Ausbildungsstätte.

Weitere Informationen gibt es unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

 

Bildquellen

  • Energiegeld: Favorit-Media-Relations GmbH
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