In den vergangenen Tagen hätten sich zahlreiche Empfänger von Fake-Rechnungen die offenbar derzeit massenhaft an Unternehmen in ganz Deutschland verschickt werden, gemeldet. Allein am 8. Februar seien beim Amtsgericht Hamburg rund 60 Rückläufer unzustellbarer Sendungen dieser Art eingegangen, informiert das Gericht.
Die Fälschungen tragen ein Landeswappen mit der Überschrift „Amtsgericht“ und nehmen Bezug auf die Bekanntmachung einer kürzlich erfolgten Eintragung ins Handelsregister. Unter einer fiktiven Gebührenbezeichnung werden mehrere Hundert Euro verlangt, die an das „Handelsregister“ auf ein Konto mit einer litauischen IBAN überwiesen werden sollen. Als Absender der Rechnung ist eine „Zentrale Zahlstelle“ mit einer Hamburger Postleitzahl angegeben, was viele Empfänger zu Nachfragen beim Amtsgericht Hamburg veranlasst habe.
Das Amtsgericht Hamburg rät: Unternehmen und Vereine, die nach einer Anmeldung zum Handels- oder Vereinsregister Rechnungen erhalten, sollten deren Inhalt genau prüfen, Häufig böte schon die unverhältnismäßige Höhe des geforderten Betrages einen verlässlichen Hinweis darauf, dass die Rechnung nicht vom Gericht stammen kann. Die Gebühren für die erstmalige Eintragung einer GmbH liegen beispielsweise bei etwa 200 Euro die Gebühren für die Eintragung einer geänderten GmbH-Satzung bei rund 93 Euro. Daneben sollte auf die genaue Bezeichnung des Absenders der Rechnung und des Zahlungsempfängers sowie auf die angegebene Kontoverbindung geachtet werden: Kostenrechnungen für die Eintragung in ein beim Amtsgericht Hamburg geführtes Register und für die Bekanntmachung werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt. Zahlungsempfänger ist dann die „Justizkasse Hamburg“ mit einer deutschen Kontoverbindung (Länderkennzeichen: „DE“) bei der Bundesbank, Filiale Hamburg. Entsprechendes gilt für Kostenrechnungen anderer Bundesländer. Eine zentrale Zahlstelle der Bundesländer in Hamburg gibt es nicht.
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