Elektronik statt Papier: Die Baugenehmigungsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg haben das baurechtliche Genehmigungsverfahren mit Jahresbeginn 2024 vollständig digitalisiert. Mit dem Portal „Bauantrag 2.0“ wird der Antrag in nur wenigen Schritten rein digital erstellt.
Alle beteiligten Behörden greifen elektronisch auf eine zentrale E-Akte des Bauherrn zu und bearbeiten direkt digital die nötigen Genehmigungsschritte. Damit wird das gesamte Bauantragsverfahren für die Bauherrn und Genehmigungsbehörden einfacher und die Verfahrensdauer verkürzt, so die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in einer Pressemitteilung vom Dezember letzten Jahres.
Die Beschleunigung von Bauantrags- und Genehmigungsprozessen in immer komplexer werdenden baurechtlichen Zulässigkeitsprüfungen durch Digitalisierung sei ein zentrales Ziel des Hamburger Senats. Durch den Onlinedienst „Bauantrag 2.0“ werde erstmals die gesamte Genehmigungskette digital und vollständig papierlos abgebildet. Das habe erhebliche Vorteile im gesamten Bauantragsverfahren und führe künftig zu einer spürbaren Beschleunigung der Prozesse – was wiederum die Kosten für das gesamte Bauvorhaben auf Seiten der Bauherren reduziere und die Planungs- und Realisierungssicherheit erhöhe.
Die Stadt Hamburg hat nach eigenen Angaben schon frühzeitig auf Digitalisierung gesetzt: Die Pilotierung des Programms startete Ende 2021. Nach einer Testphase wurde das Verfahren im Frühjahr 2023 in Hamburg eingeführt – parallel zum papierbasierten Antragsverfahren. Der digitale Antrag sei schon bald gut von den Antragstellerinnen und Antragstellern angenommen worden.
Das digitale Angebot im Bereich „Bauen und Wohnen“ wird laut Angaben laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Das Ziel sei es, künftig alle Verwaltungsleistungen der Bauaufsicht über einen elektronischen Zugang anzubieten. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.hamburg.de/baugenehmigung.
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