Für Raucherpausen gibt es Innenhöfe, Balkons und das Trottoir – in den Büroräumen selbst ist das Qualmen selbstverständlich schon seit etlichen Jahren ein absolutes Tabu. Aber gilt das auch für die E-Zigaretten? Und gibt es in diesem Zusammenhang eigentlich gesetzliche Regelungen?
Das „Dampfen“ mittels elektronischem Zigarettenersatz wird zunehmend beliebter und spätestens seit im Münsteraner Tatort Staatsanwältin Klemm bei Meetings lässig Dampfringe bläst, stellt sich so manch ein Arbeitnehmer die Frage, ob er nicht auch im Büro zur E-Zigarette greifen darf. Was spricht also dagegen beziehungsweise dafür?
E-Zigarette: für Passivraucher weniger störend
Das gesundheitliche Risiko für Passivraucher und die unangenehme Kontaminierung der Raumluft fallen bei den elektronischen Glimmstängeln deutlich niedriger aus. Die verdampfenden Flüssigkeiten, auch Liquids genannt, verbreiten größtenteils angenehme Aromen, während sich der Dampf mit dem Kunstnebel aus der Diskothek vergleichen lässt, den wir in so mancher Nacht bedenkenlos und in rauen Mengen eingeatmet haben. Wer sich darüber informieren möchte, wo das Dampfen überall gestattet ist und wie die Rechtsgrundlage für den Liquid-Konsum auf Reisen, in Restaurants oder im Kino aussieht, kann sich bei MrSmoke eingehend informieren. Was das Dampfen am Arbeitsplatz angeht, so ist es denkbar schwer, eine pauschale Aussage zu treffen. Es kommt zum Beispiel darauf an, wo man arbeitet:
Arbeitgeber muss dem E-Zigaretten-Konsum zustimmen
Nikotin-Konsumenten, die auf der Suche nach einer klaren Antwort das Nichtraucherschutzgesetz beziehungsweise die Tabakrichtlinien für die Bundesrepublik Deutschland wälzen, werden zunächst keinen spezifischen Eintrag zur E-Zigarette am Arbeitsplatz finden. Für diejenigen, die an der frischen Luft arbeiten, stellt sich zudem die Frage meist nicht einmal. Im Büro, auf engstem Raum mit den Kollegen, wird die E-Zigarette jedoch zu einer diffizilen Angelegenheit. Möchte man die E-Zigarette dort verwenden, bedarf es auf jeden Fall der Zustimmung des Arbeitgebers. Gemeint ist damit nicht allein der Abteilungsleiter, sondern vor allem derjenige, der als Kopf des Unternehmens das Hausrecht in dem jeweiligen Bürogebäude besitzt. Durch ihn oder sie kann das Dampfen nämlich untersagt werden, auch wenn ansonsten der gesetzliche Rahmen dafür gegeben wäre. Wenn man allerdings nicht das Glück hat, ein Einzelbüro zu besitzen, ist es fernerhin enorm wichtig, die Kollegen nach ihrer Meinung zu fragen. Gerade wenn unter den restlichen Kollegen im Großraumbüro viele nichtrauchende Frischluftfanatiker sind, sollte man nicht zwingend auf sein „Dampfrecht“ beharren. Auch die Raucher herkömmlicher Tabakzigaretten könnten sich auf den Schlips getreten fühlen, da sie ja für jedes kleine Zigarettenpäuschen extra vor die Tür gehen müssen.
Weitere Tipps für das Dampfen am Arbeitsplatz
Man ist ja eigentlich nicht im Büro, um sich zu entspannen. Die reine Arbeitszeit sollte durch den Genuss des E-Zigaretten-Dampfs nach Möglichkeit unberührt bleiben. Muss man zum Dampfen nicht einmal vom Schreibtisch aufstehen, läuft man allerdings leicht Gefahr, ununterbrochen an dem Gerät zu ziehen. Am besten legt man vorher feste Zeiten für die kurze Raucherpause oder das beiläufige Rauchen fest. Idealerweise greift man ausschließlich in den offiziellen Pausen zur E-Zigarette.
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