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Unfall im Ausland: Was tun?

Das Versicherungsunternehmen Huk-Coburg gibt Tipps, was man bei einem Unfall mit einem Fahrzeug im Ausland wissen sollte. Wie wird die Unfallstelle richtig abgesichert? Wie meldet man Schaden richtig an?

Bei Reiseantritt gut informiert und vorbereitet zu sein, hilft im Falle eines Unfalls. Im Ausland gelten häufig andere Regeln als in Deutschland. Foto: Huk-Coburg

Die Urlaubszeit verbindet wohl jeder Mensch mit Sonne und Erholung. Dabei kann man natürlich auch in den Ferien in einen Autounfall verwickelt werden. Gerade im Ausland gibt es Besonderheiten, die man in solch einem Fall kennen und berücksichtigen sollte.

So rät die Huk-Coburg, vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Das gilt zum Beispiel in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn. Wer „ohne” erwischt wird, muss laut der Versicherungsgruppe ein Bußgeld bezahlen. Wie hoch es ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro.

Leuchtweste oft auch für Motorradfahrer erforderlich

In vielen Ländern müssen nicht nur Auto-, sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite. Es gibt zwar keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, sollten sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmende rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.

Zudem gibt es Staaten wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts üblich – nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Europäischer Unfallbericht

Mit oder ohne Polizei: Ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der Europäische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt, so die Huk-Coburg in einer Unternehmensmitteilung. Zudem sollen auch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, könne man sich laut Angaben darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In Frankreich oder den Beneluxstaaten kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Zusatzversicherung bedenkenswert

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadensregulierung in der Regel nationales Recht. So stehen Geschädigten zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu, oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur vor Ort oder zu Hause?

Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen. Hier kann ein Schutzbrief helfen, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten. Das gilt auch, wenn zum Beispiel Sachverhalte zu klären sind und der Geschädigte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verständigen kann. In diesem Fall bietet der Schutzbriefanbieter für das Übersetzen telefonische Unterstützung an, so die Huk-Coburg.

Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt gleich mit deutscher Vorwahl auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation.

Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, setzt sich mit seinem Versicherer in Verbindung.

 

Bildquellen

  • Unfall: Huk-Coburg
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